Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

 

1.    über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 74 Ka „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW in der derzeit gültigen Fassung:

 

Frau Schaumann erklärte sich für befangen, nahm im Zuschauerraum Platz u. beteiligte sich nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Frau Scharrenbach erläuterte, dass das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 Ka „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“ nunmehr seit 6,5 Jahren laufen würde. Sie erkundigte sich, inwieweit sich Auswirkungen auf die aktuelle bauliche Nutzung der vorhandenen Betriebe (Trinkgut, Kollmer, Wolff) und künftiger Betriebe ergeben könnten.

 

Herr Liedtke erklärte, dass die vorhandenen Betriebe und direkt nachfolgende gleichartige Betriebe Bestandschutz genießen würden. Dagegen sei die Ansiedlung gänzlich neuer Einzelhandelsbetriebe mit geänderter Nutzung auszuschließen.

 

Herr Margraf stellte fest, dass der Bebauungsplan Altlastenverdachtsflächen ausweise und erkundigte sich, ob dies Auswirkungen hinsichtlich künftiger Ansiedlungen und Nutzungen hätte.

 

Im Rahmen des Bauantragverfahrens werde im Hinblick auf die Altlastenverdachtsfläche der Kreis Unna beteiligt werden, so Herr Liedtke. Es handele sich lediglich um Verdachtsflächen, die im Bedarfsfalle näher zu untersuchen seien. Konkrete Erkenntnisse würden nicht vorliegen.