Sitzung: 30.03.2000 Schul- und Sportausschuss
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Der Antrag, so Herr Flaskamp, sei am 09.03.2000 eingegangen und gem. § 24 GO NW in Verbindung mit der Hauptsatzung im Haupt- und Finanzausschuss behandelt und zur fachlichen Beratung an den Schul- und Sportausschuss verwiesen worden. Die CDU habe die heutige Sitzung beantragt. Wie bereits in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses berichtet wurde, seien 84 Schüler/innen an den Realschulen angemeldet worden. Der landesweite Trend zur Realschule bestätige sich hierdurch. Alle angemeldeten Kinder seien angenommen worden. Die Städte Unna und Bergkamen hätten jedoch signalisiert, dass sich die Aufnahmekapazitäten am Rande der Möglichkeiten bewege. Die Realschule Bönen habe jedoch noch freie Kapazitäten. Da es sich bei den zu treffenden Entscheidungen um politische Entscheidungen handelt, halte sich die Verwaltung nunmehr zurück.
Die schulpolitischen Vorstellungen der SPD-Fraktion, so Frau Dyduch, seien aus der Presse bereits bekannt. In der Vergangenheit hätten alle Kamener Schüler/innen einen Realschulplatz erhalten können. Durch den landesweiten Trend und durch die Aufgabe der Gutachtenabhängigkeit habe sich das Schulwahlverhalten geändert. Es sei eine andere Situation eingetreten und es müsse gehandelt werden. Die SPD-Fraktion nehme den Elternwillen ernst und wolle zu Beginn des Schuljahres 2001/02 die Errichtung einer Realschule, aber auch einer Hauptschule. Nur in dieser Komplementierung mache dieses Angebot einen Sinn. Gleichzeitig wolle die SPD-Fraktion das System Gesamtschule stützen und in eine geänderte Funktion als Angebotsschule überführen. Diese Angebotsform bedeute eine große Chance für die Gesamtschule.
Die SPD-Fraktion sei bereit bereits heute einen Errichtungsbeschluss zu fassen, der jedoch aus rechtlichen Gründen unter Vorbehalten stehen müsse. Die SPD-Fraktion beantrage daher folgende Beschlussfassung:
Dem vorliegenden Antrag wird stattgegeben, so dass der Schul- und Sportausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat empfiehlt, die Errichtung einer Hauptschule und Realschule zum Schuljahr 2001/2002 zu beschließen. Aufgrund der in Kamen vorliegenden Anmeldezahlen wird das Bedürfnis auf Errichtung einer Realschule anerkannt, somit kann auf die hilfsweise beantragte Bedürfnisprüfung verzichtet werden.
Der Errichtungsbeschluss erfolgt unter dem Vorbehalt folgender Fragen:
- Genehmigung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung durch die Schulaufsichtsbehörde
- Abstimmung mit den kommunalen Nachbarn
- Erarbeitung von Standortvorschlägen
- Erarbeitung einer Raumkonzeption
- Gespräche mit den weiterführenden Schulen in Kamen im Rahmen der Fürsorgepflicht
- Information an und Gespräche mit Eltern- und Schülervertretern
- Klärung der finanziellen Auswirkungen für unsere Stadt
- Weiterer unabdingbarer Vorbehalt besteht in den Anmeldezahlen, die im nächsten Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Zweizügigkeit ergeben muss.
Herr Kissing begrüßte die Stellungnahme der SPD-Fraktion. Die Entwicklung sei voraussehbar gewesen. Er begrüßte aber auch die Reaktion der Gesamtschulleiter, ohne die die geänderte Auffassung der SPD-Fraktion seines Erachtens nicht möglich gewesen sei. Die Gesamtschulen hätten dann die Chance zu einer reinen Angebotsschule umgeformt zu werden. Die CDU-Fraktion wolle heute jedoch keinen konkreten Errichtungsbeschluss erwirken und schlage daher als politische Absichtserklärung folgenden Beschluss vor:
- Der
Rat der Stadt Kamen erkennt den Elternwillen und das Schulwahlverhalten
an und sieht die Notwendigkeit, das vorhandene Kamener Schulangebot um die
Schulformen Haupt- und Realschule zu ergänzen.
- Das
zukünftige Schulangebot in Kamen soll so strukturiert werden, dass die
Gesamtschulen als Angebotsschule fortgeführt werden können.
- Der
Bürgermeister wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen,
die erforderlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten, entsprechende
Abstimmungsgespräche zu führen und die schulorganisatorischen Vorschläge
zur Neugestaltung des Schulwesens vorzubereiten.
- Der
Rat der Stadt Kamen beabsichtigt, die Errichtungsbeschlüsse
zur Neugründung von Haupt- und Realschule in Kamen in der Ratssitzung
am 08. Juni 2000 zu fassen.
- Es wird eine Kommission unter Beteiligung von Vertretern des Elternvereins „Förderer einer Haupt- und Realschule“, des Gymnasiums und der Gesamtschulen gebildet, die die strukturelle und organisatorische Umgestaltung des Kamener Schulsystems beratend begleitet.
Herr Goehrke teilte mit, dass beide Beschlussvorschläge das bestehende Schulsystem beschädigen könnten und dass seine Fraktion daher dagegen stimmen würde. Zu viele Fragen seien offen und mit dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion würde eine Blankovollmacht erteilt. Die Gesamtschulen kämen in eine Situation, in die sie nicht hinein wollten: Sie müssten Schüler abweisen. In der Vergangenheit hätten die Gesamtschulen Hervorragendes geleistet, insbesondere in dem Bereich der Integration von Kindern spätausgesiedelter Eltern bzw. auch von asylbegehrenden Ausländern. Eine solche Arbeit sei nur an großen Systemen möglich, da die kleineren nicht über das Lehrerpotential verfügen. Auch wenn er die Notwendigkeit der Veränderung aufgrund der Anmeldezahlen sehe, könne er zum jetzigen Zeitpunkt einem Errichtungsbeschluss nicht zustimmen. Einem Prüfauftrag an die Verwaltung könne er zustimmen.
Herr Bremmer begrüßte, dass es eine Mehrheit für die Errichtung einer Realschule und einer Hauptschule gebe, hielt es jedoch für verfrüht, bereits in der heutigen Sitzung einen Errichtungsbeschluss zu fassen. Die Vorbehalte der SPD-Fraktion sollten nochmals verlesen werden. Seines Erachtens sei ein Schulentwicklungsplan für die Genehmigung nicht notwendig.
Herr Flaskamp erwiderte zu den Ausführungen von Herrn Goehrke, dass von einer Blankovollmacht nicht geredet werden könne, da die Vorbehalte erst ausgeräumt werden müssten. Es gehe darum, den Eltern, die für ihre Kinder den Besuch einer Realschule wünschten, die größtmögliche Sicherheit für das kommende Schuljahr zu geben. Dass die Gesamtschulen in der Vergangenheit Hervorragendes geleistet haben, sei bekannt.
Bezüglich des Einwandes von Herrn Bremmer verlas Herr Flaskamp die Bestimmungen der §§ 8 und 10 SchVG, nach denen eine Schulentwicklungsplanung vorgelegt werden muss.
Es gehe, so Frau Dyduch, um eine verfestigte Absichtserklärung. Die Vorbehalte müssten erst geprüft und könnten nicht zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert werden.
Herr Kissing schlug vor, die Sitzung zu unterbrechen, um einen gemeinschaftlichen Antrag vorzulegen.
Nach kurzer Diskussion wurde um 15.35 Uhr die Sitzung unterbrochen.
Um 16.25 Uhr eröffnete Herr Lipinski die Sitzung erneut und erklärte, dass die SPD-, CDU- und F.D.P.-Fraktionen einen gemeinschaftlichen Antrag zur Beschlussfassung erarbeitet hätten. Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN hätten sich bereits gegen den Beschlussvorschlag ausgesprochen, würden den Beschluss jedoch positiv begleiten.
Herr Lipinski verlas den vorgeschlagenen Beschlussvorschlag, der nach kurzer Diskussion gefasst wurde.
Beschlussempfehlung:
Dem vorliegenden Antrag wird stattgegeben, so dass der Schul- und Sportausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat empfiehlt, die Errichtung einer Hauptschule und Realschule zum Schuljahr 2001/2002 zu beschließen. Das zukünftige Schulangebot in Kamen soll so strukturiert sein, dass die Schulform Gesamtschule als Angebotsschule fortgeführt werden kann. Aufgrund der in Kamen vorliegenden Anmeldezahlen wird das Bedürfnis auf Errichtung einer Realschule anerkannt, somit kann auf die hilfsweise beantragte Bedürfnisprüfung verzichtet werden.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, die erforderlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten, entsprechende Abstimmungsgespräche zu führen und die schulorganisatorischen Vorschläge zur Neugestaltung des Schulwesens vorzubereiten.
Insbesondere:
- Genehmigung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung durch die Schulaufsichtsbehörde
- Abstimmung mit den kommunalen Nachbarn
- Erarbeitung von Standortvorschlägen
- Erarbeitung einer Raumkonzeption
- Gespräche mit den weiterführenden Schulen in Kamen im Rahmen der Fürsorgepflicht
- Information an und Gespräche mit Eltern- und Schülervertreter/innen
- Klärung der finanziellen Auswirkungen für unsere Stadt
- Weiterer unabdingbarer Vorbehalt besteht in den Anmeldezahlen, die im nächsten Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Zweizügigkeit ergeben muss.
Der Errichtungsbeschluss erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Beantwortung vorstehender Fragen.