ohne Beschlussfassung verwiesen


Neben den Fragen nach dem kalkulatorischen Zinssatz und nach der Po­sition „Unterhaltung und Be­wirtschaftung des unbeweglichen Vermögens“, erkundigte sich Herr Eisenhardt, warum der Eigenanteil der Stadt mit 5 % deutlich niedriger als in den umliegenden Städten sei.

 

Die Verringerung des Gemeindeanteils wurde mit der Maßnahme Nr. 53 des Haushaltssiche­rungs­konzeptes von der Politik beschlossen, erinnerte der Kämmerer. Zur Frage nach dem kalkulatorischen Zins, wies er erneut darauf hin, dass eine Reduzierung von 7% auf 6,7 % ledig­lich eine äußerst geringe Reduzierung des Aufwandes zur Folge hätte.

 

Zum unbeweglichen Vermögen, das unterhalten und bewirtschaftet wer­den müsse, zähle insbesondere das Silo, das Salzlager sowie die Fahrzeuge, zählte Herr Tost auf.

 

 

Mit Blick auf die von Herrn Eisenhardt vorgetragenen Fragestellungen, hin­ter­fragte Herr Heidler kritisch die im Vorfeld in der hiesigen Presse ver­öffentlichte Erklärung zur Ablehnung der Gebührenhaushalte.