Sitzung: 26.03.2015 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
4.1 Mitteilungen
4.1.1 Anfrage
der FW/FDP-Fraktion vom 03.03.2015 zur Folgewirkung der Baumschutzsatzung
Herr Harrach nahm zu den Fragen der FW/FDP-Fraktion Stellung. Die Übersicht zur Auswertung der Baumschutzsatzung in dem Zeitraum von 2010 bis 2014 ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Zu Frage 1:
Für die Überwachung und Durchführung der Baumschutzsatzung würden pro Jahr 33.000 Euro Personal- und Sachkosten entstehen.
Zu Fragen 2-4:
Herr Harrach beantwortete die Fragen anhand der oben beschriebenen Übersicht.
Zu Frage 5:
Herr Harrach verwies auf § 1 der
Baumschutzsatzung der Stadt Kamen. Sie würde der Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts-
und Landschaftsbildes, der Sicherung der Naherholung, der Abwehr schädlicher
Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope, der Erhaltung oder
Verbesserung des Stadtklimas und der Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes
gegen schädliche Einwirkungen dienen.
Baumschutz sei Klimaschutz, so Herr Harrach.
Die Stadt Kamen sei im Kreisgebiet im Hinblick auf den Waldbestand an
zweitletzter Stelle.
Herr Krause
bedankte sich bei Herrn Harrach für den übersichtlichen und umfassenden
Bericht. Die Baumschutzsatzung würde aus dem Jahr 1978 stammen und so würde
sich die Frage stellen, ob eine Modifizierung z.B. im Hinblick auf den
Stammdurchmesser oder die Entnahme bestimmter Baumarten aus dem Schutz der
Satzung ggf. angezeigt sei. Er bat daher um Prüfung durch die Verwaltung, ob
die Baumschutzsatzung an zeitgemäße und bürgerfreundliche Bedingungen angepasst
werden müsste. Die ökologischen Gesichtspunkte dürften hierbei jedoch nicht
außer Acht gelassen werden. Die SPD-Fraktion würde nicht auf eine
Baumschutzsatzung verzichten wollen.
Herr Kühnapfel
gab im Namen des Naturschutzbundes ein Plädoyer für die Baumschutzsatzung ab.
Die seinerzeit erlassene Baumschutzsatzung hätte sich über Jahrzehnte bewährt.
Viele Bäume seien durch diese Satzung geschützt und erhalten worden. Zur
Schutzwürdigkeit der Bäume erläuterte er, dass Bäume einen Lebensraum für Tiere
und Pflanzen darstellen würden, einen hohen Wert für die Lufthygiene hätten,
das Klima begünstigen würden und einen Eigenwert als Lebewesen hätten. In
diesem Zusammenhang hätte das Allgemeinwohl Vorrang vor den Privatinteressen.
Herr Stalz
stellte klar, dass lediglich inhaltliche Fragen zur Baumschutzsatzung gestellt
worden seien und kein Antrag zur Abschaffung der Satzung vorgelegt worden sei.
Nach den Ausführungen von Herrn Harrach sei klar geworden, dass es sinnvoll
sei, eine Baumschutzsatzung zu haben. Trotzdem müsste man darüber nachdenken,
ob die Satzung in der jetzigen Ausgestaltung noch zeitgemäß sei. Viele Kamener
Bürger seien umweltbewusst und hätten ein eigenes Interesse am Erhalt der
Bäume. Die gelieferten Informationen würden nun dazu dienen, innerhalb der
Fraktion über das Thema zu beraten und ggf. einen konkreten Antrag zu stellen.
Herr Harrach
ergänzte noch, dass die Stadt Kamen über das Vehikel der Baumschutzsatzung
eben auch einen Beratungsservice für die Baumeigentümer anbieten würde. Hierbei
würden die Bäume begutachtet und der Zustand bewertet werden, insbesondere nach
Sturmereignissen. Es würde der Service für den Bürger im Vordergrund stehen und
weniger die Reglementierung.
Herr Liedtke
machte deutlich, dass ein umfangreiches Dienstleistungsangebot geboten werden
würde. Es würden nicht nur Anträge zur Baumfällung bearbeitet werden, sondern
oftmals würden auch Fragen zur Pflege und Erhaltung der Bäume geklärt. Dieses
Beratungsangebot sei in der Statistik nicht erfasst worden, da es nicht
regelmäßig zu einem Antrag oder einer Entscheidung geführt hätte. Es würde
nicht im Interesse der Verwaltung liegen, die Baumschutzsatzung abzuschaffen.
Es würde jedoch im Herbst 2015 ein Vorschlag der Verwaltung vorgestellt werden,
inwieweit die Baumschutzsatzung zeitgemäß modifiziert werden könnte.
Herr Kühnapfel
erläuterte im Hinblick auf die Äußerungen von Herrn Stalz, dass der Naturschutzbund
die Erfahrung gemacht hätte, dass die Akzeptanz der Bevölkerung zum Naturschutz
stetig abnehmen würde. Viele Leute würden den Kontakt zu Umwelt und Natur
verlieren. Die Lobby für Naturschutz sei nach wie vor sehr gering.
Herr Krause
erklärte, dass die SPD-Fraktion an einer Baumschutzsatzung festhalten würde.
Eine Modifizierung sei sicherlich angezeigt.
Herr Retzlaff
stellte dar, dass die Grundstückseigentümer informiert werden müssten, welche
Bäume sinnvoll angepflanzt werden sollten. Er selber habe die Bäume in seinem
Garten entfernt, bevor sie aufgrund ihres Umfanges unter die Baumschutzsatzung
gefallen wären. Durch eine Baumschutzsatzung würde man keine Klimaverbesserung
erreichen.
Herr Liedtke
ergänzte, dass die Stadt Kamen durch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
in den letzten Jahren nicht mehr die waldärmste Gemeinde im Kreis Unna sei.
4.1.2 Bakterienbefall bei Kastanien
Herr Harrach
erläuterte anhand von Fotos, die auch im Ratsinformationssystem hinterlegt
sind, dass die rot- und weißblühenden Kastanien, wie z.B. am Kreisel
Nordenmauer/Nordstraße, von dem Bakterium „Pseudomonas syringae“ befallen
seien. Das Bakterium würde sich an schon geschwächten Bäumen ausbreiten. In
einem ersten Stadium würden sich Blutungen am Baumstamm entwickeln und später
würde es zu Rindenabschälung und Totholzbildung kommen. Zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit müssten 3 Kastanien am Kreisel Nordenmauer/Nordstraße in den
Osterferien gefällt werden. Ein direkter Ersatz der Bäume sei nicht geplant.
Eine Neubepflanzung würde sich ggf. im Rahmen der Gesamtkonzeption des
Bereiches „Kamen Quadrat“ ergeben.
4.1.3 Lärmaktionsplan
Herr Harrach
teilte mit, dass aufgrund einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ab
01.01.2015 das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung an Hauptschienenwegen
des Bundes zuständig sei. Dieser Sachverhalt würde insofern seinen Niederschlag
im städtischen Lärmaktionsplan der 2. Stufe finden. Mit der Offenlage des
Lärmaktionsplanes für Kamen könnte im April gerechnet werden. Eine
Beschlussfassung im Rat könnte im Herbst 2015 möglich sein.
4.2 Anfragen
4.2.1 Baumfällung entlang Töddinghauser Straße
Herr Stalz
fragte an, wann die im Herbst 2014 angekündigten Baumfällaktionen an der Töddinghauser
Straße im Zuge der Arbeiten an der Gasversorgungsleitung der Firma ThyssenGas
stattfinden würden. Mittlerweile hätte die Bepflanzung einen heckenartigen
Charakter erhalten und eine Fällung sollte erst im Herbst/Winter 2015 erfolgen.
Auch er hätte in den Wintermonaten auf die
Fällung gewartet, so Herr Harrach.
Der Firma ThyssenGas seien aber die rechtlichen Vorgaben bekannt, so dass nicht
mit einer Fällung vor Herbst 2015 zu rechnen sein werde.
4.2.2 Baumfällung am Feuerlöschteich in Kamen-Methler
Herr Kühnapfel
teilte mit, dass im Uferbereich des Feuerlöschteiches in Kamen-Methler Birken
gefällt worden seien, die ins Wasser gestürzt seien. Er bat darum, diesen nicht
fachgerechten Zustand zu beheben und die sich im Gewässer befindlichen Birken
zu entfernen.
4.2.3 Gewässer am Galgenberg
Herr Kühnapfel
stellte dar, dass das Gewässer am Galgenberg stark verlandet und verkrautet sei
und dieser Zustand im Rahmen des Amphibienschutzes beseitigt werden müsste.
Herr Liedtke
sagte eine Prüfung zu.
Hinweis
der Verwaltung: Die Entschlammung des Teiches ist mit dem Kreis Unna, Untere
Landschaftsbehörde, im Abstimmungsverfahren.
4.2.4 Feinstaubwerte
Herr Diederichs-Späh
teilte mit, dass die Presse landesweit aufgrund der Wetterlage über hohe
Feinstaubbelastungen berichtet hätte. Er erkundigte sich nach den Werten für
Kamen.
Herr Liedtke
teilte mit, dass hierüber keine Ergebnisse vorliegen würden.
4.2.5 Feinstaubbindung durch Moosbildung
Herr Diederichs-Späh
bat darum, die Unterlagen, die er zum Thema „Feinstaubbindung durch
Moosbildung“ der Verwaltung zur Verfügung gestellt hätte, an Herrn Kühnapfel
und Herrn Behrens weiterzuleiten, da sie ihn in der letzten Sitzung des Umwelt-
und Klimaschutzausschusses diesbezüglich stark kritisiert hätten.
Herr Liedtke
sagte eine Weiterleitung der Unterlagen zu.
4.2.6 Anpflanzung Weddinghofer Kirchweg
Herr Wortmann
teilte mit, dass nördlich des Weddinghofer Kirchweges eine Anpflanzung vorgenommen
worden sei. Er erkundigte sich, ob es sich um eine städtische Maßnahme oder um
eine Maßnahme im Rahmen des Landschaftsplanes des Kreises Unna gehandelt hätte
und ob in diesem Zusammenhang Grunderwerb bzw. Grunddienstbarkeiten getätigt
worden seien. Durch die Wahl des Standortes der Anpflanzung könnten an der
Nordseite des Ackers in einem Bereich von 20 m keine Ackerkulturen mehr
angebaut werden. Sinnvollerweise hätte die Anpflanzung auf der
gegenüberliegenden Seite erfolgen sollen.
Herr Harrach
antwortete, dass es sich um eine städtische Maßnahme im Rahmen des ökologischen
Ausgleiches der Pappelfällungen am Roggenkamp im Jahre 2014 gehandelt hätte.
Für die Anlegung der ca. 8 m breiten Eichenallee sei ein Teilbereich des Grundstücks
erworben worden. Der betroffene Landwirt hätte keine Bedenken geäußert, daher
sei eine Verlegung des Standortes nicht diskutiert worden. Im Übrigen hätte der
Landschaftsplan eine Baumallee am südlichen Teil des Weddinghofer Kirchweges
ausgewiesen. Man hätte also nur die Straßenseite bei der Anpflanzung geändert.
4.2.7 Frischluftschneisen für die Sauerstoffversorgung
der Innenstadt
Frau Scharrenbach
stellte dar, dass die CDU-Fraktion seinerzeit im Planungs- und Umweltausschuss
einen Antrag gestellt hätte, die aus den 80er-Jahren stammende Übersicht über
die Frischluftschneisen der Kamener Innenstadt zu aktualisieren. Dieser Antrag
sei seinerzeit abgelehnt worden. Sie regte an, im Zuge der Lärmaktionsplanung
und des Luftreinhalteplanes und für die sachkundigen Bürger und Mitglieder des
Rates, die Übersicht über die Verteilung der Sauerstoffversorgung des
Innenstadtbereiches zu aktualisieren.
Herr Liedtke
erläuterte, dass es sich bei der von Frau Scharrenbach zitierten Übersicht um
das Klima- und Lufthygienegutachten des Kreises Unna aus den Jahren 1984 oder
1986 handeln würde, das für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt worden sei.
Weiterhin habe sie die planungs- bzw. projektbezogene Untersuchung
angesprochen, die mit der beabsichtigten Entwicklung im Bereich Hemsack in
Zusammenhang gestanden hätte, abgeleitet von dem damaligen
Lufthygienegutachten. Nach einer umfassenden Untersuchung durch ein Fachbüro
sei festgestellt worden, dass keine negativen Auswirkungen für die Innenstadt
bezüglich der Sauerstoffversorgung entstehen würden, wenn der bisherige
Sportplatzbereich baulich genutzt werden würde. Er halte ein Klima- und Lufthygienegutachten
für das gesamte Stadtgebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich.
Planungs- und projektbezogene Untersuchungen seien sicherlich immer angezeigt.
Frau Scharrenbach
ergänzte, dass sich die Fragestellung nicht nur auf das Planungsgebiet
Hemsack bezogen hätte. Eine umfassende Untersuchung des Stadtgebietes würde
sicherlich im Rahmen des kommunalen Klimaschutzkonzeptes Sinn machen. Sie regte
an, dass Gutachten für den Bereich Hemsack den Parlamentariern zur Verfügung zu
stellen.
Herr Liedtke
erwiderte, dass das Gutachten zum Hemsack im Planungs- und Umweltausschuss
präsentiert worden sei und diese Präsentation auch im Ratsinformationssystem
hinterlegt worden sei.
4.2.8 Altlastensanierung des alten Beckens in
Unna-Massen
Frau Scharrenbach
erkundigte sich nach den Maßnahmen und dem Zeitplan für die Altlastensanierung
des alten Beckens in Unna-Massen.
Herr Liedtke
teilte mit, dass diese Anfrage thematisch in den Betriebsausschuss gehören würde.
Der Betriebsleiter würde in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses hierzu
einen aktuellen Sachstand geben.
4.2.9 Birkenfällung am Feuerlöschteich in
Kamen-Methler
Herr Retzlaff
bat Herrn Harrach darum, sich die Situation vor Ort anzusehen. Die beiden gefällten
Birken wären mit ihren Stämmen vollständig in den Teich gefallen und könnten
dort nicht mehr entfernt werden.