Sitzung: 26.02.2015 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
1. Baudenkmal Am
Geist
Herr Breuer stellte anhand einer Präsentation, die im Ratsinformationssystem hinterlegt ist, den städtebaulichen Entwurf des Bauvorhabens „Am Geist-Ecke Güldentröge“ vor. Die ehemalige Gaststätte Malibu und die daran angrenzenden Grundstücke (ehemaliger Friseur und Eisdiele) seien von einem Kamener Investor erworben worden, der das Ziel verfolge, die gesamten Gebäude abzureißen und moderne, barrierearme Wohnungen zu errichten. Da das ehemalige Malibugebäude unter Denkmalschutz stehe, sei ein Abriss nur möglich, wenn der Investor nachweise, dass es unzumutbar sei, das Gebäude zu erhalten. Unter Mithilfe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sei der städtebauliche Entwurf unter Berücksichtigung des Erhalts des Denkmals und der angrenzenden Bebauung, die sich an das Denkmal und die umliegende Bebauung anpassen müsse, entstanden. Zur besseren Nutzung des Denkmals sei die Errichtung von Dachgauben und die Veränderung der Fenster denkmalrechtlich zulässig. Der vorgestellte Entwurf diene als Grundlage für die weiteren Diskussionen mit dem Investor. Bisher habe der Investor noch nicht signalisiert, ob er diesem Entwurf folgen könne. Er tendiere immer noch dazu, einen Abriss zu beantragen. Die Bewilligung eines solchen Antrages sei jedoch fraglich.
Herr Liedtke stellte ausdrücklich fest, dass für die Stadt Kamen als untere Denkmalbehörde ein Abriss des Denkmals nicht in Frage komme, da es sich um ein Baudenkmal von besonderer stadthistorischer Bedeutung handeln würde. Diese Position sei auch von Herrn Bürgermeister Hupe formuliert worden. Es sei dort wesentliche Bausubstanz aus dem 17. Jahrhundert vorhanden, die eine andere Entwicklung nicht zulassen würde. Die Verwaltung befinde sich noch nicht in einem formalen Verfahren, da noch keine Anträge für einen Abriss oder Neubau vorliegen würden. Es seien im Sinne der Sache bisher viele Gespräche geführt worden. Der Ausschuss werde über neue Entwicklungen informiert werden.
Auf die Frage von Frau Dörlemann, ob der Investor bei der an das Denkmal angrenzenden Bebauung die Ausrichtung und Form der Dächer (z.B. Flachdach) frei wählen könnte, erläuterte Herr Liedtke, dass er derartige Entwicklungen für ausgeschlossen halte, da es unterschiedliche planungs- und denkmalrechtliche Instrumentarien für die Steuerung geben würde. Eine Neubebauung im Umfeld des Baudenkmals müsse sich einfügen. Staffelgeschosse mit Flachdächern seien dort nicht vorstellbar. Einen Bebauungsplan würde es nicht geben. Die Planungen müssten auch auf die fünf im Umfeld liegenden Baudenkmäler Rücksicht nehmen.
Herr Diederichs-Späh begrüßte die Haltung der Stadt Kamen zum Denkmalschutz in diesem konkreten Fall.
Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh nach dem Anlieferverkehr für die in den geplanten Gebäuden vorhandenen Geschäfte und die Stellplätze für die Wohnungsnutzer erklärte Herr Liedtke, dass es sich zunächst um einen Vorentwurf handeln würde, wo man allerdings die genannten Aspekte schon berücksichtigt habe. Sollten sich in den Erdgeschossen Geschäfte ansiedeln, erfolge die Anlieferung wie heute auch. Der Stellplatzbedarf werde in diesem Entwurf gedeckt, da Garagen und Stellplätze auch im Innenhof eingeplant seien.
Herr Nickel erläuterte, dass die obere Denkmalbehörde bisher die Umgestaltung des Inneren des Gebäudes sehr eng gesehen habe, sodass die Voreigentümerin Probleme bei der Vermarktung gehabt hätte.
Herr Liedtke äußerte hierzu, dass diese fundamentale Haltung der oberen Denkmalbehörde nicht bekannt sei. Im Sinne von Eigentümern und Investoren müsse man nach denkmalverträglichen Lösungen suchen. Die Nutzung des Dachgeschosses mit Errichtung der Dachgauben sei mit dem westfälischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt worden. Im Hinblick auf die niedrigen Geschosshöhen sei auch zu prüfen, ob nur noch 2 Geschosse errichtet würden, um eine zeitgemäße Nutzung zu gewährleisten. Man müsse diesbezüglich auch auf das Interesse von Investoren Rücksicht nehmen.
Herr Standop begrüßte ebenfalls die Erhaltung des Baudenkmals und erkundigte sich, ob es möglich sei, nur die Fassade zu erhalten und dahinter ein völlig neues Gebäude zu errichten.
Herr Liedtke erklärte, dass eine solche Vorgehensweise ausgeschlossen sei. Eine in Zusammenarbeit mit dem Investor durchgeführte bauhistorische Untersuchung habe ergeben, dass auch im Inneren des Gebäudes originale Substanz aus dem 17. Jahrhundert vorhanden sei. Die innere Struktur sei wertvoll. Das Baudenkmal sei seit seiner Errichtung ausschließlich gastronomisch genutzt worden.
Herr Krause unterstützte die Haltung der Verwaltung, das Baudenkmal erhalten zu wollen und wünschte sich, dass sich die neue Bebauung in den Bestand einfügen werde.
Herr Margraf gehe davon aus, dass der Investor auch Eigentümer des Baudenkmals sei und eigenes Interesse daran habe, das Gebäude nicht verkommen zu lassen.
Herr Liedtke versicherte, dass die Stadt Kamen als untere Denkmalbehörde ebenfalls darauf achten werde.
2. Edeka
Westfälische Straße
Herr Liedtke stellte dar, dass seit ca. 3 Wochen 2 Bauanträge für das Edeka-Gelände an der Westfälischen Straße in Kamen-Heeren-Werve der Verwaltung vorliegen würden. Zurzeit sei dort ein Lebensmittelmarkt (Edeka) mit einer Verkaufsfläche von 900 qm zzgl. eines Getränkemarktes mit 300qm vorhanden. Es sei beantragt, den Getränkemarkt aufzulösen und den Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter mit einer Fläche von insgesamt 1.200 qm umzubauen und einen Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 450 qm neu zu errichten. Die Details des Bauvorhabens (Zufahrten, Stellplätze) wurden anhand eines Lageplanes, der im Ratsinformationssystem hinterlegt ist, dargestellt. Zur Zeit würden die genehmigten Abbrucharbeiten ausgeführt werden. Es würde eine vollständige Neugestaltung des Grundstückes erfolgen. Die Bauanträge seien zur Zeit in der Prüfung, aber einer Genehmigung stehe nichts im Wege. Da die Frühjahrskirmes 2015 nicht mehr auf dem Festplatz stattfinden könne, sei mit Edeka eine Vereinbarung getroffen worden, dass auf dem Parkplatz des jetzigen Edeka-Marktes die Frühjahrskirmes 2015 stattfinden werde.
Frau Dörlemann berichtete von durch sie beobachteten kritischen Querungssituationen für Radfahrer und Fußgänger im weiteren Verlauf der Westfälischen Straße Richtung Nebenzentrum, die bedingt durch den engen Kurvenverlauf der Straße hervorgerufen würden.
Herr Liedtke sagte diesbezüglich eine Prüfung zu.