Einleitend erklärte Frau Mann die Vorgehensweise bei der Erörterung des Produkthaus­haltes.

 

Herr Stalz bat um Erläuterung beim Produkt 31.03.03, Position 3 Teilergebnisplan. Bei Be­trachtung der Jahre 2013 bis 2015 würden die Transfererträge eine Schwankungsbreite von 100.000 € ausweisen. In den Folgejahren nach 2015 würden die Beträge permanent mit einer Summe fixiert.

 

Herr Dunker antwortete, dass es sich bei dem Produkt 36.03.03 um Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) handele. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben maximal 72 Monate Anspruch auf Leistungen nach dem UVG. Die Beträge seien gestaffelt. Die über­geleiteten Unterhaltsansprüche gegen die Unterhaltspflichtigen seien schwer zu kalkulieren. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Unterhaltspflichtigen seien im Voraus nicht ein­schätzbar, so dass gewissenhaft unter Hinzuziehung von Erfahrungswerten geschätzt wer­den müsse. Der Ansatz fixiere die Erwartungshaltung der Verwaltung hinsichtlich der Ein­nahmen. Das Rechnungsergebnis könne anschließend von der Planung abweichen.

 

Frau Mann rief das Produkt 36.01.01 auf. Hierzu gab es keine Wortmeldungen.

 

Zum Produkt 36.02.01 erkundigte sich Herr Stalz zur Position 2, Teilergebnisplan, Buchungsstelle 36.02.01.416000 -Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zu­weisungen und Beiträgen-, um welche Sonderposten es sich an dieser Stelle handele. Zu­dem würde bei der Position 11 –Personalaufwendungen- deutlich, dass diese sich in den Folgejahren reduzieren. Er bat um Erläuterung der Aufwendungen.

 

Herr Brüggemann stellte dar, dass die Buchungsstellen, die die Personalaufwendungen beträfen, nicht der Steuerungshoheit des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport unter­liegen. Hier würden Stellenanteile innerhalb des Produktes dargestellt und diesem zugeschrieben.

Ferner antwortete Herr Brüggemann, dass es sich bei der Auflösung von Sonderposten um haushaltstechnische Abwicklungen, z.B. im Rahmen von Abschreibungserfordernissen o.ä., handele.

 

Herr Stalz äußerte Bedenken für den Fall, dass die Aufwandsreduzierung der Personal­kosten mit tatsächlichen Stellenreduzierungen begründet sei. Er halte eine Personalredu­zierung in diesem eher sensiblen Bereich für nicht wünschenswert.

 

Herr Brüggemann bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass der Fachbereich die Soll­personalbesetzung der Planstellen eingehalten habe. Er verwies auch auf die diesjährige interne Organisationsuntersuchung, welche die Stellenzuschnitte im wirtschaftlichen Bereich des Fachbereiches 51.1 beleuchtet habe.

 

Herr Ritter bat um Änderung der Erläuterungen zu den Schwerpunkten der offenen Ju­gendarbeit. Die Darstellung, dass eine Erweiterung auf nichtkonfessionelle Gruppen erfolge, könne missverstanden werden. Die Kooperation mit der Jugendarbeit der Ev. Kirchenge­meinde zu Heeren-Werve beziehe alle Jugendlichen ein. Differenziert würde nur zwischen der Offenen Jugendarbeit oder der gruppengebundenen Arbeit und nicht nach Konfession.

 

Herr Brüggemann sagte eine Änderung der Erläuterungen im künftigen Haushaltsplan zu.

 

Frau Hartig erkundigte sich beim Produkt 36.03.01 nach dem Ziel der verstärkten Über­prüfung bei den Fremdunterbringungen auf Rückführung in die Herkunftsfamilie, und zwar nach der unterjährigen Einschätzung der Kostenentwicklung im Hinblick auf das Rück­führungsmanagement.

 

Herr Dunker antwortete, dass der Fachbereich nun seit einiger Zeit das Rückführungs­management betreibe. Gesichert könne derzeit keine Prognose zu eventuellen Kostenein­sparungen getroffen werden. Durch die engagierte Arbeit der Sozialen Dienste gehe die Verwaltung jedoch davon aus, mittelfristig Kosten einzusparen.

 

Herr Staltz frage an, ob die Zuweisung des Landes für den Ausbau der Kindertagesbetreu­ung von rd. 270.000 € ggf. auch zum Ausgleich des Defizites eingesetzt werden könne.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass die zu erwartenden Erträge aus den Bundesmitteln für den u3-Ausbau zweckgebunden dem investiven Bereich zugerechnet werden würden. Zu­dem würde geprüft, ob ggf. aufgrund von Gruppenumstrukturierungen bei den bestehenden Einrichtungen investive Mittel aus diesem Förderprogramm abgerufen werden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ Frau Mann über den vorgelegten Produkt­haushalt 2015 abstimmen.

 

 

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt nach Erörterung den Produkthaushalt 2015 für den Bereich des Fachbereiches 51 -Bereich Jugend- zustimmend zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen