Herr Hausberg bedankte sich für die Einladung und stellte anschließend den neuen Leiter des Behindertenfahrdienstes, Herr Wenzel, vor. Eine weitere Neuerung sei, dass die Verwaltung von Kamen-Heeren nach Kamen-Mitte zur Unnaer Straße umgezogen sei.

 

Herr Hausberg führte weiter aus, dass der Behindertenfahrdienst aus der Verpflichtung des Kreises Unna resultiere, den Behinderten eine Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermög­lichen. Seit Ende der 80er Jahre werde der Behindertenfahrdienst angeboten. Mit der Durch­führung dieser Aufgabe wurden die Wohlfahrtsverbände beauftragt. Für den Bereich des Stadtgebietes Kamen wurde mit der Arbeiterwohlfahrt ein Vertrag geschlossen. Hier gebe es auch neue Vertragsbedingungen in der Form, dass nunmehr die Anfahrtspauschale entfalle. Der Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten wurde vom Kreis Unna beibehalten, die Kosten (Eigenanteil für die Arbeiterwohlfahrt) für die Zivildienstleistenden seien jedoch insgesamt gestiegen. Mittlerweile sei für die Fahrer des Behindertenfahrdienstes ein Personenbeförderungsschein erforderlich, der Kosten von ca. 500,00 DM/Person und Jahr verursache. Die Behinderten zahlen für die Nutzung des Fahrdienstes 1,50 DM/km, wobei Sozialhilfeempfänger die ersten 500 Kilometer kostenfrei befördert würden. Aufgrund der begrenzten Sach- und Personalressourcen könne jedoch der Fahrdienst nicht immer spontan reagieren. Deshalb sei auch eine ausreichende Vorlaufzeit von der Anmeldung bis zur Nutzung erforderlich.

 

Frau van Lück bat um Auskunft, wie lange vorher eine Fahrt angemeldet werden müsse, ob Sammelfahrten möglich seien und zu welchen Zeiten die Fahrzeuge hauptsächlich einge­setzt würden.

 

Herr Wenzel erwiderte, dass eine Vorlaufzeit von ca. einer Woche erforderlich sei. Die Fahrten würden nach der Anfrage entsprechend in ein Fahrtenbuch eingetragen und zum Termin ausgeführt. Sammelfahrten können für vorher bestimmbare Gruppen und bei Vereinsaktivitäten angeboten werden, jedoch nicht bei Einzelpersonen. Bei den Einzel­personen könne aus Gründen des Termins, der Fahrtstrecke und der Kostenabrechnung nur in seltenen Fällen eine Sammelfahrt koordiniert werden.

Herr Hausberg ergänzte, dass die Fahrzeuge hauptsächlich zu den Berufsfahrten zwischen 7.00 Uhr und 8.30 Uhr und 15.00 Uhr und 16.30 Uhr sowie an Feier- und Brückentagen eingesetzt würden.

 

Frau van Lück erkundigte sich, bis zu welcher Uhrzeit in den Abendstunden der Fahrdienst genutzt werden könne.

 

Herr Wenzel antwortete, dass die Einsätze bis ca. 19.30 Uhr erfolgen, bei Sonderveran­staltungen seien auch spätere Fahrten möglich.

 

Herr Skodd fragte nach den Dienstzeiten, der Anzahl der Fahrzeuge und wie die Fahrer für dieses besondere Klientel geschult würde.

 

Herr Wenzel antwortete, dass die Fahrer üblicherweise von 6.30 Uhr bis 19.30 Uhr einge­setzt würden, wobei 17 Fahrzeuge im Einsatz seien. Zivildienstleistende und Mitarbeiter, die im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit beschäftigt sind (nur als Begleitung), würden in Dienstbesprechungen regelmäßig auf Höflichkeit und Pünktlichkeit hingewiesen.

 

Herr Hausberg ergänzte, dass die Einarbeitung und die erste Phase des Fahrens sich überschneiden könnten. Man versuche laufend diesen Prozess zu verbessern. Auch die Probleme um die Jahreswende in der Telefonzentrale bezüglich der Annahme von Fahr­aufträgen und anderen Gesprächen seien jetzt behoben. Das Personal musste eingearbeitet werden, weil es neben dem Fahrdienst noch andere Funktionen zu erfüllen habe.

 

Frau Lenkenhoff sagte, es sei erfreulich, dass es bereits ab 6.30 Uhr ein Angebot gebe. Ein Angebot für abends nach 19.30 Uhr sollte jedoch keine Ausnahme, sondern die Regel sein. Vielleicht könne die Koordination der 17 Fahrzeuge verbessert oder in Gruppen gefahren werden.

 

Herr Hausberg gab zu Bedenken, dass abends die Verfügbarkeit komplizierter und mit hohen Kosten verbunden sei, da das Personal vorgehalten werden müsse.

 

Frau Jung machte den Vorschlag, den Behinderten doch zumindest bei Veranstaltungen die Möglichkeit zu bieten, den Fahrdienst zu nutzen.

 

Frau Fischer erkundigte sich nach den persönlichen Voraussetzungen, um den Behinderten­fahrdienst nutzen zu dürfen.

 

Herr Hausberg erläuterte, dass hierzu ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen G oder B erforderlich sei. Krankenfahrten werden nicht ausgeführt und sind auch nicht möglich, da die Fahrzeuge dafür nicht ausgerüstet sind.

 

Herr Schulze-Braucks bat um Auskunft, wie die Arbeitszeiten der Fahrer organisiert und ob Unterbrechungszeiten möglich sind.

 

Herr Hausberg antwortete, dass die Fahrer i. d. R. in zwei Schichten arbeiten und die Einsätze entsprechend geplant werden. Weitere Unterbrechungen seien auf Grund der im Vergleich zum öffentlichen Dienst nicht vergleichbaren Vorschriften nicht möglich.

 

Nachdem keine Fragen mehr offen waren, bedankte sich Frau Jung bei Herrn Hausberg und Herrn Wenzel für den Vortrag und die Auskünfte und schloss den TOP 2.