Herr Brüggemann trug für die Verwaltung vor. Einleitend wies er darauf hin, dass man vorsorg­lich für inklusionsbedingte Kosten 125.000 € in den Haushalt eingestellt habe.

Hiervon sei zum Beispiel der Einbau des Aufzuges in der Schule in Heeren-Werve mit Kosten in Höhe von 45.000 € finanziert worden.

 

Herr Brüggemann verwies auch auf die im Schul- und Sportausschuss beschlossenen akkusti­schen Maßnahmen zur Dämpfung der Schallkulisse in der Astrid Lindgren-Schule.

Bisher seien Anregungen auf diesem Sektor überwiegend aus den Primarstufen gekommen.

Derzeit gelte die Maxime, dass, anders als in der Vergangenheit, kein Schulraum mehr zurück­ge­baut würde. Dies erfolge, obwohl man einen Schülerrückgang von 900 in den neunziger Jahren auf derzeit 300 zu verzeichnen habe. Hierdurch sei man vor evtl. Anforderungen durch die Inklusion gewappnet.

Es gebe nach wie vor Schulen, die bisher keinerlei Wünsche geäußert hätten. Dies könne sich aber jederzeit durch neue Schüler ändern und man müsse dann auf Zuruf reagieren.

Fakt sei, dass alle in Kamen vertretenen Schulformen inklusiv beschulen wollen. Für die Gesamt­schule eröffne sich z.B. dadurch das Problem, derzeit keinen behindertengerechten Zu­gang zu haben. Herr Brüggemann hob in diesem Zusammenhang hervor, dass man in Kamen eine verständnisvolle Schullandschaft habe.

Fakt sei, dass auf diesem Sektor auf das Land demnächst hohe Zahlungsforderungen zukom­men würden.

 

Frau Petra Jung äußerte, dass ihr Sohn die Förderschule in Heil besuche und fragte, inwieweit ein Rechtsanspruch auf den Besuch dieser Schule bestehe.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass nach dem vorliegenden Gutachten die Förderschulen immer weniger Schüler hätten und die verbleibenden Förderschulen an relevanten Standorten platziert werden sollten.

Es sei auch davon auszugehen, dass die Käthe-Kollwitz-Schule in Folge der schrumpfenden Schülerzahlen geschlossen werde.

 

Frau van Lück äußerte ihre Sorge, dass durch die Reduzierung Schüler mit besonderen Problem­stellungen durchs Raster fallen würden, weil die Wahlfreiheit eben stark eingeschränkt würde.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Wahlfreiheit dafür auf andere Ebenen ausgedehnt sei. Er bat die Ausschussmitglieder darum, den anstehenden Umstrukturierungsprozess zu begleiten, dies durchaus auch kritisch.

 

Frau Middendorf äußerte, dass der Elternwille weiterhin geachtet werden müsse. Sie wies darauf hin, dass beim weiteren Absinken der Schülerzahlen der verdichteten Standorte unter die Grenze von 144 Personen erhebliche Probleme für den Regelschulbetrieb auftreten würden.