Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zur wirksamen Umsetzung des Beschlusses der Behindertenrechtskonvention (BRK) eine/n Beauftragte/n für Inklusion einzusetzen. Neben der Erarbeitung eines Maßnahmeplans zur Inklusion in Kamen ist das Ziel die Implementierung eines breit gefächerten Diskussionsprozesses zur Inklusion. Die Einbindung von gesell­schaftli­chen Kräften und Gruppen sowie Institutionen mit Multiplikatorenfunktion wie Einrichtungen, Kirchen, Vereine, Verbände etc. ist sicherzustellen. Die/der Inklusionsbeauftragte dient als An­sprechpartner/in für die Information und den Dialog mit Einwohnerinnen und Einwohner sowie mit der erweiterten Öffentlichkeit.


Abstimmungsergebnis: bei 24 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Dörlemann erläuterte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie nahm Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 23.10.2014, den ihre Fraktion damals ablehnte. Die Erklärung von Barcelona sei nicht weitgehend genug gewesen. Die Behindertenrechtskonvention sei zeitgemäß und daher spreche sie sich nun für einen Inklusionsbeauftragten aus.

 

Der Bürgermeister hielt den Antrag nicht für zielführend. Es handele sich um eine Querschnittsaufgabe, die sich nicht bündeln lasse, um die Effizienz zu steigern. Die Schulverwaltung, der Fachbereich Jugend, die Personalwirtschaft, die Gebäudebewirtschaftung und der Seniorenbeauftragte setzten Inklusion schon lange um. Weiter spreche das Grundprinzip der Personalwirtschaft dagegen, jede dritte frei werdende Stelle künftig nicht mehr zu besetzen. 

 

Frau Schaumann kritisierte, dass ein Gegenfinanzierungsvorschlag für die zusätzliche Stelle im Beschlussvorschlag fehle.

 

Herr Krause schloss sich den Ausführungen des Bürgermeisters an und ergänzte, dass jeder Beschluss im Rathaus unter den Gesichtspunkten der Inklusion geprüft werde.

 

Herr Grosch betonte, dass die Schaffung einer Stelle als Inklusionsbeauftragter berechtigt sei, gerade weil Inklusion eine Querschnittsaufgabe sei. Die Linke/GAL werde dem Antrag zustimmen.

 

Herr Eisenhardt wünschte sich eine Fortsetzung des CDU-Antrages vom 21.10.2014. Allerdings solle keine neue Personalstelle geschaffen werden, sondern es reiche aus, dass eine Person alle Querschnittaufgaben koordiniere. Die CDU werde dem Antrag zustimmen.

 

Frau Jung hielt das Einrichten einer zusätzlichen Stelle für nicht notwendig. Inklusion sei eine Querschnittsaufgabe im Rathaus und in überörtlichen Gremien gebe es Hilfe für die Umsetzung inklusiver Interessen, wie z.B. beim Fachbeirat des Kreises Unna.