Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2015/2016 gemäß der Anlagen I - III.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen


Herr Dunker erläuterte die Hintergründe und das rechtliche Erfordernis des Beschlussvor­schlages. Es gelte die Bedarfsfeststellung und die damit ver­bundene finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet einrichtungsbezogen zu beschließen. Letztlich erfolge auf­grund dieses Beschlusses die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März 2015 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen und den sonstigen Tat­be­ständen. Es handele sich um Planungs­daten für das nächste Kindergar­tenjahr 2015/2016. Nach derzeitigem Planungs­stand gehe der Fachbereich Jugend, Schule und Sport davon aus, dass keine wesentlichen Änderungen eintreten werden.

 

Frau Scharrenbach gab einleitend ihrer Verwunderung Ausdruck, dass in der Sitzung nicht über die städtische Umsetzung des Investitionsprogram­mes des Bundes zum Ausbau der u3-Betreuung beraten würde bzw. kon­krete Planungen beschlossen würden, da auch für die Beantragung dieser Mittel die Antragsfrist 15. März 2015 gelte. Insbesondere bezüglich des Planungsfortschrittes der neuen Einrichtung in Kamen-Heeren-Werve hätte sie eine entsprechende Vorlage erwartet.

Ferner hinterfragte sie die Anmeldung der Landeszuschüsse für insgesamt 120 Tagespflegeplätze. In einer vorherigen Vorlage aus August 2013 wäre die Anzahl der Tagespflegeplätze mit 66 angegeben worden. Sie bat um Erläuterung dieser gravierenden Steigerung.

 

Herr Dunker verwies hinsichtlich der in Aussicht gestellten Beschlussvor­lage zum Ausbau des Betreuungsangebotes in Kamen-Heeren-Werve auf den Sachvortrag und die an­schließen­de Erörterung in der vorherigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2014. Der Fachbereich Ju­gend, Schule und Sport strebe die Beantragung der In­vestitions­kostenför­derung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe an. Aktuell werde der Antrag ausgearbeitet; der Eingang erforderlicher baufachlichen Unterlagen seitens des Architekten werde erwartet. Er sei zuversichtlich, den Antrag formgerecht vor Ablauf der Ausschlussfrist am 15.03.2015 zu stellen.

 

Ebenso verwies Herr Brüggemann auf die Sitzung des Jugendhilfeaus­schusses am 25.11.2014 und die umfängliche Darstellung der Situation der Ev. Kindertageseinrichtung in Kamen-Heeren-Werve. In diesem Zusam­menhang zitierte Herr Brüggemann einen Auszug aus der Niederschrift der betreffenden Sitzung:

 

„Herr Brüggemann fasste zusammen, dass nun der Jugendhilfeausschuss folgendes zu­stimmend zur Kenntnis genommen habe:

1.    Die Verwaltung wird die Beantragung der Investitionsfördermittel beim Landschafts­verband Westfalen-Lippe ausarbeiten bzw. durchführen.

2.    Die hälftige Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kamen an den Betriebs­kosten der Ev. Kindertageseinrichtung „Gemeinsam unterm Regenbo­gen“ für die vierte Gruppe wird im Kindergartenjahr 2015/2016 erfol­gen.“

 

Die Verwaltung werte die Aussagen in der vorherigen Sitzung als Legitima­tion den entsprechenden Antrag auf Investitionskostenzuschüsse beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu stellen.

 

Zur Anzahl der Tagespflegeplätze erklärte Herr Dunker, dass es sich hier um Planungs­zahlen für das Kindergartenjahr 2015/2016 handele. Konkret wolle der Fachbereich Jugend, Schule und Sport Landeszuschüsse für die Betreuung von 110 Kindern unter 3 Jahren und 10 Kindern über 3 Jahren be­antragen. Die Anzahl differiert, da Doppelförderungen mit den KiBiz-Pau­schalen (z.B. bei Inanspruchnahme einer zusätzlichen Randzeitenbetreu­ung) grund­sätzlich auszuschließen sind.

 

Frau Scharrenbach entgegnete, dass es sich nahezu um eine Verdopp­lung der Tagespflege­plätze handele.

 

Herr Dunker erwiderte darauf, dass die Planungszahl der beantragten Lan­des­zuschüsse für die Tagespflege intern diskutiert und realistisch ge­schätzt wurde. Er verdeutlichte, dass es sich hierbei um Planungswerte für das Kin­dergartenjahr 2015/2016 handele. Die tatsächliche Ist-Entwicklung bleibe abzuwarten.

 

Herr Brandt erkundigte sich nach der Abweichung der Kinderzahlen von 25 bzw. 20 Kindern bei den wöchentlichen Betreuungszeiten in der Gruppen­form III.

 

Frau Herzig teilte mit, dass die Gliederung der dargestellten Gruppenfor­men der Anlage zu § 19 KiBiz entspreche. Diese Rechtsgrundlage lege ver­bindlich die Kinderzahl bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stun­den und von 35 Stunden auf 25 Kinder fest. Jedoch reduziert sich die Kin­der­zahl bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden um 5 Kin­der auf 20 Kinder. Dies habe zur Folge, dass sich die rechnerische Wer­tigkeit eines Kindes mit einer hohen Betreuungsstundenzahl in der Grup­penform III erhöht.

 

Frau Hartig äußerte hinsichtlich der steigenden Zahl der Tagespflege­plätze, dass es zu berücksichtigen gelte, dass durchaus zwischen dem Zeit­raum von 2013 bis 2016 Ver­änderungen eingetreten seien, die eine höhere Planungszahl rechtfertigen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ Frau Mann den Be­schlussvorschlag abstimmen.