Beschlussempfehlung:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen erklärt sich mit dem Wortlaut der Präambel zur „Erklärung von Barcelona – die Stadt und die Behinderten“ solidarisch.

 

2.    Der Rat der Stadt Kamen hält es für sinnvoll, eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt zu schaffen. Über einen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll das Beratungs- und Informations­angebot für die Betroffenen ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Kamen die Verwaltung zu prüfen, wie die Realisierung der Anlaufstelle und des kommunalen Beauftragten erfolgen kann. Es wird eine Umsetzung zum 1. Juli 2015 angestrebt.


Abstimmungsergebnis:

zu Punkt 1: bei 2 Enthaltungen und 13 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

zu Punkt 2: bei 3 Enthaltungen und 13 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Für die CDU-Fraktion begründete Frau Middendorf noch einmal den Antrag und wies auf den am 03.12.14 bevorstehenden internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen hin.

Die Ernennung eines städtischen Mitarbeiters zum kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sei notwendig, damit im Rathaus nur noch eine Anlaufstelle existiere.

 

Für die SPD-Fraktion lehnte Frau Hartig den Antrag ab. Mit dem derzeitigen Zustand sei man weiter. Es gebe starke Partner im Kreis und in den Sozialverbänden; nicht zu vergessen den Behindertenbeirat. Das reiche aus. Frau Renate Jung leiste wie der Ausschuss gute Arbeit.

 

Frau Renate Jung wies ergänzend darauf hin, dass im Kreis lediglich in 3 Städten kein Behinder­tenbeirat eingerichtet sei.

 

Herr Mallitzky erkundigte sich, ob es für die CDU einen  konkreten Anlass für ihre Forderung nach einem Behindertenbeauftragten gebe.

 

Frau Middendorf verneinte dies. Sie bat darum, über die Anträge 1 und 2 getrennt abzustimmen.

 

Herr Mösgen vertrat die Auffassung, dass in der Bestellung eines Beauftragten keine Verbesse­rung liege. Er stellte fest, dass Behinderung eine Querschnittsaufgabe sei, die von mehreren Per­sonen im Rathaus geschultert werden müsse und werde.

 

Herr Heineck stellte fest, dass hier Altes gefordert würde. Belange von Behinderten könnten nur Behinderte vertreten.

 

Frau Jung betonte, dass man die Leitlinien im Ausschuss lebe.

 

Herr Clausing bat darum, das politische Geplänkel zu unterlassen.

 

Frau van Lück meinte, dass der Ausschuss durch den Antrag nicht kritisiert  würde. Sie fände eine zentrale Anlaufstelle gut, von dort könnte an die Spezialisten verwiesen werden.

 

Herr Mösgen erwiderte, dass diese zentrale Anlaufstelle in Person des Herrn Eichler existiere.

 

Herr Langner meinte, die Bekundung zu den Leitlinien tue nicht weh, damit sei auch kein Rück­schritt verbunden. Nach seiner Auffassung könne ein bestellter Beauftragter offensiver nach außen handeln.

 

Frau Renate Jung wies darauf hin, dass die Sachkunde hier im Ausschuss vertreten sei. Dies funktioniere seit 20 Jahren und müsse so erhalten bleiben.