Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Straßenbaulastträger der L821 (Wasserkurler Straße) und dem Lippeverband mit dem Ziel aufzunehmen, die Verkehrssi­tuation für Fußgänger und Radfahrer bei der Querung der Wasserkurler Straße (L821) im Zuge des Körneweges deutlich zu verbessern und sicherer zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:  Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen.

 

 


Herr Diederichs-Späh erläuterte im Hinblick auf den CDU-Antrag, dass das Körnepättgen zu­nehmend genutzt werde. Daher werde angeregt, die Errichtung einer Querungshilfe an der Wasserkurler Straße/Körnebrücke zu prüfen.

 

Herr Brüggemann verstehe den Antrag als Prüfauftrag für die Verwaltung und werde Gesprä­che mit dem Lippeverband und dem Straßenbaulastträger führen, um Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Herr Krause äußerte für die SPD-Fraktion, dass der Antrag unterstützt werde. Bei einem Ver­kehrsaufkommen von täglich 6.000-7.000 Fahrzeugen seien verkehrssichernde Maßnahmen sicherlich erforderlich.

 

Auch Frau Dörlemann begrüßte für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Antrag der CDU-Fraktion. Die Schlaglöcher auf der Wasserkurler Straße seien gravierend, sodass Radfah­rer teilweise bis zur Straßenmitte ausweichen müssten. Eine Querungshilfe mache allerdings nur Sinn, wenn die Querungshilfe so breit sei, dass ein Radfahrer in der Mitte stehenbleiben könnte. Für eine derartige Querungshilfe könnte der Straßenquerschnitt der Wasserkurler Straße allerdings nicht ausreichend sein. Alternativ könnte man lediglich eine Querungshilfe auf der Fahrbahn markieren oder ggf. über die Vorfahrt für Fahrräder nachdenken.

 

Herr Lipinski teilte mit, dass die Verwaltung die Anregungen im Rahmen des Prüfauftrages be­rücksichtigen werde und auch zu einem späteren Zeitpunkt berichten werde.

 

Herr Brüggemann erläuterte im Hinblick auf die Anregung von Frau Dörlemann, den Fahrrad­fahrern Vorfahrt zu gewähren, dass es eine solche Regelung nicht geben werde. Die Beschaf­fenheit der Fahrbahndecke würde der Verwaltung sehr am Herzen liegen. Eine zunächst erteilte Zusage des Landesbetriebes Straßen.NRW zur Sanierung der Straße wurde aufgrund fehlender finanzieller Mittel zurückgenommen. Erst im Juni/Juli 2015 erfolgen durch den Straßenbetrieb punktuelle Reparaturmaßnahmen im größeren Umfang (Löcher aufnehmen, Ausschneien, Sa­nieren). Im Hinblick auf die angesprochene Querungshilfe müsste diese so breit sein, dass eine Fahrradaufstellung erfolgen könne. Gegebenenfalls sei eine Verkehrsflächenaufweitung an der östlichen Seite mit kommunalen Grundstücken möglich. Sobald konkrete Prüfergebnisse vorlie­gen würden, würde dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss berichtet werden.

 

Frau Schaumann äußerte zum CDU-Antrag, dass der Fahrradfahrer auch eine gewisse Eigen­verantwortung habe und nicht überall Querungshilfen eingerichtet werden könnten. Insbeson­dere die Anregung der CDU-Fraktion, eine Brücke zu errichten, sei im Hinblick auf die bisheri­gen Haushaltsdebatten befremdlich.

 

Herr Margraf regte die Errichtung eines Zebrastreifens an.