Herr Tost gab einen Überblick zur Entwicklung der Stadthalle im laufenden Jahr. Er wies darauf­hin, dass die vorgetragenen Zahlen eine Hochrechnung auf den Stand von November 2014 seien. Das Gesamtvolumen der Ein­spa­rungen i.H.v. 141.954 Euro setze sich aus den Positionen Personal­kosten, Auflösung des Aufsichtsrates, Kosten der Buchhaltung, haustech­nischer Dienst sowie Fuhrpark zusammen. Differenzen zu den geplanten Werten habe es aufgrund von Notar­kosten bei der Auflösung des Aufsichts­rates, einem höheren Aufwand bei der Buchhaltung, Nutzungsentgelten für die Nutzung städtischer Fahrzeuge gegeben. Im Bereich des haustech­nischen Dienstes haben Synergieeffekte zu einem verbes­ser­ten Ergebnis geführt.

 

Erwartet werde für 2014 ein Verlustausgleich i.H.v. 476.000 Euro. Die Diffe­renz zum geplanten Verlustausgleich, erklärte Herr Tost, sei deutlich in den zurückgegangenen Umsatzerlösen im letz­ten Quartal des Jahres zu erkennen.

 

Herr Hupe sagte zu, zur nächsten Gesellschafterversammlung ein Papier zu den Querbe­ziehun­gen vorzulegen und bot den dort nicht vertretenden Fraktionen an, sich in einem persönlichen Gespräch zu informieren.

Er stellte positiv heraus, dass der prognostizierte Sparbeitrag erzielt worden sei.

Zu den Gründen, warum der Verlustausgleich 2014 nicht in geplanter Höher er­reicht werden konnte, müsse zunächst der Geschäftsführer befragt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Schaumann erklärte der Bürgermeister, dass eine abschließende Wertung erst nach Anhörung des Geschäftsführers vor­genommen werden könne. Er wies darauf­hin, dass eine interne Erörte­rung stattfinden werde. Herr Hupe bat um Verständnis, dass die Herstellung von Transparenz nur im Rahmen des geltenden GmbH Gesetzes erfolgen kön­ne.

 

Herr Eisenhardt betonte die Wichtigkeit von Transparenz in dieser Ange­legenheit. Er begrüßte den gegebenen Überblick über die Entwicklung. Das Ergebnis sei jedoch nicht zufriedenstellend.

Herr Eisenhardt stimmte damit überein, dem Geschäftsführer die Möglich­keit zur Stellungnahme zu geben, bevor man in die abschließende Bewer­tung einsteige.

 

Die Förderbindung werde momentan verwaltungsintern exakt abgeklärt, so Herr Hupe. Wie es danach weitergehe, sei eine politische Grundsatzentscheidung.

Seine persönliche Wahrneh­mung sei, dass der Veranstaltungsort Stadthalle bei den Bürgern gut an­kom­me.

Der Bürgermeister hob hervor, dass bei der Entscheidungsfindung über die Zukunft der Stadt­halle mehrere Aspekte zu berücksichtigen seien. So wür­den trotz Schließung weitere Kosten für den bestehenden Bau anfallen. Die weiter anfallenden Fixkosten lägen bei Nichtbetrieb zwischen 60.000 Euro und 110.000 Euro.

Sollte der Betrieb fortgeführt werden, müssten bei­spiels­weise der Umgang mit der Gastronomie, die Frage nach dem Modell der Geschäftsführung sowie eine mögliche Zusammenarbeit mit Agen­turen erörtert werden.