Beschlussempfehlung:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – werden für die Maßnahme 0203, „Derner Straße (Westabschnitt)“ überplanmäßig 277.000 € für das Haushaltsjahr 2014 bereitgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Auf Nachfrage von Herrn Grosch erläuterte Herr Liedtke den Hintergrund für die Mehrausgabe im Rahmen der Baumaßnahme Derner Straße (Westabschnitt). Der erhöhte Bodenmassen­aus­tausch zur Stabilisierung der Straße sei trotz Gutachten im Vorfeld nicht kalkulierbar gewesen.

 

Zur Frage von Frau Dörlemann nach der Auskömmlichkeit der Mittel für die Maßnahme Nordring erklärte Herr Liedtke, dass die Deckung der Mehrausgabe mit Mitteln aus der Maß­nahme Nordring möglich sei, weil die für das Jahr 2015 veranschlagten Mittel dieser Maßnahme nicht komplett benötigt würden. Ein Teil der Kosten falle erst in 2016 an.