Sitzung: 25.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Herr Brüggemann erläuterte ausführlich die Gründe,
die letztlich die Schließung der vierten Gruppe in der Ev.
Kindertageseinrichtung „Unter dem Regenbogen“ in Kamen-Heeren-Werve zur Folge
haben werden. Nach intensiver Abwägung verschiedener Lösungsalternativen habe
die Verwaltung mit der Ev. Kirchengemeinde eine einvernehmliche Regelung
getroffen.
Durch eine
dauerhafte Komplementärfinanzierung der Betriebskosten für die vierte Gruppe
hätte die Stadt Kamen sowohl in der Kamener Trägerlandschaft als auch kreisweit
einen Präzedenzfall geschaffen, der ggf. Ansprüche anderer kirchlicher
Kita-Träger nach sich gezogen und kreiseinheitliche Vorgehensweisen taktiert
hätte. Aufgrund der Bedarfsplanung könne auf die Plätze jedoch nicht
verzichtet werden. Zudem sollte das u3-Platzangebot in Kamen-Heeren erweitert
werden. Es sei insofern geboten für die unverzichtbaren zwei Gruppen einen
neuen Standort zu benennen. Dies führte
dazu, dass die Verwaltung nun eine neue Einrichtung in diesem Sozialraum in
dem städtischen Gebäude „Heerener Str. 205“ plane. Insbesondere zur Erhaltung
der Trägervielfalt favorisiere die Verwaltung das Deutsche Rote Kreuz als
Träger für die zukünftige Einrichtung. Die Verwaltung plant weiterhin, einen
Antrag auf Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm „Kindertageseinrichtungsfinanzierung
2015-2018“ beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu stellen. Die Antragstellung
muss zwingend bis 15. März 2015 erfolgen. Zusätzlich habe die Stadt Kamen in
ihren Haushalt 2015 einen Ansatz für die Investitionskosten eingebracht.
Herr Brüggemann betonte, dass es sich hierbei um eine Schätzung handele. Eine
genauere Kostenschätzung würde erst nach weiteren Gesprächen mit Träger und
Architekten möglich sein, da hier noch verbindliche Abstimmungen u.a. zum
Raumkonzept und die geplante Gruppenstruktur erfolgen müssten. Sofern nun
keine Bedenken oder Widersprüche von den Ausschussmitgliedern erfolgen,
würde dies so als Signal verstanden werden, dass der Ausschuss die Pläne der
Verwaltung unterstütze. Zur Situation in der bestehenden Ev. Kindertageseinrichtung
„Unter dem Regenbogen“ wurde folgender Konsens zwischen der Ev. Kirchengemeinde
zu Heeren-Werve und der Stadt Kamen erzielt: Die vierte Gruppe bleibt aus
pädagogischen Gründen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 bestehen
und die Finanzierung der Betriebskosten für diese Gruppe wird hälftig von der
Stadt Kamen übernommen. Der Jugendamtselternbeirat sei informiert.
Frau Werning gab zu bedenken, dass die
Betriebskosten für die vierte Gruppe in Höhe von 17.000 € in Relation zu den
Investitionskosten von rd. 300.000 € zu sehen seien. Um diese Kostenhöhe zu
erreichen, hätte man die Gruppe zwanzig Jahre aufrechterhalten können.
Herr Brüggemann antwortete, dass diese
Investitionskosten zum quantitativen Ausbau, also auch einer weiteren u3-Gruppe,
der Kinderbetreuung und der Angebotserweiterung dienen. Dies sei mit jährlichen
Aufwandsleistungen, hier die Komplementärfinanzierung der laufenden Betriebskosten,
nicht vergleichbar. Er betonte, dass sowohl die Bedarfsplanung als auch der
Gleichbehandlungsgrundsatz gleichgestellter Träger zu beachten sei.
Frau Werning erkundigte sich, ob dem zukünftigen
Träger das städtische Gebäude gegen die Zahlung einer entsprechenden Miete oder
mietfrei zur Verfügung gestellt werde.
Herr Brüggemann teilte mit, dass das Deutsche Rote Kreuz zu
den sog. armen Trägern zähle. Dies habe zur Folge, dass der gesetzliche
Trägeranteil an den Betriebskosten vollständig von der Stadt Kamen in Form
eines freiwilligen Zuschusses übernommen werde. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
wird zudem zwischen den unterschiedlichen Tatbeständen Miete und Eigentum
differenziert. Die Verwaltung strebe im konkreten Fall ein Mietverhältnis an.
Letztlich würde die Kostenbelastung für Stadt und Land bei einem nichtkirchlichen
Träger höher. Dies begründe sich aus den gesetzlichen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz), welches unterschiedlich hohe prozentuale Trägeranteile und Refinanzierungsanteile
des Landes vorsehe. Trotzdem halte die Verwaltung aus den zuvor ausführlich
erläuterten Gründen die Errichtung einer weiteren Kindertageseinrichtung in
der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes für geboten.
Herr Ritter berichtete über die Erkenntnisse aus
der kürzlich stattgefundenen Synode. Die Ev. Kirchengemeinde habe frühzeitig
erkannt, dass sich die Finanzierung der Kindertageseinrichtung in
Kamen-Heeren-Werve in der bisherigen Weise nicht fortführen ließe. Die gesetzliche
Differenzierung im KiBiz führe zu einer finanziellen Ungleichbehandlung der
Träger. Gleichwohl konnte die Ablehnung einer Übernahme des vollständigen
Trägeranteils, sei es auch nur für eine Gruppe, durch die Stadt nachvollzogen
werden, da dies über die Stadtgrenzen hinaus auf großes Interesse gestoßen
wäre. Hier würden Grundsatzstrukturen tangiert. Auf der Grundlage des
Presbyteriumsbeschlusses, die vierte Gruppe zum 31.07.2015 zu schließen, wurde
deutlich, dass dies zur Folge gehabt hätte, dass viele Kinder ein Jahr vor dem
Schulbesuch noch die Einrichtung hätten wechseln müssen. Dies sei aus pädagogischen
Gründen nicht hinnehmbar gewesen, so dass man in gemeinsamen Gesprächen zu
der dargestellten Lösung gekommen sei. Das Presbyterium habe sich nun bereit
erklärt, die vierte Gruppe bis zum 31.07.2016 zu erhalten, sofern die Stadt
Kamen den hälftigen Anteil der Betriebskosten für das Kindergartenjahr
2015/2016 übernehme. Die Kirchengemeinde müsse besonders bei knapper werdenden
finanziellen Ressourcen auf eine ausgewogene Gewichtung und Verteilung der
Mittel achten.
Herr Eisenhardt begrüßte die Schaffung von Übergängen
in Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchengemeinde ebenso wie den Ansatz der
Trägervielfalt. Zudem sei die sinnvolle Nachfolgenutzung der Räumlichkeiten
im städtischen Gebäude nach der Aufgabe durch die Käthe-Kollwitz-Schule sichergestellt.
Die CDU-Fraktion werde daher die Umsetzung der dargestellten Planungen
unterstützen.
Frau Zühlke erkundigte sich nach der Fortführung
der offenen Jugendarbeit in Kamen-Heeren.
Herr Brüggemann antwortete, dass die Stadt Kamen seit
vielen Jahren eine Kooperationsvereinbarung mit der Ev. Kirchengemeinde zu
Heeren-Werve habe. Diese beinhalte in den Eckpunkten auch die Zahlung von
jährlich 6.000 € zur Erstattung von Sachkosten und überdies die Bereitstellung
kommunalen Personals. An dieser guten und konstruktiven Kooperation werde
unverändert festgehalten. Die Ausgestaltung der vertraglichen Inhalte werde
aktuell überarbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt werde der Ausschuss
informiert.
Frau Hartig erklärte für die SPD-Fraktion die
ausdrückliche Zustimmung zum geführten Sachstandsbericht. Sie merkte an, dass
nicht nur die Kinder- und Jugendarbeit in Heeren vor Problemen gestanden habe,
gleiches gelte auch für Südkamen. Sie dankte in diesem Zusammenhang der Ev.
Kirchengemeinde für ihre Kooperation.
Sie fragte
ferner an, was mit den Räumlichkeiten der jetzigen vierten Gruppe in der Kita
geplant sei und ob diese ggf. der Astrid-Lindgren-Schule zufallen würden.
Herr Brüggemann verwies auf die Zuständigkeit des
Schul- und Sportausschuss. Es sei bekannt, dass die Schulen an ihre räumlichen
Grenzen stoßen. Optimierungen würden gewünscht. Auch der Träger der Kita habe
gute Gründe vorgebracht, die Räume zweckentsprechend weiternutzen zu wollen.
Eine Entscheidung würde nach Abwägung sämtlicher Interessen zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen.
Frau Hartig ergänzte, dass der Bedarf an Offenen
Ganztagsschulen stetig steige und erkundigte sich nach der Situation in
Heeren-Werve.
Herr Brüggemann bestätigte, dass der Bedarf an
Übermittagsangeboten steige. Die Be-
darfszahlen
des anfänglichen Projektes „Verlässliche Schule von 8:00 bis 13:00 Uhr“ hätten
sich nicht zugunsten des Offenen Ganztages reduziert. Beide Angebote seien
gleichgewichtig und hätten Zuläufe zu verzeichnen. An allen Grundschulstandorten
gebe es Erörterungsbedarf. Trotz der demografischen Entwicklung beabsichtige
die Verwaltung, den Schulraum nicht weiter zu verkleinern. Daraus ergeben sich
ggf. Möglichkeiten, andere Raumzuweisungen zu organisieren.
Herr Ritter teilte mit, dass die Ev.
Kirchengemeinde in Gesprächen mit der Verwaltung deutlich gemacht habe, dass im
Zuge der Kita-Veränderungen ein Gruppenraum für die Essensausgabe fehle. Zudem
würde in der Kita eine Randzeitenbetreuung angeboten. Dafür sei ein
zusätzlicher Ausgang errichtet worden. Sofern Räume der Kita der angrenzenden
Schule zugesprochen würden, stehe die Einrichtung vor Problemen.
Zur
Jugendarbeit äußerte Herr Ritter, dass er sehr zufrieden mit der Entwicklung
der offenen Jugendarbeit und der gruppenbezogenen Arbeit sowie auch dem
Ferienprogramm sei. Für die Jugendarbeit seien zwei Beschäftigte zuständig.
Herr Brüggemann zeigte Verständnis für die
Raumanfragen. Dennoch müssten sämtliche Aspekte betrachtet werden. Eine
Entscheidung werde zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Frau Werning erkundigte sich nach der Möglichkeit,
ob die Kirchen als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder den sog. armen
Trägern gleichgestellt werden könnten.
Herr Brüggemann antwortete, dass dies unter der
Voraussetzung der Zustimmung der politischen Gremien und unter Aufwendung
erheblicher Finanzmittel zur Zahlung freiwilliger Zuschüsse grundsätzlich
möglich sei. Die Trägeranteile seien detailliert im Kinderbildungsgesetz
geregelt. Darüberhinausgehende finanzielle Beteiligungen belasten unmittelbar
den städtischen Haushalt. Eine solche Möglichkeit sei, insbesondere mit Blick
auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Kamen, rein theoretisch.
Frau Mann stellte anschließend fest, dass der
Ausschuss die Planungen der Verwaltung unterstütze und äußerte die Erwartung,
über Planungsfortschritte durch Mitteillungen oder Sachstandsberichte
informiert zu werden.
Herr Brüggemann fasste zusammen, dass nun der
Jugendhilfeausschuss folgendes zustimmend zur Kenntnis genommen habe:
1.
Die
Verwaltung wird die Beantragung der Investitionsfördermittel beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe ausarbeiten bzw. durchführen.
2.
Die
hälftige Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kamen an den Betriebskosten der Ev.
Kindertageseinrichtung „Gemeinsam unterm Regenbogen“ für die vierte Gruppe
wird im Kindergartenjahr 2015/2016 erfolgen.
Frau Mann begrüßte Frau Menke und verpflichtete
sie sodann.