Herr Brüggemann erläuterte ausführlich die Gründe, die letztlich die Schließung der vierten Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung „Unter dem Regenbogen“ in Kamen-Heeren-Werve zur Folge haben werden. Nach intensiver Abwägung verschiedener Lösungsalterna­tiven habe die Verwaltung mit der Ev. Kirchengemeinde eine einvernehmliche Regelung getroffen.

Durch eine dauerhafte Komplementärfinanzierung der Betriebskosten für die vierte Gruppe hätte die Stadt Kamen sowohl in der Kamener Trägerlandschaft als auch kreisweit einen Präzedenz­fall geschaffen, der ggf. Ansprüche anderer kirchlicher Kita-Träger nach sich gezogen und kreis­einheitliche Vorgehensweisen taktiert hätte. Aufgrund der Bedarfs­planung könne auf die Plätze jedoch nicht verzichtet werden. Zudem sollte das u3-Platzan­gebot in Kamen-Heeren erweitert werden. Es sei insofern geboten für die unverzichtbaren zwei Gruppen einen neuen Standort zu  benennen. Dies führte dazu, dass die Verwaltung nun eine neue Einrichtung in diesem Sozial­raum in dem städtischen Gebäude „Heerener Str. 205“ plane. Insbesondere zur Erhaltung der Trägervielfalt favorisiere die Verwaltung das Deutsche Rote Kreuz als Träger für die zukünftige Einrichtung. Die Verwaltung plant weiter­hin, einen Antrag auf Zuschüsse aus dem Investitions­programm „Kindertageseinrichtungs­finanzierung 2015-2018“ beim Landschaftsverband Westfa­len-Lippe zu stellen. Die An­tragstellung muss zwingend bis 15. März 2015 erfolgen. Zusätzlich habe die Stadt Kamen in ihren Haus­halt 2015 einen Ansatz für die Investitions­kosten einge­bracht. Herr Brüggemann betonte, dass es sich hierbei um eine Schätzung handele. Eine ge­nauere Kostenschätzung würde erst nach weiteren Gesprächen mit Träger und Architekten möglich sein, da hier noch verbindliche Abstimmungen u.a. zum Raumkonzept und die geplante Gruppenstruktur er­folgen müssten. Sofern nun keine Be­denken oder Widersprüche von den Ausschussmit­glie­dern erfolgen, würde dies so als Signal verstanden werden, dass der Aus­schuss die Pläne der Verwaltung unterstütze. Zur Situation in der bestehenden Ev. Kindertages­einrichtung „Unter dem Regenbogen“ wurde folgender Konsens zwischen der Ev. Kirchenge­meinde zu Heeren-Werve und der Stadt Kamen erzielt: Die vierte Gruppe bleibt aus pädagogi­schen Gründen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 be­stehen und die Finanzie­rung der Betriebskosten für diese Gruppe wird hälftig von der Stadt Kamen übernommen. Der Jugendamtselternbeirat sei informiert.

 

Frau Werning gab zu bedenken, dass die Betriebskosten für die vierte Gruppe in Höhe von 17.000 € in Relation zu den Investitionskosten von rd. 300.000 € zu sehen seien. Um diese Kostenhöhe zu erreichen, hätte man die Gruppe zwanzig Jahre aufrechterhalten können.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass diese Investitionskosten zum quantitativen Ausbau, also auch einer weiteren u3-Gruppe, der Kinderbetreuung und der Angebotserweiterung dienen. Dies sei mit jährlichen Aufwands­leistungen, hier die Komplementärfinanzierung der laufen­den Be­triebskosten, nicht vergleich­bar. Er betonte, dass sowohl die Bedarfsplanung als auch der Gleichbehandlungsgrundsatz gleichgestellter Träger zu beachten sei.

 

Frau Werning erkundigte sich, ob dem zukünftigen Träger das städtische Gebäude gegen die Zahlung einer entsprechenden Miete oder mietfrei zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Brüggemann  teilte mit, dass das Deutsche Rote Kreuz zu den sog. armen Trägern zähle. Dies habe zur Folge, dass der gesetzliche Trägeranteil an den Betriebskosten voll­ständig von der Stadt Kamen in Form eines freiwilligen Zuschusses übernommen werde. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung wird zudem zwischen den unterschiedlichen Tatbe­ständen Miete und Eigentum differenziert. Die Verwaltung strebe im konkreten Fall ein Miet­verhältnis an. Letztlich würde die Kostenbelastung für Stadt und Land bei einem nichtkirch­lichen Träger höher. Dies begründe sich aus den gesetzlichen Regelungen des Kinderbil­dungsgesetzes (KiBiz), welches unterschiedlich hohe prozentuale Trägeranteile und Re­finanzierungsanteile des Landes vor­sehe. Trotzdem halte die Verwaltung aus den zuvor aus­führlich erläuterten Gründen die Errich­tung einer weiteren Kindertageseinrichtung in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes für geboten.

 

Herr Ritter berichtete über die Erkenntnisse aus der kürzlich stattgefundenen Synode. Die Ev. Kirchengemeinde habe frühzeitig erkannt, dass sich die Finanzierung der Kindertages­einrich­tung in Kamen-Heeren-Werve in der bisherigen Weise nicht fortführen ließe. Die ge­setzliche Differenzierung im KiBiz führe zu einer finanziellen Ungleichbehandlung der Träger. Gleichwohl konnte die Ablehnung einer Übernahme des vollständigen Trägeranteils, sei es auch nur für eine Gruppe, durch die Stadt nachvollzogen werden, da dies über die Stadt­grenzen hinaus auf gro­ßes Interesse gestoßen wäre. Hier würden Grundsatzstrukturen tangiert. Auf der Grundlage des Presbyteriumsbeschlusses, die vierte Gruppe zum 31.07.2015 zu schließen, wurde deutlich, dass dies zur Folge gehabt hätte, dass viele Kinder ein Jahr vor dem Schulbesuch noch die Ein­richtung hätten wechseln müssen. Dies sei aus pädagogischen Gründen nicht hinnehmbar ge­wesen, so dass man in gemeinsamen Gesprä­chen zu der dargestellten Lösung gekommen sei. Das Presbyterium habe sich nun bereit erklärt, die vierte Gruppe bis zum 31.07.2016 zu erhal­ten, sofern die Stadt Kamen den hälf­tigen Anteil der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2015/2016 übernehme. Die Kirchen­gemeinde müsse besonders bei knapper werdenden finan­ziellen Ressourcen auf eine aus­gewogene Gewichtung und Verteilung der Mittel achten.

 

Herr Eisenhardt begrüßte die Schaffung von Übergängen in Zusammenarbeit mit der Ev. Kir­chengemeinde ebenso wie den Ansatz der Trägervielfalt. Zudem sei die sinnvolle Nach­folgenut­zung der Räumlichkeiten im städtischen Gebäude nach der Aufgabe durch die Käthe-Kollwitz-Schule sichergestellt. Die CDU-Fraktion werde daher die Umsetzung der dargestellten Planun­gen unterstützen.

 

Frau Zühlke erkundigte sich nach der Fortführung der offenen Jugendarbeit in Kamen-Heeren.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass die Stadt Kamen seit vielen Jahren eine Kooperations­ver­einbarung mit der Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve habe. Diese beinhalte in den Eck­punkten auch die Zahlung von jährlich 6.000 € zur Erstattung von Sachkosten und überdies die Bereitstellung kommunalen Personals. An dieser guten und konstruktiven Kooperation werde unverändert festgehalten. Die Ausgestaltung der vertraglichen Inhalte werde aktuell überar­bei­tet. Zu einem späteren Zeitpunkt werde der Ausschuss informiert.

 

Frau Hartig erklärte für die SPD-Fraktion die ausdrückliche Zustimmung zum geführten Sachstandsbericht. Sie merkte an, dass nicht nur die Kinder- und Jugendarbeit in Heeren vor Problemen gestanden habe, gleiches gelte auch für Südkamen. Sie dankte in diesem Zu­sam­menhang der Ev. Kirchengemeinde für ihre Kooperation.

Sie fragte ferner an, was mit den Räumlichkeiten der jetzigen vierten Gruppe in der Kita geplant sei und ob diese ggf. der Astrid-Lindgren-Schule zufallen würden.

 

Herr Brüggemann verwies auf die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschuss. Es sei be­kannt, dass die Schulen an ihre räumlichen Grenzen stoßen. Optimierungen würden ge­wünscht. Auch der Träger der Kita habe gute Gründe vorgebracht, die Räume zweckent­sprechend wei­ternutzen zu wollen. Eine Entscheidung würde nach Abwägung sämtlicher Interessen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Frau Hartig ergänzte, dass der Bedarf an Offenen Ganztagsschulen stetig steige und er­kun­digte sich nach der Situation in Heeren-Werve.

 

Herr Brüggemann bestätigte, dass der Bedarf an Übermittagsangeboten steige. Die Be-

darfszahlen des anfänglichen Projektes „Verlässliche Schule von 8:00 bis 13:00 Uhr“ hätten sich nicht zugunsten des Offenen Ganztages reduziert. Beide Angebote seien gleichge­wich­tig und hätten Zuläufe zu verzeichnen. An allen Grundschulstandorten gebe es Erörterungs­bedarf. Trotz der demografischen Entwicklung beabsichtige die Verwaltung, den Schul­raum nicht weiter zu verkleinern. Daraus ergeben sich ggf. Möglichkeiten, andere Raumzuweis­ungen zu organisie­ren.

 

Herr Ritter teilte mit, dass die Ev. Kirchengemeinde in Gesprächen mit der Verwaltung deutlich gemacht habe, dass im Zuge der Kita-Veränderungen ein Gruppenraum für die Essensausgabe fehle. Zudem würde in der Kita eine Randzeitenbetreuung angeboten. Dafür sei ein zusätzlicher Ausgang errichtet worden. Sofern Räume der Kita der angrenzenden Schule zugesprochen würden, stehe die Einrichtung vor Problemen.

Zur Jugendarbeit äußerte Herr Ritter, dass er sehr zufrieden mit der Entwicklung der offenen Jugendarbeit und der gruppenbezogenen Arbeit sowie auch dem Ferienprogramm sei. Für die Jugendarbeit seien zwei Beschäftigte zuständig.

 

Herr Brüggemann zeigte Verständnis für die Raumanfragen. Dennoch müssten sämtliche As­pekte betrachtet werden. Eine Entscheidung werde zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

 

Frau Werning erkundigte sich nach der Möglichkeit, ob die Kirchen als Träger von Tages­ein­richtungen für Kinder den sog. armen Trägern gleichgestellt werden könnten.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass dies unter der Voraussetzung der Zustimmung der politi­schen Gremien und unter Aufwendung erheblicher Finanzmittel zur Zahlung freiwilliger Zu­schüsse grundsätzlich möglich sei. Die Trägeranteile seien detailliert im Kinderbildungs­gesetz geregelt. Darüberhinausgehende finanzielle Beteiligungen belasten unmittelbar den städtischen Haushalt. Eine solche Möglichkeit sei, insbesondere mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Kamen, rein theoretisch.

 

Frau Mann stellte anschließend fest, dass der Ausschuss die Planungen der Verwaltung unter­stütze und äußerte die Erwartung, über Planungsfortschritte durch Mitteillungen oder Sachstandsberichte informiert zu werden.

 

Herr Brüggemann fasste zusammen, dass nun der Jugendhilfeausschuss folgendes zu­stim­mend zur Kenntnis genommen habe:

1.    Die Verwaltung wird die Beantragung der Investitionsfördermittel beim Landschafts­verband Westfalen-Lippe ausarbeiten bzw. durchführen.

2.    Die hälftige Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kamen an den Betriebskosten der Ev. Kinderta­geseinrichtung „Gemeinsam unterm Regenbogen“ für die vierte Gruppe wird im Kin­dergartenjahr 2015/2016 erfolgen.

 

Frau Mann begrüßte Frau Menke und verpflichtete sie sodann.