Der Bürgermeister wies darauf hin, dass es sich hier um eine Landesinitiative handele.

 

Frau Werning erläuterte den Antrag ihrer Fraktion. Sie argumentierte mit Abbau von Bürokratie.

 

Einleitend verwies Herr Mösgen auf die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach erhalten Leistungsberechtigte seit dem 01.03.2015 bereits nach einem 15-monatigen Aufenthalt im Bundesgebiet Leistungen nach § 2 AsylblG (bisher nach 48 Monaten Aufenthalt) und damit eine Krankenversicherungskarte. Zudem sehe er den Antrag der Fraktion kritisch und stellte klar, dass allen Asylbewerbern die medizinische Versorgung nach dem Leistungskatalog zur Verfügung stünden. Die Aussage, dass die Umsetzung des Modells kostenneutral sei, könne er nicht bestätigen. Die Stadt Unna habe zusätzliche Kosten in Höhe von 280.000 € für das Jahr 2015 prognostiziert. Beispielsweise sei zu beachten, dass den Krankenkassen ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch (§ 264 Abs. 7 SGB V) zustehe. Einen Abbau von Bürokratie sehe er nicht. Wichtig sei auch zu berücksichtigen, dass aus juristischer Sicht Zweifel an der Möglich­keit des Modells bestehen. Er schlug vor, Reformänderungen des Gesetzgebers abzuwarten, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits angedeutet habe, um Vorgaben der EU-Aufnahme Richtlinie umzusetzen.

 

Frau Schaumann appellierte an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Landesregierung aufzufordern, ein Gesundheitsprogramm für Asylsuchende zu entwickeln. 

 

Herr Krause betonte, dass Asylsuchende in Kamen eine ausreichende Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen könnten. Er verwies auf die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes und schlug der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den Antrag daher zurückzustellen.

 

Herr Stalz machte deutlich, dass der Antrag zu Mehrlasten im Haushalt führen werde und ihm ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung fehle.

 

Frau Werning erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zurückstellen werde.

 

Der Bürgermeister ließ den Antrag einvernehmlich zurückstellen.