Sitzung: 24.02.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 008/2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2015/2016 gemäß der Anlagen I - III.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Herr Dunker erläuterte die Hintergründe und das
rechtliche Erfordernis des Beschlussvorschlages. Es gelte die
Bedarfsfeststellung und die damit verbundene finanzielle Förderung der
Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet einrichtungsbezogen zu
beschließen. Letztlich erfolge aufgrund dieses Beschlusses die Beantragung der
Zuschüsse zum 15. März 2015 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe nach Höhe
und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen und den
sonstigen Tatbeständen. Es handele sich um Planungsdaten für das nächste
Kindergartenjahr 2015/2016. Nach derzeitigem Planungsstand gehe der
Fachbereich Jugend, Schule und Sport davon aus, dass keine wesentlichen
Änderungen eintreten werden.
Frau Scharrenbach gab einleitend ihrer Verwunderung Ausdruck,
dass in der Sitzung nicht über die städtische Umsetzung des Investitionsprogrammes
des Bundes zum Ausbau der u3-Betreuung beraten würde bzw. konkrete Planungen
beschlossen würden, da auch für die Beantragung dieser Mittel die Antragsfrist
15. März 2015 gelte. Insbesondere bezüglich des Planungsfortschrittes der neuen
Einrichtung in Kamen-Heeren-Werve hätte sie eine entsprechende Vorlage
erwartet.
Ferner hinterfragte
sie die Anmeldung der Landeszuschüsse für insgesamt 120 Tagespflegeplätze. In
einer vorherigen Vorlage aus August 2013 wäre die Anzahl der Tagespflegeplätze
mit 66 angegeben worden. Sie bat um Erläuterung dieser gravierenden Steigerung.
Herr Dunker verwies hinsichtlich der in Aussicht
gestellten Beschlussvorlage zum Ausbau des Betreuungsangebotes in
Kamen-Heeren-Werve auf den Sachvortrag und die anschließende Erörterung in
der vorherigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2014. Der
Fachbereich Jugend, Schule und Sport strebe die Beantragung der Investitionskostenförderung
beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe an. Aktuell werde der Antrag
ausgearbeitet; der Eingang erforderlicher baufachlichen Unterlagen seitens des
Architekten werde erwartet. Er sei zuversichtlich, den Antrag formgerecht vor
Ablauf der Ausschlussfrist am 15.03.2015 zu stellen.
Ebenso verwies Herr Brüggemann auf die Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 25.11.2014 und die umfängliche Darstellung der
Situation der Ev. Kindertageseinrichtung in Kamen-Heeren-Werve. In diesem Zusammenhang
zitierte Herr Brüggemann einen Auszug aus der Niederschrift der betreffenden
Sitzung:
„Herr Brüggemann
fasste zusammen, dass nun der Jugendhilfeausschuss folgendes zustimmend zur
Kenntnis genommen habe:
1.
Die
Verwaltung wird die Beantragung der Investitionsfördermittel beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe ausarbeiten bzw. durchführen.
2.
Die
hälftige Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kamen an den Betriebskosten der
Ev. Kindertageseinrichtung „Gemeinsam unterm Regenbogen“ für die vierte Gruppe
wird im Kindergartenjahr 2015/2016 erfolgen.“
Die Verwaltung
werte die Aussagen in der vorherigen Sitzung als Legitimation den
entsprechenden Antrag auf Investitionskostenzuschüsse beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe zu stellen.
Zur Anzahl der
Tagespflegeplätze erklärte Herr Dunker,
dass es sich hier um Planungszahlen für das Kindergartenjahr 2015/2016
handele. Konkret wolle der Fachbereich Jugend, Schule und Sport Landeszuschüsse
für die Betreuung von 110 Kindern unter 3 Jahren und 10 Kindern über 3 Jahren
beantragen. Die Anzahl differiert, da Doppelförderungen mit den KiBiz-Pauschalen
(z.B. bei Inanspruchnahme einer zusätzlichen Randzeitenbetreuung) grundsätzlich
auszuschließen sind.
Frau Scharrenbach entgegnete, dass es sich nahezu um eine
Verdopplung der Tagespflegeplätze handele.
Herr Dunker erwiderte darauf, dass die Planungszahl der
beantragten Landeszuschüsse für die Tagespflege intern diskutiert und
realistisch geschätzt wurde. Er verdeutlichte, dass es sich hierbei um
Planungswerte für das Kindergartenjahr 2015/2016 handele. Die tatsächliche
Ist-Entwicklung bleibe abzuwarten.
Herr Brandt erkundigte sich nach der Abweichung der
Kinderzahlen von 25 bzw. 20 Kindern bei den wöchentlichen Betreuungszeiten in
der Gruppenform III.
Frau Herzig teilte mit, dass die Gliederung der
dargestellten Gruppenformen der Anlage zu § 19 KiBiz entspreche. Diese
Rechtsgrundlage lege verbindlich die Kinderzahl bei einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 25 Stunden und von 35 Stunden auf 25 Kinder fest. Jedoch
reduziert sich die Kinderzahl bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45
Stunden um 5 Kinder auf 20 Kinder. Dies habe zur Folge, dass sich die
rechnerische Wertigkeit eines Kindes mit einer hohen Betreuungsstundenzahl in
der Gruppenform III erhöht.
Frau Hartig äußerte hinsichtlich der steigenden Zahl
der Tagespflegeplätze, dass es zu berücksichtigen gelte, dass durchaus
zwischen dem Zeitraum von 2013 bis 2016 Veränderungen eingetreten seien, die
eine höhere Planungszahl rechtfertigen.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorlagen, ließ Frau Mann
den Beschlussvorschlag abstimmen.