Beschluss:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah eine öffentliche Bürgerversammlung zum Thema Lärmschutz an der Bahnlinie in Kamen-Methler durchzuführen und insbesondere die Anwoh­ner/innen des Siedlungsbereichs Schimmelstraße / Weizenweg und alle weiteren von den ge­planten Lärmschutzmaßnahmen betroffenen Einwohner/innen dazu einzuladen. Auf der Bürger­versammlung ist zu den von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bei der Aktion „ GRÜNE vor Ort“ am 27.09.2014 gesammelten Einwohner-Fragen (wie vorgelegt) und weiteren Fragen der betroffe­nen Bürgerinnen und Bürger Stellung zu beziehen.


Abstimmungsergebnis: bei 15 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Dörlemann begründete den Antrag dahingehend, dass das Thema Lärmschutz an der Bahnlinie Kamen-Methler zwar bereits vielfach diskutiert worden sei, allerdings Gespräche vor Ort nur mit einigen Anliegern und dem Herrn Bürgermeister Hupe geführt worden seien. Es bestehe eine Verunsicherung bei der gesamten Anwohnerschaft, daher seien die Fragen gebündelt worden und die Verwaltung gebeten worden, diese im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung zu beantworten.

 

Grundsätzlich sei eine Bürgerbeteiligung sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zielführend, so Herr Diederichs-Späh, da zunächst die Grundstücksverfügbarkeiten zu ermitteln seien und die Interessenabwägung durch die Verwaltung vorzunehmen sei. Erst nach Vorliegen von Ergebnissen sei eine weitere Bürgerbeteiligung sinnvoll.

 

Aus Sicht der Verwaltung sei der Antrag gegenstandslos, da im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden würde, sagte Herr Liedtke. Auch im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne 1. und 2. Stufe habe eine detaillierte Bürgerbeteiligung stattgefunden. Insofern würde es nicht an Bürgerinformationen mangeln. Es sei bisher durch die Verwaltung eine besondere Transparenz gezeigt worden. Daher empfehle er, den Antrag zurückzuziehen oder abzulehnen, zumal zwischenzeitlich auch eine Bürgerinformation durch den Herrn Bürgermeister Hupe stattgefunden habe bzw. die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum LAP bestanden hätte.

 

Für die SPD-Fraktion erklärte Frau Heidler, dass der Antrag nicht unterstützt werde. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die geforderte Bürgerversammlung der falsche Weg. Zielführender seien Einzelgespräche, da der Fragenkatalog der Anwohner oft widersprüchliche Position erkennen lassen würde. Im weiteren formalen Verfahren eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, sei der richtige Weg.

 

Den vorangegangenen Ausführungen von SPD- und CDU-Fraktion könne sie durchaus folgen, teilte Frau Dörlemann mit. Nach ihrer Einschätzung sei die Verunsicherung bei den Bürgern jedoch sehr groß. Dies werde insbesondere durch den vorliegenden Fragenkatalog deutlich.

 

Herr Liedtke verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf die vorangegangene Bürgerbeteiligung im Rahmen des LAP sowie die stattgefundene Informationsveranstaltung mit Herrn Bürgermeister Hupe.

 

Eine Lärmbelastung an der Bahnlinie sei nicht von der Hand zu weisen, so Herr Margraf. Wer ein Baugrundstück an einer Bahnlinie erwerbe, müsste sich über diese Beeinträchtigung im Klaren sein. Er regte an, die für Lärmschutz zuständigen Fachleute der Deutsche Bahn AG in die Planungen und bei Bürgerinformationen beratend einzubinden, damit eine optimale, zielgerichtete und zweckmäßige Lärmschutzmaßnahme umgesetzt werde.

 

Herr Lipinski nahm die Anregungen von Herrn Margraf dankend an.

 

Frau Scharrenbach verwies auf die zu diesem Thema bereits geführten Diskussionen im Rat der Stadt Kamen. Nach dieser Veranstaltung habe Herr Bürgermeister Hupe das Gespräch mit den Anwohnern im Oktober geführt. Das wesentliche Ziel sei die Berücksichtigung des Lärmschutzes für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Bürgerversammlung durchzuführen sei Aktionismus, da noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen würden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werde eine Bürgerbeteiligung stattfinden, daher mache der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.