Sitzung: 25.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Einleitend erklärte
Frau Mann die Vorgehensweise bei der
Erörterung des Produkthaushaltes.
Herr Stalz bat um Erläuterung beim Produkt
31.03.03, Position 3 Teilergebnisplan. Bei Betrachtung der Jahre 2013 bis 2015
würden die Transfererträge eine Schwankungsbreite von 100.000 € ausweisen. In
den Folgejahren nach 2015 würden die Beträge permanent mit einer Summe fixiert.
Herr Dunker antwortete, dass es sich bei dem Produkt
36.03.03 um Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) handele. Kinder
bis zum 12. Lebensjahr haben maximal 72 Monate Anspruch auf Leistungen nach dem
UVG. Die Beträge seien gestaffelt. Die übergeleiteten Unterhaltsansprüche
gegen die Unterhaltspflichtigen seien schwer zu kalkulieren. Die
wirtschaftlichen Voraussetzungen des Unterhaltspflichtigen seien im Voraus
nicht einschätzbar, so dass gewissenhaft unter Hinzuziehung von
Erfahrungswerten geschätzt werden müsse. Der Ansatz fixiere die
Erwartungshaltung der Verwaltung hinsichtlich der Einnahmen. Das
Rechnungsergebnis könne anschließend von der Planung abweichen.
Frau Mann rief das Produkt 36.01.01 auf. Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Zum Produkt
36.02.01 erkundigte sich Herr Stalz
zur Position 2, Teilergebnisplan, Buchungsstelle 36.02.01.416000 -Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Beiträgen-, um welche
Sonderposten es sich an dieser Stelle handele. Zudem würde bei der Position 11
–Personalaufwendungen- deutlich, dass diese sich in den Folgejahren reduzieren.
Er bat um Erläuterung der Aufwendungen.
Herr Brüggemann stellte dar, dass die Buchungsstellen, die
die Personalaufwendungen beträfen, nicht der Steuerungshoheit des Fachbereiches
Jugend, Schule und Sport unterliegen. Hier würden Stellenanteile innerhalb des
Produktes dargestellt und diesem zugeschrieben.
Ferner antwortete
Herr Brüggemann, dass es sich bei der Auflösung von Sonderposten um
haushaltstechnische Abwicklungen, z.B. im Rahmen von
Abschreibungserfordernissen o.ä., handele.
Herr Stalz äußerte Bedenken für den Fall, dass die Aufwandsreduzierung der Personalkosten
mit tatsächlichen Stellenreduzierungen begründet sei. Er halte eine
Personalreduzierung in diesem eher sensiblen Bereich für nicht wünschenswert.
Herr Brüggemann bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass
der Fachbereich die Sollpersonalbesetzung der Planstellen eingehalten habe. Er
verwies auch auf die diesjährige interne Organisationsuntersuchung, welche die
Stellenzuschnitte im wirtschaftlichen Bereich des Fachbereiches 51.1 beleuchtet
habe.
Herr Ritter bat um Änderung der Erläuterungen zu den
Schwerpunkten der offenen Jugendarbeit. Die
Darstellung, dass eine Erweiterung auf nichtkonfessionelle Gruppen erfolge,
könne missverstanden werden. Die Kooperation mit der Jugendarbeit der Ev.
Kirchengemeinde zu Heeren-Werve beziehe alle Jugendlichen ein. Differenziert
würde nur zwischen der Offenen Jugendarbeit oder der gruppengebundenen Arbeit
und nicht nach Konfession.
Herr Brüggemann sagte eine Änderung der Erläuterungen im
künftigen Haushaltsplan zu.
Frau Hartig erkundigte sich beim Produkt 36.03.01 nach
dem Ziel der verstärkten Überprüfung bei den Fremdunterbringungen auf
Rückführung in die Herkunftsfamilie, und zwar nach der unterjährigen
Einschätzung der Kostenentwicklung im Hinblick auf das Rückführungsmanagement.
Herr Dunker antwortete, dass der Fachbereich nun seit
einiger Zeit das Rückführungsmanagement betreibe. Gesichert könne derzeit
keine Prognose zu eventuellen Kosteneinsparungen getroffen werden. Durch die
engagierte Arbeit der Sozialen Dienste gehe die Verwaltung jedoch davon aus,
mittelfristig Kosten einzusparen.
Herr Staltz frage an, ob die Zuweisung des Landes für
den Ausbau der Kindertagesbetreuung von rd. 270.000 € ggf. auch zum Ausgleich
des Defizites eingesetzt werden könne.
Herr Brüggemann erwiderte, dass die zu erwartenden Erträge
aus den Bundesmitteln für den u3-Ausbau zweckgebunden dem investiven Bereich
zugerechnet werden würden. Zudem würde geprüft, ob ggf. aufgrund von
Gruppenumstrukturierungen bei den bestehenden Einrichtungen investive Mittel
aus diesem Förderprogramm abgerufen werden.
Da es keine
weiteren Wortmeldungen gab, ließ Frau
Mann über den vorgelegten Produkthaushalt 2015 abstimmen.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt nach Erörterung den Produkthaushalt 2015 für den
Bereich des Fachbereiches 51 -Bereich Jugend- zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen