Frau Remmers erklärte, dass derzeit insgesamt vier Kinder mit Förderbedarfen - ein Kind in der Jahrgangsstufe 8 und drei Kinder in der Jahrgangsstufe 5 – beschult würden.

Aufgrund der Form der Entwicklungsstörung des Kindes in der Jahrgangsstufe 8 sei die Be­schulung völlig unproblematisch. Es sei festgestellt worden, dass dieses zielgleich unterrichtete Kind so gut wie keiner innerschulischen zusätzlichen Förderung bedürfe. Über den engen Kon­takt mit Frau Schotenröhr-Thormann vom Modellprojekt MIKA  erhalte man wichtige Informa­tionen darüber, wie man mit dem Kind gut lernen und zusammenarbeiten könne. Dies funktio­niere sehr gut; einzig im zweistündigen Schwimmunterricht könne zukünftig unter Umständen der Einsatz eines Schulbegleiters notwendig werden.

 

Hinsichtlich der Beschulung der beiden zieldifferent unterrichteten Kinder im 5. Jahrgang habe sie im letzten Schuljahr Skepsis bekundet, ob diese überhaupt funktionieren könne. Erfreulicher­weise sei zu berichten, dass die beiden Kinder sehr herzlich aufgenommen worden seien, eine starke Klassengemeinschaft vorherrsche und eine Ausgrenzung in keiner Weise stattfände. Zudem kümmere sich die Sonderpädagogin Frau Rest mit einem zeitlichen Umfang von 16 Std. intensiv um die beiden Kinder. Es sei jedoch auch sicht- und spürbar, dass die beiden Kinder in der 6. Unterrichtsstunde erschöpft seien.

 

Problematischer stelle sich die Situation des zielgleich unterrichteten Kindes in der Jahrgangs­stufe 5 dar. Dieses Kind habe lediglich eine eingeschränkte Empfehlung für das Gymnasium bekommen, sei insofern nicht wirklich zielgleich und habe darüber hinaus Förderbedarf in dem Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Hieraus resultiere eine doppelte Schwierigkeit, da das Kind zeitweilig mit dem Unterrichtsstoff nicht gut zurechtkäme und hierauf mit einer niedrigen Frustrationsgrenze reagiere. In Teamsitzungen werde dieser Sachverhalt aufgegriffen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

 

Perspektivisch zu betrachten sei das Fach Arbeitslehre/Technik, welches aufgrund des Abiturs nach der 12. Jahrgangsstufe bereits mit Einsetzen der 2. Fremdsprache im 6. Schuljahr angeboten werden müsse. Im Hinblick auf künftig zieldifferent zu beschulende Kinder sei es sinnvoll, dass entsprechende Voraussetzungen geschaffen würden, um dieses Fach mit dem eigenen Techniklehrer hausintern unterrichten zu können.

 

Eine schwierige Situation ergebe sich für die nach wie vor abgeordnete Förderlehrerin Frau Rest, deren Einsatzdauer derzeit noch ungewiss sei. Eine dahingehende Sicherheit sei für Frau Rest ebenso wünschenswert wie für die Schülerinnen und Schüler.

 

Herr Eckardt bedankte sich für die offenen Worte, wies jedoch darauf hin, dass aufgrund der getroffenen Aussagen Rückschlüsse auf die inklusiv beschulten Kinder leicht herzustellen seien und verband dies mit der Bitte an die anwesenden Pressevertreter, diese Thematik entsprechend sensibel zu behandeln.

 

Herr Heidler äußerte seinen Dank für den positiven Bericht. Man habe sich auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft sowie Beschulung gemacht und es sei wichtig zu hören, dass es überwiegend vielversprechend verlaufe. Des Weiteren spiegele der Bericht das Engagement und die Ernsthaftigkeit wider, mit der die Schule das Thema Inklusion angehe.

 

Frau Scharrenbach bedankte sich ebenfalls für den Bericht des Gymnasiums und merkte an, dass aufgrund der Ausführungen in Bezug auf Frau Rest eine finale Zuweisung der Sonderpäda­gogen an die Regelschulen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sei. Zum Zwecke der Planungssicherheit für die Schulen sowie der Sozialpädagogen solle eventuell perspektivisch eingeordnet werden, wann vom Land finale Entscheidungen zu erwarten seien.

Hieran anschließend ergäben sich die Fragestellungen, inwieweit sich das Lehrerkollegium insbesondere auf die Beschulung zieldifferenter Kinder, beispielsweise in Form des Angebotes durch das Land zur Nachqualifizierung im 18-monatigen Lehrgang, eingestellt habe oder ob die Beschulung ausschließlich über die Förderlehrerin erfolge. 

 

Der 16-stündige Zeitumfang von Frau Rest reiche für eine ausschließliche Beschulung laut Frau Remmers nicht aus. Man sei in dieser Thematik relativ unerfahren, insofern erörtere das unter­richtende Kollegium der zieldifferenten Kinder unter beratender Begleitung durch die Förder­lehrerin in regelmäßigen Teamsitzungen diverse Problemlagen und plane, ebenfalls in enger Abstimmung mit Frau Rest, einzelne Unterrichtsstunden. Die Durchführung des Unterrichts erfolge in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Neben einer Unterrichtsausführung alleine durch den Fachlehrer könne Frau Rest den Unterricht im Tandem ergänzen und bei Gruppenarbeiten die Einbindung der Kinder unterstützen oder ein Kind bzw. mehrere Kinder in einem Extraraum individuell fördern.

Das Kollegium nehme sich intensiv dieser Thematik an und habe im Zuge dessen bereits umfangreiche didaktische Literatur eigenverantwortlich angeschafft. Die Bezirksregierung habe ihrerseits Vorschläge zur Ausgestaltung von Stundensätzen vorgestellt und biete ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen an. Die in der Fragestellung formulierte Nachqualifizierungs-Maßnahme sei bislang jedoch nicht in Anspruch genommen respektive angefordert worden.

Eine entsprechende qualifizierte Lehrkraft innerhalb des Kollegiums wäre definitiv eine Bereicherung. Gleichwohl sei ihr bekannt, dass die sich derzeit in der Ausbildung befindlichen Referendare das Thema Inklusion mit auf den Weg bringen und dies perspektivisch positiv zu betrachten sei.

 

Herr Eckardt merkte hierzu an, die Referendare, bei denen zurzeit Unterrichtsbesuche erfolgten, hätten die Aufgabe der Unterrichtsplanung auch für die inklusiv beschulten SchülerInnen, in Abstimmung mit dem Förderlehrer, mit zu übernehmen. Da ab 2018 lediglich zwei Förderlehrer für die Schulen zur Verfügung stünden, befände man sich derzeit noch in einer komfortablen Zuweisungssituation.

 

Herr Rieger erläuterte, das Land habe allen Schulen der Sekundarstufe I im Rahmen der soge­nannten budgetierten Lehrerstellenzuweisung zum 01.08.2014 feste Stellen für die Förderung von SchülerInnen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen zugewiesen. Dieses Verfahren kenne man bereits im Grundschulbereich; hier gehörten sonderpädagogische Lehrkräfte unlängst fest zum Kollegium.

Im  Allgemeinen bedeute eine zugewiesene Stellenanzahl jedoch nicht zwingend, dass hierfür auch entsprechendes Personal verfügbar sei. In der ersten Jahreshälfte seien in einem aufwendigen Prozess sonderpädagogische Lehrkräfte von Förderschulen an allgemeine Schulen versetzt worden. Aufgrund vieler zu berücksichtigender Faktoren - Bedarfsermittlung, je nach Möglichkeit Fachbedarfsermittlung, Feststellung eines eventuellen Personalüberhangs an den Förderschulen, persönliche Wünsche der Sonderpädagogen hinsichtlich der Schulform und Berücksichtigung personalvertretungsrechtlicher Regelungen - handele es sich um einen komplexen Prozess, der letztlich kreisweit zu etwa 60 bis 65 Stellenzuweisungen geführt habe. Ein Teil der zugewiesenen Stellen konnte dennoch nicht im Wege der Versetzung besetzt werden. Unter anderem sei dies der Fall beim Gymnasium; für die Dauer dieses Schuljahres erfolge der Einsatz der Lehrkraft hier im Rahmen einer Abordnung.

Kor­re­lierend mit dem sich abzeichnenden steigenden Bedarf an sonderpädagogischen Lehrkräften an den allgemeinen Schulen sowie dem tendenziell sinkenden Bedarf an Förderschulen würden schrittweise weitere Stellen eingerichtet mit dem Versuch, das Personal im  Wege von Versetzungen fest in die allgemeinen Schulen zu integrieren.

 

Erwähnenswert sei laut Herrn Kampmann die Tatsache, dass sich die Grundschulen seit Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung auf das Thema der integrativen respektive inklusiven Beschulung eingelassen hätten und demzufolge über eine langjährige Erfahrung verfügten. Mit einem positiven Rückblick auf die geleistete Arbeit sowie der stets guten Zusammenarbeit spreche er den Grundschulen seinen Dank aus.