Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – werden für die Maßnahme 0203, „Derner Straße (Westabschnitt)“ überplanmäßig 277.000 € für das Haushaltsjahr 2014 bereitgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen


Frau Dörlemann teilte mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich der Stimme enthalten werde, da ihr grundlegende Informationen zu der Maßnahme fehlen würden.