Sitzung: 13.11.2014 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 144/2014
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3
(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend
des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;
2.
den
Bebauungsplan Nr. 04 Ka-Me 2. Änderung „Mozartstraße“ gem. § 10 BauGB in der
derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches des Bebauungsplans sind
aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Auf die Frage von Frau Dörlemann, warum im Vorfeld kein Aufstellungsbeschluss gefasst worden sei, erläuterte Herr Liedtke, dass aufgrund der geringen Regelungsdichte ein formaler Satzungsbeschluss ausreichend sei. Er verdeutlichte, dass diese Vorgehensweise durchaus möglich sei und keinen Verfahrensfehler darstellen würde. Auf ein zeitaufwändiges Aufstellungsverfahren sei verzichtet worden, um eine seit Jahren bestehende Engstelle im Einmündungsbereich der Beethovenstraße zeitnah beseitigen und für Fußgänger eine gefahrlose Nutzung ermöglichen zu können. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zur Flächenverfügbarkeit für die Gehwegerweiterung wurde herbeigeführt.
Für die CDU-Fraktion erklärte Frau Scharrenbach, dass die Wahl des vereinfachten Verfahrens angemessen sei und begrüßte die künftige Beseitigung der seit Jahren bestehenden Gefahrenstelle. Ihre Fraktion stimme der Beschlussvorlage sowohl hinsichtlich der gewählten Form als auch des Inhaltes zu.