Sitzung: 17.11.2014 Schul- und Sportausschuss
Frau Remmers erklärte, dass derzeit
insgesamt vier Kinder mit Förderbedarfen - ein Kind in der Jahrgangsstufe 8 und
drei Kinder in der Jahrgangsstufe 5 – beschult würden.
Aufgrund der Form
der Entwicklungsstörung des Kindes in der Jahrgangsstufe 8 sei die Beschulung
völlig unproblematisch. Es sei festgestellt worden, dass dieses zielgleich
unterrichtete Kind so gut wie keiner innerschulischen zusätzlichen Förderung
bedürfe. Über den engen Kontakt mit Frau Schotenröhr-Thormann vom
Modellprojekt MIKA erhalte man wichtige
Informationen darüber, wie man mit dem Kind gut lernen und zusammenarbeiten
könne. Dies funktioniere sehr gut; einzig im zweistündigen Schwimmunterricht
könne zukünftig unter Umständen der Einsatz eines Schulbegleiters notwendig
werden.
Hinsichtlich der
Beschulung der beiden zieldifferent unterrichteten Kinder im 5. Jahrgang habe
sie im letzten Schuljahr Skepsis bekundet, ob diese überhaupt funktionieren
könne. Erfreulicherweise sei zu berichten, dass die beiden Kinder sehr
herzlich aufgenommen worden seien, eine starke Klassengemeinschaft vorherrsche
und eine Ausgrenzung in keiner Weise stattfände. Zudem kümmere sich die
Sonderpädagogin Frau Rest mit einem zeitlichen Umfang von 16 Std. intensiv um
die beiden Kinder. Es sei jedoch auch sicht- und spürbar, dass die beiden
Kinder in der 6. Unterrichtsstunde erschöpft seien.
Problematischer
stelle sich die Situation des zielgleich unterrichteten Kindes in der Jahrgangsstufe
5 dar. Dieses Kind habe lediglich eine eingeschränkte Empfehlung für das
Gymnasium bekommen, sei insofern nicht wirklich zielgleich und habe darüber
hinaus Förderbedarf in dem Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Hieraus
resultiere eine doppelte Schwierigkeit, da das Kind zeitweilig mit dem
Unterrichtsstoff nicht gut zurechtkäme und hierauf mit einer niedrigen
Frustrationsgrenze reagiere. In Teamsitzungen werde dieser Sachverhalt
aufgegriffen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.
Perspektivisch zu
betrachten sei das Fach Arbeitslehre/Technik, welches aufgrund des Abiturs nach
der 12. Jahrgangsstufe bereits mit Einsetzen der 2. Fremdsprache im 6.
Schuljahr angeboten werden müsse. Im Hinblick auf künftig zieldifferent zu
beschulende Kinder sei es sinnvoll, dass entsprechende Voraussetzungen
geschaffen würden, um dieses Fach mit dem eigenen Techniklehrer hausintern unterrichten
zu können.
Eine schwierige
Situation ergebe sich für die nach wie vor abgeordnete Förderlehrerin Frau
Rest, deren Einsatzdauer derzeit noch ungewiss sei. Eine dahingehende
Sicherheit sei für Frau Rest ebenso wünschenswert wie für die Schülerinnen und
Schüler.
Herr Eckardt bedankte sich für die offenen
Worte, wies jedoch darauf hin, dass aufgrund der getroffenen Aussagen
Rückschlüsse auf die inklusiv beschulten Kinder leicht herzustellen seien und
verband dies mit der Bitte an die anwesenden Pressevertreter, diese Thematik
entsprechend sensibel zu behandeln.
Herr Heidler äußerte seinen Dank für den
positiven Bericht. Man habe sich auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft
sowie Beschulung gemacht und es sei wichtig zu hören, dass es überwiegend vielversprechend
verlaufe. Des Weiteren spiegele der Bericht das Engagement und die
Ernsthaftigkeit wider, mit der die Schule das Thema Inklusion angehe.
Frau Scharrenbach bedankte sich ebenfalls
für den Bericht des Gymnasiums und merkte an, dass aufgrund der Ausführungen in
Bezug auf Frau Rest eine finale Zuweisung der Sonderpädagogen an die
Regelschulen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sei. Zum Zwecke der
Planungssicherheit für die Schulen sowie der Sozialpädagogen solle eventuell
perspektivisch eingeordnet werden, wann vom Land finale Entscheidungen zu
erwarten seien.
Hieran
anschließend ergäben sich die Fragestellungen, inwieweit sich das
Lehrerkollegium insbesondere auf die Beschulung zieldifferenter Kinder,
beispielsweise in Form des Angebotes durch das Land zur Nachqualifizierung im
18-monatigen Lehrgang, eingestellt habe oder ob die Beschulung ausschließlich
über die Förderlehrerin erfolge.
Der 16-stündige
Zeitumfang von Frau Rest reiche für eine ausschließliche Beschulung laut Frau Remmers nicht aus. Man sei in dieser
Thematik relativ unerfahren, insofern erörtere das unterrichtende Kollegium
der zieldifferenten Kinder unter beratender Begleitung durch die Förderlehrerin
in regelmäßigen Teamsitzungen diverse Problemlagen und plane, ebenfalls in
enger Abstimmung mit Frau Rest, einzelne Unterrichtsstunden. Die Durchführung
des Unterrichts erfolge in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Neben einer
Unterrichtsausführung alleine durch den Fachlehrer könne Frau Rest den
Unterricht im Tandem ergänzen und bei Gruppenarbeiten die Einbindung der Kinder
unterstützen oder ein Kind bzw. mehrere Kinder in einem Extraraum individuell
fördern.
Das Kollegium
nehme sich intensiv dieser Thematik an und habe im Zuge dessen bereits
umfangreiche didaktische Literatur eigenverantwortlich angeschafft. Die
Bezirksregierung habe ihrerseits Vorschläge zur Ausgestaltung von Stundensätzen
vorgestellt und biete ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen an. Die in der
Fragestellung formulierte Nachqualifizierungs-Maßnahme sei bislang jedoch nicht
in Anspruch genommen respektive angefordert worden.
Eine entsprechende
qualifizierte Lehrkraft innerhalb des Kollegiums wäre definitiv eine
Bereicherung. Gleichwohl sei ihr bekannt, dass die sich derzeit in der
Ausbildung befindlichen Referendare das Thema Inklusion mit auf den Weg bringen
und dies perspektivisch positiv zu betrachten sei.
Herr Eckardt merkte hierzu an, die
Referendare, bei denen zurzeit Unterrichtsbesuche erfolgten, hätten die Aufgabe
der Unterrichtsplanung auch für die inklusiv beschulten SchülerInnen, in
Abstimmung mit dem Förderlehrer, mit zu übernehmen. Da ab 2018 lediglich zwei
Förderlehrer für die Schulen zur Verfügung stünden, befände man sich derzeit
noch in einer komfortablen Zuweisungssituation.
Herr Rieger erläuterte, das Land habe allen
Schulen der Sekundarstufe I im Rahmen der sogenannten budgetierten
Lehrerstellenzuweisung zum 01.08.2014 feste Stellen für die Förderung von
SchülerInnen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen zugewiesen. Dieses
Verfahren kenne man bereits im Grundschulbereich; hier gehörten
sonderpädagogische Lehrkräfte unlängst fest zum Kollegium.
Im Allgemeinen bedeute eine zugewiesene
Stellenanzahl jedoch nicht zwingend, dass hierfür auch entsprechendes Personal
verfügbar sei. In der ersten Jahreshälfte seien in einem aufwendigen Prozess
sonderpädagogische Lehrkräfte von Förderschulen an allgemeine Schulen versetzt
worden. Aufgrund vieler zu berücksichtigender Faktoren - Bedarfsermittlung, je
nach Möglichkeit Fachbedarfsermittlung, Feststellung eines eventuellen
Personalüberhangs an den Förderschulen, persönliche Wünsche der Sonderpädagogen
hinsichtlich der Schulform und Berücksichtigung personalvertretungsrechtlicher
Regelungen - handele es sich um einen komplexen Prozess, der letztlich
kreisweit zu etwa 60 bis 65 Stellenzuweisungen geführt habe. Ein Teil der
zugewiesenen Stellen konnte dennoch nicht im Wege der Versetzung besetzt
werden. Unter anderem sei dies der Fall beim Gymnasium; für die Dauer dieses
Schuljahres erfolge der Einsatz der Lehrkraft hier im Rahmen einer Abordnung.
Korrelierend mit
dem sich abzeichnenden steigenden Bedarf an sonderpädagogischen Lehrkräften an
den allgemeinen Schulen sowie dem tendenziell sinkenden Bedarf an Förderschulen
würden schrittweise weitere Stellen eingerichtet mit dem Versuch, das Personal
im Wege von Versetzungen fest in die
allgemeinen Schulen zu integrieren.
Erwähnenswert sei laut Herrn Kampmann die Tatsache, dass sich die Grundschulen seit Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung auf das Thema der integrativen respektive inklusiven Beschulung eingelassen hätten und demzufolge über eine langjährige Erfahrung verfügten. Mit einem positiven Rückblick auf die geleistete Arbeit sowie der stets guten Zusammenarbeit spreche er den Grundschulen seinen Dank aus.