Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen erteilt der Verwaltung den Auftrag, die Höhe des Anteils des Allgemeininteresses in der Straßenreinigungsgebühr 2015 auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Eisenhardt erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion.

 

Herr Mösgen merkte an, dass es bereits Gespräche mit der Gemeindeprüfungsanstalt gegeben habe. Eine eindeutige Rechtsprechung gebe es dazu nicht. Es gebe eine Bandbreite zur Festlegung des Allgemeininteresses. Bei der Findung der dazugehörigen HSK-Maßnahme sei man damals von einem unterem Wert ausgegangen, dieser sei nochmal zu überprüfen. Er schlug eine Abwandlung des Beschlussvorschlages vor, indem nicht das Rechnungsprüfungsamt, sondern die Kämmerei den Wert auf seine Richtigkeit hin überprüfe.

 

Herr Krause bat um einen Bericht des Kämmerers. Auf eine Sonderprüfung der Rechnungsprüfung könne verzichtet werden.

 

Herr Eisenhardt teilte mit, dass er mit einer Prüfung der Verwaltung einverstanden sei.