4.1       Mitteilungen

4.1.1    Anfrage der FW/FDP-Fraktion vom 03.03.2015 zur Folgewirkung der Baumschutzsatzung

 

Herr Harrach nahm zu den Fragen der FW/FDP-Fraktion Stellung. Die Übersicht zur Aus­wertung der Baumschutzsatzung in dem Zeitraum von 2010 bis 2014 ist im Ratsin­formationssystem hinterlegt.

 

Zu Frage 1:

Für die Überwachung und Durchführung der Baumschutzsatzung würden pro Jahr 33.000 Euro Personal- und Sachkosten entstehen.

 

Zu Fragen 2-4:

Herr Harrach beantwortete die Fragen anhand der oben beschriebenen Übersicht.

 

Zu Frage 5:

Herr Harrach verwies auf § 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Kamen. Sie würde der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Sicherung der Naherholung, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope, der Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und der Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes gegen schädliche Einwirkungen dienen.

 

Baumschutz sei Klimaschutz, so Herr Harrach. Die Stadt Kamen sei im Kreisgebiet im Hinblick auf den Waldbestand an zweitletzter Stelle.

 

Herr Krause bedankte sich bei Herrn Harrach für den übersichtlichen und umfassenden Bericht. Die Baumschutzsatzung würde aus dem Jahr 1978 stammen und so würde sich die Frage stellen, ob eine Modifizierung z.B. im Hinblick auf den Stammdurchmesser oder die Entnahme bestimmter Baumarten aus dem Schutz der Satzung ggf. angezeigt sei. Er bat daher um Prüfung durch die Verwaltung, ob die Baumschutzsatzung an zeitgemäße und bürgerfreundliche Bedingungen angepasst werden müsste. Die ökologischen Ge­sichts­punkte dürften hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die SPD-Fraktion würde nicht auf eine Baumschutzsatzung verzichten wollen.

 

Herr Kühnapfel gab im Namen des Naturschutzbundes ein Plädoyer für die Baum­schutz­satzung ab. Die seinerzeit erlassene Baumschutzsatzung hätte sich über Jahr­zehnte bewährt. Viele Bäume seien durch diese Satzung geschützt und erhalten worden. Zur Schutzwürdigkeit der Bäume erläuterte er, dass Bäume einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen würden, einen hohen Wert für die Lufthygiene hätten, das Klima begünstigen würden und einen Eigenwert als Lebewesen hätten. In diesem Zusammen­hang hätte das Allgemeinwohl Vorrang vor den Privatinteressen.

 

Herr Stalz stellte klar, dass lediglich inhaltliche Fragen zur Baumschutzsatzung gestellt worden seien und kein Antrag zur Abschaffung der Satzung vorgelegt worden sei. Nach den Ausführungen von Herrn Harrach sei klar geworden, dass es sinnvoll sei, eine Baum­schutzsatzung zu haben. Trotzdem müsste man darüber nachdenken, ob die Satzung in der jetzigen Ausgestaltung noch zeitgemäß sei. Viele Kamener Bürger seien umwelt­be­wusst und hätten ein eigenes Interesse am Erhalt der Bäume. Die gelieferten Informa­tionen würden nun dazu dienen, innerhalb der Fraktion über das Thema zu beraten und ggf. einen konkreten Antrag zu stellen.

 

Herr Harrach ergänzte noch, dass die Stadt Kamen über das Vehikel der Baumschutz­satzung eben auch einen Beratungsservice für die Baumeigentümer anbieten würde. Hier­bei würden die Bäume begutachtet und der Zustand bewertet werden, insbesondere nach Sturmereignissen. Es würde der Service für den Bürger im Vordergrund stehen und weniger die Reglementierung.

 

Herr Liedtke machte deutlich, dass ein umfangreiches Dienstleistungsangebot geboten werden würde. Es würden nicht nur Anträge zur Baumfällung bearbeitet werden, sondern oftmals würden auch Fragen zur Pflege und Erhaltung der Bäume geklärt. Dieses Be­ra­tungsangebot sei in der Statistik nicht erfasst worden, da es nicht regelmäßig zu einem Antrag oder einer Entscheidung geführt hätte. Es würde nicht im Interesse der Verwaltung liegen, die Baumschutzsatzung abzuschaffen. Es würde jedoch im Herbst 2015 ein Vor­schlag der Verwaltung vorgestellt werden, inwieweit die Baumschutzsatzung zeitgemäß modifiziert werden könnte.

 

Herr Kühnapfel erläuterte im Hinblick auf die Äußerungen von Herrn Stalz, dass der Na­tur­schutzbund die Erfahrung gemacht hätte, dass die Akzeptanz der Bevölkerung zum Naturschutz stetig abnehmen würde. Viele Leute würden den Kontakt zu Umwelt und Na­tur verlieren. Die Lobby für Naturschutz sei nach wie vor sehr gering.

 

Herr Krause erklärte, dass die SPD-Fraktion an einer Baumschutzsatzung festhalten würde. Eine Modifizierung sei sicherlich angezeigt.

 

Herr Retzlaff stellte dar, dass die Grundstückseigentümer informiert werden müssten, welche Bäume sinnvoll angepflanzt werden sollten. Er selber habe die Bäume in seinem Garten entfernt, bevor sie aufgrund ihres Umfanges unter die Baumschutzsatzung gefallen wären. Durch eine Baumschutzsatzung würde man keine Klimaverbesserung erreichen.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass die Stadt Kamen durch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den letzten Jahren nicht mehr die waldärmste Gemeinde im Kreis Unna sei.

 

 

4.1.2    Bakterienbefall bei Kastanien

 

Herr Harrach erläuterte anhand von Fotos, die auch im Ratsinformationssystem hinterlegt sind, dass die rot- und weißblühenden Kastanien, wie z.B. am Kreisel Nordenmauer/Nordstraße, von dem Bakterium „Pseudomonas syringae“ befallen seien. Das Bakterium würde sich an schon geschwächten Bäumen ausbreiten. In einem ersten Stadium würden sich Blutungen am Baumstamm entwickeln und später würde es zu Rindenabschälung und Totholzbildung kommen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssten 3 Kastanien am Kreisel Nordenmauer/Nordstraße in den Osterferien gefällt werden. Ein direkter Ersatz der Bäume sei nicht geplant. Eine Neubepflanzung würde sich ggf. im Rahmen der Gesamtkonzeption des Bereiches „Kamen Quadrat“ ergeben.

 

 

4.1.3    Lärmaktionsplan

 

Herr Harrach teilte mit, dass aufgrund einer Änderung des Bundesimmissionsschutz­gesetzes ab 01.01.2015 das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung an Haupt­schienenwegen des Bundes zuständig sei. Dieser Sachverhalt würde insofern seinen Nieder­schlag im städtischen Lärmaktionsplan der 2. Stufe finden. Mit der Offenlage des Lärmaktionsplanes für Kamen könnte im April gerechnet werden. Eine Beschlussfassung im Rat könnte im Herbst 2015 möglich sein.

 

 

4.2       Anfragen

 

4.2.1    Baumfällung entlang Töddinghauser Straße

 

Herr Stalz fragte an, wann die im Herbst 2014 angekündigten Baumfällaktionen an der Töddinghauser Straße im Zuge der Arbeiten an der Gasversorgungsleitung der Firma ThyssenGas stattfinden würden. Mittlerweile hätte die Bepflanzung einen heckenartigen Charakter erhalten und eine Fällung sollte erst im Herbst/Winter 2015 erfolgen.

 

Auch er hätte in den Wintermonaten auf die Fällung gewartet, so Herr Harrach. Der Firma ThyssenGas seien aber die rechtlichen Vorgaben bekannt, so dass nicht mit einer Fällung vor Herbst 2015 zu rechnen sein werde.

 

 

4.2.2    Baumfällung am Feuerlöschteich in Kamen-Methler

 

Herr Kühnapfel teilte mit, dass im Uferbereich des Feuerlöschteiches in Kamen-Methler Birken gefällt worden seien, die ins Wasser gestürzt seien. Er bat darum, diesen nicht fachgerechten Zustand zu beheben und die sich im Gewässer befindlichen Birken zu entfernen.

 

 

4.2.3    Gewässer am Galgenberg

 

Herr Kühnapfel stellte dar, dass das Gewässer am Galgenberg stark verlandet und verkrautet sei und dieser Zustand im Rahmen des Amphibienschutzes beseitigt werden müsste.

 

Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.

 

Hinweis der Verwaltung: Die Entschlammung des Teiches ist mit dem Kreis Unna, Untere Landschaftsbehörde, im Abstimmungsverfahren.

 

 

4.2.4    Feinstaubwerte

 

Herr Diederichs-Späh teilte mit, dass die Presse landesweit aufgrund der Wetterlage über hohe Feinstaubbelastungen berichtet hätte. Er erkundigte sich nach den Werten für Kamen.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass hierüber keine Ergebnisse vorliegen würden.

 

 

4.2.5    Feinstaubbindung durch Moosbildung

 

Herr Diederichs-Späh bat darum, die Unterlagen, die er zum Thema „Feinstaubbindung durch Moosbildung“ der Verwaltung zur Verfügung gestellt hätte, an Herrn Kühnapfel und Herrn Behrens weiterzuleiten, da sie ihn in der letzten Sitzung des Umwelt- und Klima­schutzausschusses diesbezüglich stark kritisiert hätten.

 

Herr Liedtke sagte eine Weiterleitung der Unterlagen zu.

 

 

4.2.6    Anpflanzung Weddinghofer Kirchweg

 

Herr Wortmann teilte mit, dass nördlich des Weddinghofer Kirchweges eine Anpflanzung vor­genommen worden sei. Er erkundigte sich, ob es sich um eine städtische Maßnahme oder um eine Maßnahme im Rahmen des Landschaftsplanes des Kreises Unna gehan­delt hätte und ob in diesem Zusammenhang Grunderwerb bzw. Grunddienstbarkeiten getätigt worden seien. Durch die Wahl des Standortes der Anpflanzung könnten an der Nordseite des Ackers in einem Bereich von 20 m keine Ackerkulturen mehr angebaut werden. Sinnvollerweise hätte die Anpflanzung auf der gegenüberliegenden Seite erfolgen sollen.

 

Herr Harrach antwortete, dass es sich um eine städtische Maßnahme im Rahmen des ökologischen Ausgleiches der Pappelfällungen am Roggenkamp im Jahre 2014 gehan­delt hätte. Für die Anlegung der ca. 8 m breiten Eichenallee sei ein Teilbereich des Grund­stücks erworben worden. Der betroffene Landwirt hätte keine Bedenken geäußert, daher sei eine Verlegung des Standortes nicht diskutiert worden. Im Übrigen hätte der Landschaftsplan eine Baumallee am südlichen Teil des Weddinghofer Kirchweges ausgewiesen. Man hätte also nur die Straßenseite bei der Anpflanzung geändert.

 

4.2.7    Frischluftschneisen für die Sauerstoffversorgung der Innenstadt

 

Frau Scharrenbach stellte dar, dass die CDU-Fraktion seinerzeit im Planungs- und Um­weltausschuss einen Antrag gestellt hätte, die aus den 80er-Jahren stammende Übersicht über die Frischluftschneisen der Kamener Innenstadt zu aktualisieren. Dieser Antrag sei seinerzeit abgelehnt worden. Sie regte an, im Zuge der Lärmaktionsplanung und des Luft­reinhalteplanes und für die sachkundigen Bürger und Mitglieder des Rates, die Übersicht über die Verteilung der Sauerstoffversorgung des Innenstadtbereiches zu aktualisieren.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass es sich bei der von Frau Scharrenbach zitierten Übersicht um das Klima- und Lufthygienegutachten des Kreises Unna aus den Jahren 1984 oder 1986 handeln würde, das für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt worden sei. Weiterhin habe sie die planungs- bzw. projektbezogene Untersuchung angesprochen, die mit der beabsichtigten Entwicklung im Bereich Hemsack in Zusammenhang gestanden hätte, abgeleitet von dem damaligen Lufthygienegutachten. Nach einer umfassenden Unter­suchung durch ein Fachbüro sei festgestellt worden, dass keine negativen Auswirkungen für die Innenstadt bezüglich der Sauerstoffversorgung entstehen würden, wenn der bis­herige Sportplatzbereich baulich genutzt werden würde. Er halte ein Klima- und Luft­hygienegutachten für das gesamte Stadtgebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erfor­derlich. Planungs- und projektbezogene Untersuchungen seien sicherlich immer ange­zeigt.

 

Frau Scharrenbach ergänzte, dass sich die Fragestellung nicht nur auf das Planungs­ge­biet Hemsack bezogen hätte. Eine umfassende Untersuchung des Stadtgebietes würde sicherlich im Rahmen des kommunalen Klimaschutzkonzeptes Sinn machen. Sie regte an, dass Gutachten für den Bereich Hemsack den Parlamentariern zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass das Gutachten zum Hemsack im Planungs- und Umwelt­ausschuss präsentiert worden sei und diese Präsentation auch im Ratsinforma­tions­system hinterlegt worden sei.

 

 

4.2.8    Altlastensanierung des alten Beckens in Unna-Massen

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach den Maßnahmen und dem Zeitplan für die Altlastensanierung des alten Beckens in Unna-Massen.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass diese Anfrage thematisch in den Betriebsausschuss gehören würde. Der Betriebsleiter würde in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses hierzu einen aktuellen Sachstand geben.

 

 

4.2.9    Birkenfällung am Feuerlöschteich in Kamen-Methler

 

Herr Retzlaff bat Herrn Harrach darum, sich die Situation vor Ort anzusehen. Die beiden gefällten Birken wären mit ihren Stämmen vollständig in den Teich gefallen und könnten dort nicht mehr entfernt werden.