Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt den Bürgermeister der Stadt Kamen bis vor den Sommerferien 2015 in Kamen eine öffentliche Veranstaltung zu o.g. Thema durchzuführen. Als Berichterstatter werden hierzu u.a. Vertreter von Gewerkschaften, Verbraucherverbänden, Deutscher Städtetag und NGOs wie z.B. attac eingeladen. Den interessierten BürgerInnen werden die wichtigsten und aktuellsten Positionen der o.g. Organisationen zu den Freihandelsabkommen als Infomaterial zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: bei 33 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Grosch erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Er wünschte sich eine öffentliche Veranstaltung, um die Kamener Bürger über die Risiken des Freihandelsabkommens zu informieren. Er dankte den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, da sie die Sorgen ernst nehmen würden.

 

Frau Schaumann warf der Fraktion Die Linke/GAL mit ihrem Antrag Verwaltungsmissbrauch vor, da es sich um eine rein politische Veranstaltung handele.

 

Herr Krause betonte, dass eine parteipolitische Veranstaltung keine Organisationsaufgabe der Verwaltung sei. Er regte an, dass es sich um ein Thema handeln könnte, mit der sich die VHS beschäftigen könne. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Eisenhardt verwies auf das Grundgesetz und betonte, dass die Veranstaltung eine parteiliche Aufgabe sei. Er teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.

 

Herr Heidler schlug vor, das Thema „Freihandelsabkommen“ in der nächsten Sitzung der VHS Arbeit & Leben anzusprechen und zu erörtern.

 

Der Bürgermeister merkte an, dass für die Verwaltung das Gebot der Ausgewogenheit gelte. Es verbiete sich hier eine Einseitigkeit der gleichgelagerten Interessensvertretungen. Auch sei es nicht Aufgabe der Verwaltung, politische Veranstaltungen zu organisieren. Er unterstütze die Themenbehandlung in der VHS.

 

Herr Grosch sah den Antrag als Folgeantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag sei somit nicht parteipolitisch begründet und weise auch keine Einseitigkeit auf. Er befürchtete, dass eine Veranstaltung der VHS nicht die gewünschte Präsenz erreichen werde.

 

Der Bürgermeister zeigte auf, dass der vorgegebene Inhalt der Veranstaltung sehr wohl einseitig sei und auch der VHS keine Vorschriften über die Form der Veranstaltung gemacht werden könne.

 

Herr Krause ergänzte, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen werden darf.