Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 04 Ka-Me 2. Änderung „Mozartstraße“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches des Bebauungsplans sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Auf die Frage von Frau Dörlemann, warum im Vorfeld kein Aufstellungsbeschluss gefasst wor­den sei, erläuterte Herr Liedtke, dass aufgrund der geringen Regelungsdichte ein formaler Sat­zungsbeschluss ausreichend sei. Er verdeutlichte, dass diese Vorgehensweise durchaus mög­lich sei und keinen Verfahrensfehler darstellen würde. Auf ein zeitaufwändiges Aufstellungsver­fahren sei verzichtet worden, um eine seit Jahren bestehende Engstelle im Einmündungsbereich der Beethovenstraße zeitnah beseitigen und für Fußgänger eine gefahrlose Nutzung ermögli­chen zu können. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zur Flä­chenverfügbarkeit für die Gehwegerweiterung wurde herbeigeführt.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Frau Scharrenbach, dass die Wahl des vereinfachten Verfahrens angemessen sei und begrüßte die künftige Beseitigung der seit Jahren bestehenden Gefahren­stelle. Ihre Fraktion stimme der Beschlussvorlage sowohl hinsichtlich der gewählten Form als auch des Inhaltes zu.