Herr Mösgen berichtete zu den vorläufigen Zahlen der Ergebnisrechnung 2014 und stellte positiv heraus, dass das Jahresdefizit nach aktuellem Stand um 1,1 Mio. Euro geringer als erwartet aus­fallen werde. Dies sei u.a. begründet durch Einsparungen im Energiebereich, dem sehr günstigen Zinsniveau für Kassenkredite sowie einer Verschiebung im Bereich der Rettungs­dienst­gebühren.

Der Kämmerer gab einen Überblick zur Liquiditätsplanung und teilte mit, dass der aktuelle Stand der Kassenkredite bei 69 Mio. Euro und der Darlehen bei 51,3 Mio. Euro liege.

 

Eingehend auf die Entwicklung der Schweizer Franken, nach Aufgabe der Stabilisierungs­maß­nah­men der Schweizer Nationalbank, und den daraus resultierenden Problemen für Fremd­wäh­rungskredite, gab Herr Mösgen Entwarnung für Kamen.

Der nächste Verhandlungstermin für die Stadt im Rahmen der Swap-Klage sei für Juli diesen Jahres terminiert.

An der aktuellen Entwicklung werde deutlich, wie wenig transparent die Marktwerte seien, was die Argumentation der Stadt stütze.

 

Zur Fragestellung von Frau Scharrenbach aus der letzten Ratssitzung bezüglich de Einfüh­rung einer Wettbürosteuer, begründete Herr Mösgen die kritische Haltung der Verwaltung.

Ein Aspekt sei das Verbot der Doppelbesteuerung aus Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes. Sport­wetten würden bereits seit 2012 durch Bundesgesetz besteuert. Ein weiterer Zugriff auf das pri­vate Wettverhalten durch eine örtliche Steuer sei möglicherweise nicht gesetzeskonform.

Bei Betrachtung der bereits beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Klagen, stünden die zu erwartenden Einnahmen in Kamen in keinem Verhältnis zum Klagerisiko.

Neben den Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer, die auch das Innenministerium mittlerweile teile, empfehle der Städte- und Gemeindebund NRW vor Erlass einer entsprechen­den Satzung die verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren abzuwarten.