Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen begrüßt grundsätzlich, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA in einem fairen Miteinander weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands für die Zukunft gesichert wird. In einer exportorientierten Wirtschaft eines geeinten europäischen Binnenmarktes könnten besonders die innovativen Unternehmen in unserer Stadt von den Handelsabkommen profitieren.

 

Der Rat der Stadt Kamen teilt die im Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) geäußerten Bedenken und die aufgezeigten potenziellen erheblichen Risiken für die kommunale Daseinsvorsorge der geplanten Freihandelsabkommen

·         Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

·         Canada – EU Trade Agreement (CETA)

·         Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA).

 

Der Rat der Stadt Kamen unterstützt nachdrücklich die vorgebrachten Positionen und Forderungen zum Schutz der Interessen der kommunalen Gemeinschaft.

 

Bezogen auf den Bereich der Stadt Kamen wird gefordert:

 

1.    Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge und ihrer Struktur muss erhalten bleiben. Insbesondere dürfen Gestaltungsspielräume, die Organisationshoheit und Entscheidungsfreiheit des Rates der Stadt Kamen in den Bereichen der Erbringung von Dienstleistungen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Kontext muss die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Kamen unangetastet bleiben. Dies gilt insbesondere für die Arbeit von z.B. GSW Wasser Plus, GSW Kamen-Bönen-Bergkamen, VHS-Zweckverband Kamen-Bönen, der KBG, der VKU u.a. oder des Eigenbetriebes Stadtentwässerung oder des Rettungsdienstverbundes Kamen, Bergkamen, Bönen. Das bezieht sich aber auch auf das Engagement und die Arbeit in der Daseinsvorsorge von Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie Kirchen in Kamen.

 

2.    Die Grundlagen des reformierten europäischen und nationalen Vergaberechts und Spielräume im Vergabe- und Beschaffungswesen für z.B. Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit dürfen nicht eingeengt werden.

 

3.    Internationale Schiedsgerichte dürfen parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit Entscheidungen und Rechtsakte von Rat und Verwaltung der Stadt Kamen nicht aushebeln und die Möglichkeiten politischer Gestaltung gefährden.

 

4.    Die geltenden Umwelt- und Sozialstandards zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sind einzuhalten. Darauf sollten die Kamener Bürgerinnen und Bürger vertrauen dürfen.

 

5.    Die Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und Öffentlichkeit zu führen und unter Beteiligung der kommunalen Ebene.

 

6.    Mit Blick auf die zu Pkt.1 beschriebenen Risiken für Kamener Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist die Absicht, in den weiteren Verhandlungen die Erstelllung von Positivlisten zu fordern, für die endgültige Praxis geeignet, Streitigkeiten über nicht ausdrücklich ausgeschlossene Bereiche über Negativlisten zu vermeiden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution der Kommission der Europäischen Union, dem Parlament der EU, der Bundesregierung, der Landesregierung, den dem Städte- und Gemeindebund NRW zur Kenntnis zu geben verbunden mit der Bitte, die formulierten Forderungen im weiteren Verlauf der Verhandlungen der Freihandelsabkommen zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorgestrukturen in Kamen zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 11 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Dörlemann teilte mit, dass ihre Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Textvorschlag des Antrags vom 17.02.2015 zurückziehen werde. Nach intensiven Gesprächen mit der SPD-Fraktion habe man sich auf einen gemeinsamen Resolutionstext geeinigt.

 

Der Bürgermeister merkte an, dass der vorgelegte gemeinsame Textvorschlag auf den ortspezifischen Bezug hinreichend überprüft worden sei. Die CDU-Fraktion habe die Verwaltung auf eine Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hingewiesen. Diese Expertise habe er zur Prüfung an den Städte- und Gemeindebund weitergeleitet mit dem Ergebnis, dass die vorgelegte Resolution verfassungsrechtlich rechtskonform sei.

 

Herr Krause begrüßte den gemeinsamen Textvorschlag beider Fraktionen. Besonders sei der ortsspezifische Bezug zur kommunalen Daseinsvorsorge, zur Organisationshoheit der Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie und zum Dienstleistungssektor gegeben. Hinsichtlich der Expertise erinnerte Herr Krause die CDU-Fraktion an die Resolution zum Thema „Fracking“.

 

Herr Eisenhardt gab an, dass es keinen ersichtlichen Ausschließungsgrund gebe, sich mit dem Thema der Resolution zu befassen. Allerdings war er der Meinung, dass dies die Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesregierung sei. Die gemeinsame Resolution der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sei eher populistisch und er sehe daher auch keine Notwendigkeit eine Resolution zu beschließen.

 

Frau Schaumann sprach im Namen der FDP und teilte mit, dass sie den Antrag ablehnen werde. Durch die sinkenden Produktionspreise könne man sich gegen jene Schwellenländer abschotten, die die niedrigen Preise durch Ausbeutung von Mensch und Natur erzielen.

 

Herr Grosch sprach sich für die Resolution aus. Er halte sie für sinnvoll, da seiner Meinung nach das Abkommen die bestehenden Wirtschaftsblöcke sichere und Entwicklungsländer noch weiter abhänge. Er kritisierte auch die Intransparenz der Verhandlungen.

 

Herr Stalz teilte mit, dass die Freien Wähler die Argumentationen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen befürworte. Allerdings halte er den „Weg“ der Resolution über die Verwaltung als nicht zielführend und lehne deshalb den Textvorschlag ab.

 

Herr Krause betonte, dass der Vertrag grundsätzlich positiv beurteilt werde, weil er Chancen birgt, aber zu viele offene Fragen zu Risiken kommunaler Belange zunächst noch zu beantworten seien.

 

Der Bürgermeister verdeutlichte, dass die Parlamentarier nicht an dem Abkommen beteiligt seien. Man dürfe Sorgen haben, da die Auswirkungen am Ende Kamen betreffen werden.

 

Herr Lipinski hielt die Resolution für sinnvoll und teilte Herrn Eisenhardt mit, dass die Spitzenverbände nach dem demokratischen Prinzip eingebunden seien.

 

Herr Eisenhardt argumentierte, dass eine Resolution zu diesem Zeitpunkt nicht mehr benötigt werde.

 

Herr Grosch informierte über die erst seit einigen Monaten bekannten Resolutionen zum Freihandelsabkommen und verwies auf Unterschriftenlisten gegen das Abkommen.