Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.    Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen gem. §§ 2 bis 7 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) für den folgenden Bereich durchzuführen:

Der ca. 31 ha große Änderungsbereich liegt ca. 1 km südlich der Innenstadt von Kamen und befindet sich zwischen der Heerener Straße (L 663) im Norden und der Straße Zollpost im Süden. Im Osten wird dieser durch den Klöcknerbahnweg, im Westen durch die Hochstraße (B 233) bzw. die Henry-Everling-Straße und einen südlich angrenzenden Parkplatz begrenzt.

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Änderungsverfahrens beauftragt.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches des Flächen-nutzungsplans sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Herr Brüggemann stellte dar, dass das in der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsaus­schusses am 08.09.2014 vorgetragene Bebauungsplanverfahren durch die Verwaltung konse­quent fortgeführt werde. Inhaltlich verwies er auf die Beschlussvorlage zum Tagesordnungs­punkt 2. Das Verfahren und Planungsziel für die Fläche an der Henry-Everling-Straße sei aus­nahmslos, insbesondere auch von der Industrie- und Handelskammer, den Nachbargemeinden und dem Kreis Unna befürwortet worden. Möglicherweise in der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses im April werde der Offenlegungsbeschluss vorgestellt werden, der dann Grundlage für die öffentliche Auslegung des Planes, voraussichtlich im Sommer 2015, sei. Nach dem Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seien negative Stellung­nahmen nicht zu erwarten. Zum Ende des Jahres 2015 könne der neue Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen werden.

 

Zur Situation Edeka/Rewe erläuterte Herr Brüggemann, dass es nach Erkenntnissen der Ver­waltung bisher noch keinen Eigentumsübergang der Fläche an der Henry-Everling-Straße  ge­geben habe. Die Firma Edeka Rhein-Ruhr habe bisher noch keinen Kontakt zur Wirtschaftsför­derung der Stadt Kamen aufgenommen. Die Verwaltung sei überrascht und irritiert, dass die von Herrn Nüsken beklagte Konkurrenzsituation zur Firma Edeka nunmehr offenbar von ihm selbst gesucht worden sei. Es würde angenommen, dass der Geschäftsführer Markus Nüsken zu dem Zeitpunkt, als er öffentlich verkünden ließ, dass er sich aus der Neuen Mitte wegen der Ansied­lung eines künftigen Edeka-Marktes in Kamen zurückziehen werde, mindestens bereits in Ge­sprächen mit der Firma Edeka Rhein-Ruhr gestanden habe. Das Planungsdezernat sei durch den Bürgermeister autorisiert worden, im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss vorzutra­gen, dass sich Herr Nüsken in einem Telefonat für das von ihm am 23.02.2015 in der Presse kritisierte Verfahren ausdrücklich entschuldigt habe. Das Rathaus gehe davon aus, dass die z.Zt. durch Firma Nüsken betriebenen Standorte an der Adenauerstraße,  und in Heeren-Werve auch weiterhin durch Firma Nüsken betrieben würden, jedoch in der Kette der Firma Edeka-Rhein-Ruhr. Die Einzelhandelsstandorte in Kamen-Methler, in Kamen an der Lünener Straße und in der Neuen Mitte Kamen würden weiterhin durch die Firma Rewe betrieben. Die Entwick­lung dieser Einzelhandelsstandorte würde nach Einschätzung der Verwaltung vor dem Hinter­grund einer entsprechenden Aussage aus dem Hause REWE in der vorgegebenen Zeitachse stattfinden. Das gelte auch für die geplante Sanierung in Kamen-Methler. Die Nahversorgung in diesen Bereichen bleibe existent.

 

Herr Krause bedankte sich bei der CDU-Fraktion für die Rücknahme des Antrages. Es sei klar, dass die Verwaltung im Rahmen der Erörterung des Tagesordnungspunktes 2 auch auf die Presseberichte der letzten Tage eingehen würde. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 08.09.2014 sei eine planungsrechtliche Linie für das Bebauungsplangebiet beschlossen worden, die eine Ansiedlung wie Edeka ausschließen würde. Mit dem Beschluss der vorgelegten Be­schlussvorlage werde das Verfahren im beabsichtigten Sinne fortgeführt. Wie in der Vorlage nachzulesen, widerspreche die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen der Zielsetzung der Landesentwicklungsplanung. Das politische Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in den Stadt­teilen zu stützen. Die SPD-Fraktion habe mit Überraschung zur Kenntnis genommen, dass sich der Ankermieter Rewe-Nüsken aus der Neuen Mitte Kamen zurückziehen werde. Diese unter­nehmerische Entscheidung werde sehr bedauert. Es sei sicherlich spannend, wie sich die Stand­orte in Kamen-Methler und Heeren-Werve entwickeln werden, insbesondere auch im Hinblick auf die geplante Sanierung am Standort Kamen-Methler.

 

Frau Scharrenbach stellte fest, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Zu­sammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss vom 08.09.2014 im Planungs- und Straßenver­kehrsausschusses ein großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden solle. Es gehe um den Schutz der Innenstadt. Insofern werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustim­men. Es stelle sich jedoch nach den aktuellen Diskussionen in der Presse die Frage, ob es noch weitere Interessenten für die Fläche gebe und wie die Entwicklungsperspektiven aussehen wür­den.

 

Herr Margraf erkundigte sich, ob die Verwaltung einige Gewerbearten bevorzugt ansiedeln möchte, ob es noch weitere Interessenten geben würde und ob der Eigentümer der Praktiker-Immobilie noch ein Mitspracherecht bei einer Neuansiedlung habe.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes im sachlichen Zusam­menhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 stehe. Mit dem Bebauungsplan solle den zurückliegenden Entwicklungen im Bereich der Baumarktangebote Rechnung getragen werden. Planungsziel sei die Zulässigkeit klassischer Gewerbebetriebe gem. § 8 Baunutzungs­verordnung. Hierzu würden, im Hinblick auf die Frage von Herrn Margraf, Factory-Outlets nicht zählen. Sicherlich könnte sich der Eigentümer eine bestimmte Nachfolgenutzung wünschen, doch müsse diese im Einklang mit § 8 Baunutzungsverordnung stehen. Daher solle nun auch parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan, der im Ratsinforma­tionssystem hinterlegt ist, geändert werden. Das Praktikergrundstück sei aufgrund der Vornut­zung vieler Jahre im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bau­markt-Gartencenter“ ausgewiesen. Da ein klassisches Gewerbegebiet entwickelt werde solle, passe die vorgenannte Darstellung nicht mehr.

 

Im Hinblick auf die Nachfrage von Frau Scharrenbach verwies Herr Liedtke auf seine Aussa­gen im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss am 08.09.2014, wo er dargestellt habe, dass es einen Ansprechpartner für das Pratikergrundstück geben würde und die Wirtschaftsförderung Gespräche führen würde. Mit dem Ansprechpartner sei nicht Firma Edeka gemeint gewesen, da zum damaligen Zeitpunkt die Bauvoranfrage (3000 qm Verkaufsfläche – Getränke/Discounter) von Firma Edeka noch nicht vorgelegen habe. Ein Eigentumsübergang des Grundstücks, wie bereits von Herrn Brüggemann dargestellt, habe es bisher nicht gegeben. Die Firma Edeka habe sich im Vorfeld nicht erkundigt, ob eine derartige Entwicklung möglich sei. Nach Eingang der Bauvoranfrage sei die Firma Edeka unverzüglich darüber informiert worden, dass die beabsich­tige Nutzung auf dem Grundstück nicht möglich sei, da das formulierte planerische Ziel der Aus­schluss großflächigen Einzelhandels sei. Ende Dezember 2014 sei die Entscheidung in Schrift­form der Firma Edeka zugestellt worden. Die Verwaltung habe die entsprechenden Beschlüsse der parlamentarischen Gremien des Rates der Stadt Kamen inhaltlich umfassend und eindeutig umgesetzt. Aus heutiger Sicht betrachtet, wie Herr Brüggemann bereits dargestellt habe, sei das Verfahren bereits relativ weit gediehen. Nach einer frühzeitigen Information der Öffentlichkeit seien alle Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Verfahren und Planungsziel seien aus­nahmslos, insbesondere auch von der Industrie- und Handelskammer, den Nachbargemeinden und dem Kreis Unna befürwortet worden. In der Sitzung im April werde möglicherweise der Of­fenlegungsentwurf vorgelegt werden und im Sommer 2015 erfolge dann die öffentliche Ausle­gung des Planes. Der Bebauungsplan inklusive der Änderungen im Flächennutzungsplan könnte im Herbst 2015 beschlossen werden und anschließend rechtskräftig werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erläuterte Herr Liedtke, dass die Bauvoranfrage von Firma Edeka nach der beschlussfassenden Sitzung am 08.09.2014 eingegangen sei und schrift­lich zeitlich zurückgestellt worden sei, um die Entscheidung auf der Grundlage des neuen Be­bauungsplanes treffen zu können.

 

Im Hinblick auf die Frage von Herrn Margraf, stellte Herr Liedtke dar, dass die Ansiedlung klassischer Gewerbebetriebe aus Handel und Dienstleistung, ggf auch die Firma ATU, möglich sei.

 

Frau Scharrenbach regte an, dass sich die Verwaltung darum bemühen möge, in das Pro­gramm „Flächenpool NRW“ aufgenommen zu werden, da man dort bei der Vermittlung der va­kanten Grundstücke unterstützt werde.

 

Herr Liedtke nahm die Anregung an. Allerdings gehöre das gesamte Gebiet lediglich 4 Eigen­tümern. In dem Offenlegungsentwurf würden detaillierte Nutzungen beschrieben, die nach § 8 Baunutzungsverordnung zulässig seien. Es sei am Ende Aufgabe des Ausschusses und des Rates, den Plan mit Inhalten zu beschließen.

 

Im Hinblick auf die Fragen von Herrn Krause und Herrn Diederichs-Späh stellte Herr Brügge­mann fest, dass es in Methler weiterhin einen REWE-Markt geben werde und auch die Umbau­pläne umgesetzt würden. In Kamen-Methler sei ein Vollsortimenter für die 12.000 Einwohner erforderlich.