Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2015 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz­planung für die Wirtschaftsjahre 2014 – 2018.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Mösgen wies vorab darauf hin, dass die vorläufigen Überlegungen zu den Kanalgebühren als Teil der Grundbesitzabgaben bereits bei der Einbringung des Haushaltes im Rahmen der allgemeinen Gebührenplanung 2015 genannt worden seien. Nunmehr werde aber der Betriebs­ausschuss detailliert informiert, auf welchen Grundlagen die Gebühren errechnet wurden, um eine Entscheidung treffen zu können. Bevor er den Wirtschaftsplan und die Kalkulation 2015 selbst anhand von Folien vorstellte, erläuterte er kurz den wesentlichen Unterschied zwischen der Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) mit doppelter Buchführung, Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und der Kostenrechnung, die nach kommunalem Abgabe­gesetz KAG NRW bei der Gebührenkalkulation Anwendung findet. Wichtig hierbei sei, dass Ge­winnausschüttungen an die Stadt (nach HGB) nicht zu höheren Gebühren (Berechnung nach KAG) führten. Die gezeigten Folien zu beiden Themen würden dem Protokoll als Anlage beige­fügt.

 

Herr Mösgen hob hervor, dass Gebühren gemäß KAG NRW nach strengem Kostendeckungs­prinzip erhoben würden. Wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen diene, seien Gebühren zu erheben. Das veranschlagte Ge­bührenaufkommen solle die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage decken. Kostenunter- oder Kostenüberdeckungen seien innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen KAG-Kosten enthielten insbesondere auch Kosten für die Bereitstellung von betriebsbedingtem Kapital.

Die handelsrechtliche Rechnungslegung mit Bilanz und GuV stelle keine Kostenrechnung dar, sondern eine Übersicht über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage (Schulden) zu einem be­stimmten Zeitpunkt.

 

Herr Mösgen betonte, das handelsrechtliche Gewinne und Gewinnausschüttungen keinen Ein­fluss auf Gebühren hätten und Gewinnausschüttungen lediglich das Eigenkapital verringerten und das Fremdkapital erhöhten, was wiederum nur dazu führe, dass die zukünftigen Gewinne geringer ausfielen.

 

Gewinnausschüttungen stellten keine Kosten dar und hätten auch keinen Einfluss auf Höhe oder Entwicklung von kalkulatorischen Zinsen, die nach KAG anzusetzen seien. Theoretisch könne ein Betrieb auch ohne Eigenkapital wirtschaften. „Kalkulatorische“ Zinsen seien die Zinsen, die erzielt worden wären, wenn das gesamte betriebsnotwendige Kapital - statt es im Unternehmen zu investieren – auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre.

 

Kalkulatorische Zinsen seien keinesfalls zu verwechseln mit Kreditzinsen für die Aufnahme von Fremdkapital. Zur Zeit lägen die Fremdkapitalzinsen niedriger als der kalkulatorische Zinssatz; dies könne sich aber auch umkehren, so dass der Zinssatz für Fremdkapitalzinsen höher als der kalkulatorische Zinssatz ausfalle.

 

Nach diesem Exkurs stellte der Betriebsleiter den Wirtschaftsplan und die Kalkulation 2015 vor:

 

Der Ansatz für investive Maßnahmen im Kanalbau weist mit 6.405 T€ wieder eine vergleichbare Höhe wie das Vorjahr aus. Ein Großteil der aufgelisteten Maßnahmen wurde bereits 2014 be­gonnen und wird in 2015 fortgeführt. In Zusammenarbeit mit der Stadt Kamen, Straßen NRW und/oder dem Kreis Unna werden die mehrjährigen Projekte Bebauungsplangebiete „Auf dem Pastoratsfeld, das Bebauungsplangebiet Hemsack (Wohngebiet), die Wacholderstraße und der Nordring weitergeführt. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Nordringes wurde die Kanal­baumaßnahme „Stormstraße von Dreieck/Waterkamp bis Bergkamener Straße“ neu in das Pro­gramm für 2015 aufgenommen. Ein weiteres Großprojekt mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1,2 Mio. € kündigt sich für 2015 mit der Kanalbaumaßnahme „Goethestraße“ in Hee­ren an.

 

Von den reinen Kanalbaumaßnahmen werden 2015 noch einige fortgesetzt und abgeschlossen (Kamen Karree, Körnebach-Hinterlandentwässerung, Lutherplatz, Schwesterngang, Wasser­straße) oder, wie Mühlhauser Straße, Danziger Straße und Hohes Feld, auch in den Folgejahren den Eigenbetrieb noch beschäftigen und finanziell belasten.

 

Bezugnehmend auf die Vorstellung der geplanten Kanalbaumaßnahmen in 2015 und 2016 stellte Herr Diederichs-Späh drei Fragen:

1.    Die Gesamtkosten der Maßnahmen BPL-Gebiet 35 und 36 „Auf dem Pastoratsfeld“ (zu­sammen 1.326 T€) differieren sehr stark zu den Kosten der Maßnahme BPL-78 Hemsack-Wohngebiet (2.145 T€), obwohl die zugrundeliegenden Areale ähnlich große Flächen ausweisen.

2.    Die Notmaßnahmen am Lutherplatz sind bereits abgeschlossen. Welche Maßnahmen sind noch notwendig?

3.    Werden für die Maßnahme Wacholderstraße KAG-Beiträge erhoben?

 

Zur ersten Frage erläuterte Herr Jungmann, dass es sich um sehr unterschiedliche Erschlie­ßungsmaßnahmen handele. Im Bereich „Auf dem Pastoratsfeld“ (BPL 35 und 36) soll beispiels­weise das Regenwasser versickert werden, im Bereich Hemsack - Wohngebiet dagegen ein Trennsystem errichtet werden. Bei den Kosten für die Bebauungsplangebiete in Methler wurden z. Bsp. auch noch keine weiteren Kosten berücksichtigt für die geplante und mit der Entwicklung der neuen Baugebiete zusammenhängenden Umkehr der Fließrichtung des Gantenbaches.

 

Zur zweiten Frage erläuterte Herr Jungmann, dass der akut einsturzgefährdete Kanalbereich an der Lutherkirche zwar saniert wurde, aber im weiteren Verlauf des Hauptsammlers starke Schä­den zu verzeichnen seien und dadurch der Hauptsammler erneuert werden müsse. Die betroffe­nen Leitungstrassen verliefen sehr nahe an der Kirche. Hierdurch würden die anstehenden Ka­nalbauarbeiten sehr schwierig sein.

 

Herr Jungmann erklärte zur dritten Frage, dass die Stadt signalisiert habe, für den Straßenbau für Wacholderstraße und Ericaweg Mittel bereitzustellen, der Zeitpunkt aber noch eher offen sei. Da der Zustand der Kanäle jedoch eine zeitnahe Sanierung erfordere, werde die Stadtentwässe­rung die notwendigen Kanalbaumaßnahmen evtl. auch ohne Straßenbau durchführen.

 

Herr Helmken fragte nach, ob auch noch weitere einsturzgefährdete Stellen im Kanalnetz be­kannt seien. Herr Jungmann bejahte dies und wies darauf hin, dass deshalb die Maßnahme Schwesterngang kurzfristig in das Investitionsprogramm aufgenommen worden sei.

 

Herr Mösgen setzte seinen Vortrag zum Wirtschaftsplan und zur Kalkulation 2015 fort. Zum In­vestitionsplan merkte er an, dass Kreditaufnahmen ausschließlich von der Höhe des tatsächlich realisierten Investitionsvolumens abhingen.

 

Der Erfolgsplan weise mit einem Gewinn von rd. 2,9 Mio. €, wie zu erwarten, nur eine geringe Veränderung zum Vorjahr auf. Die Lippeverbandsumlage habe für den Eigenbetrieb eine ähnli­che Bedeutung wie die Kreisumlage für die Stadt. Erfreulicherweise sei die Verbandsumlage aber im Gegensatz zur Kreisumlage gefallen, da insbesondere die anteiligen Kosten für Renaturierungsmaßnahmen weiter abnähmen.

 

In der Struktur der Erträge habe sich kaum eine Änderung ergeben. Die Gebühreneinnahmen stellten mit 10,6 Mio. € oder 82,4 % wieder den Hauptanteil an den Einnahmen; sonstige Ein­nahmen (535.000 €) zum Beispiel aus der Vermietung von Büroräumen an die Stadt hätten da­gegen kaum Bedeutung. Die Stadt selbst trage mit 1.744.000 € für die Straßenentwässerung einen im Verhältnis zum Ansatz 2014 nur leicht gestiegenen Beitrag.

 

Bei den Aufwendungen zeichne sich für Zinsausgaben auch nur eine sehr geringe Erhöhung ab. In 2014 habe sich der Darlehnsbestand bis zum Zeitpunkt der Sitzung lediglich von ca. 32,7 Mio. auf rd. 33,1 Mio. erhöht. Kassenkredite beständen nicht.

 

Es sei nicht nur sehr erfreulich, dass renaturierte Seseke, Körne und weitere Wasserläufe das Stadtbild sehr positiv prägten, sondern auch, dass die hohen Kosten für diese Maßnahmen ihren Scheitelpunkt erreicht hätten und in den nächsten Jahren eine stetige anteilige Kostenreduzie­rung bei den Verbandsumlagen zu erwarten sei. In 2015 sinke der Beitrag von 4,565 Mio. € auf rd. 4,495 Mio. €.

 

Der Vermögensplan sei so zu lesen, dass, wenn für den Kanalbau Ausgaben in Höhe von ge­planten 6,405 Mio. € durchgeführt würden, maximal rd. 5,122 Mio. € an Krediten aufgenommen werden müssten.

 

Von den Gesamtausgaben (10.525.000 €) entfielen mit 6.405.000 € (60,9 %) wieder der größte Teil auf den Kanalbau und 2.100.000 € (19,9 %) auf die Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Kamen. Und obwohl in den vergangenen Jahren Ausschüttungen, die auch im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt eingeplant wurden, durchgeführt worden seien, weise der Eigenbetrieb mit über 50 % Eigenkapital auch weiterhin ein sehr solide und gute Ei­genkapitaldecke auf, wie aus dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 ersichtlich werde.

 

Bei vielen Kommunen sei es üblich, dass Entwässerungsbetriebe ihren Jahresgewinn vollstän­dig an die Städte ausschütteten. In Kamen wären dagegen in den Anfangsjahres des Eigenbe­triebes keinerlei Gewinnausschüttungen vorgenommen worden und seit einigen Jahren werde auch nur ein Teil des jeweiligen Gewinnes bzw. Gewinnvortrages an die Stadt Kamen ausge­schüttet.

 

Überleitend zur Kalkulation und den Abwassergebühren wies Herr Mösgen anhand der Graphik zur Kostenstruktur laut Kalkulation 2015 nochmals auf den gravierenden Unterschied zwischen dem Finanzaufwand nach HGB (Zinsen und ähnliche Aufwendungen: 1.277.700 €) und den Be­reitstellungskosten für betriebliches Kapital nach KAG (kalkulatorische Zinsen: 3.620.800 €) hin.

 

Nach den weiteren Ausführungen des Betriebsleiters fielen 2015 voraussichtlich Kosten in Ge­samthöhe von 12.517.200 € an, von denen Nebenerlöse in Höhe von 1.882.700 € (davon u. a. Stadtanteil für Entwässerung der Straßen: 1.744.000 €) in Abzug zu bringen seien. Es verblie­ben somit über Abwassergebühren zu deckende Kosten von 10.634.500 €, von denen 6.320.100 € über die Schmutzwassergebühren und 4.314.400 € über Niederschlagsabwasser­gebühren zu refinanzieren seien. Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem weiter zunehmenden Einsatz von Frischwasser-sparenden Techniken würden die Schmutzwasser­mengen, auf die die ungedeckten Kosten für Schmutzwasser zu verteilen seien, jährlich um rd. 20.000 cbm sinken, wodurch allein bei gleichen Kosten der Gebührensatz pro cbm jährlich re­gelmäßig erhöht werden müsste. Bei den befestigen abflusswirksamen Flächen werde in 2015 noch von einer leichten Steigerung der Veranlagungsflächen ausgegangen.

 

Werden die zu deckenden Kosten durch die erwarteten Mengen geteilt, errechne sich für den „Normalbürger“ eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,00 €/cbm und eine Niederschlags­abwassergebühr in Höhe von 1,34 €/qm.

 

Ein Vergleich der Gebührensätze von 2010 bis 2015 zeige eine große Kontinuität auf, weise jedoch nach drei Jahren mit konstanten Abwassergebühren von 2012 bis 2014 auch ein Gebüh­renloch aus, dass mit der Erhöhung der Gebühren in 2015 abgedeckt werde.

 

Kamen liege mit seinen Gebührensätzen auch 2015 weiterhin unterhalb der durchschnittlichen Gebührensätze der Städte im Kreis Unna (bezogen auf die Gebührensätze von 2014). Insge­samt habe ein 4 Personenhaushalt mit 160 cbm jährlichem Schmutzwasseraufkommen und 140 qm befestigter Fläche in 2015 rd. 23,60 € mehr zu zahlen als 2014 (2014: 644,00 €/Jahr; 2015: 667,60 €/Jahr). Erfreulicherweise seien die sonstigen Grundbesitzabgaben 2015 stabil geblie­ben, so dass die Gesamterhöhung der Grundbesitzabgaben für einen 4-Personenhaushalt le­diglich von 1.364 €/Jahr auf 1.394 €/Jahr ansteige (2,2 %).

 

Herr Eckardt dankte dem Betriebsleiter für den guten, informativen Vortrag. Die einleitenden Erläuterungen des Betriebsleiters zu den unterschiedlichen Rechnungslegungen des Eigenbe­triebes seien insbesondere für die neuen Mitglieder ein guter Einstieg in die betriebswirtschaftli­chen Themenbereiche des Betriebsausschusses.

Er bemerkte, dass die Wirtschaftsprüfer regelmäßig in ihren Prüfungsberichten zur Jahresab­schlussprüfung darauf hinwiesen, dass die geplanten Investitionsvolumen am Jahresende nicht erreicht worden seien und fragte nach, ob der jetzige Ansatz in einem realisierbaren Bereich liege oder evtl. schon aus Personalkapazitätsgründen nicht vollständig erfüllt werden könne. Zudem bat er um Erläuterung zu einem im Wirtschaftsplan genannten Störfall auf der Kläranlage Bönen, der dazu geführt habe, dass Kamen anteilig höhere Abgaben für die Kläranlage zahlen muss. Da der kalkulatorische Zinssatz von 6,8 % auf 6,7 % gesenkt wurde und sich nach Aus­sage im Wirtschaftsplan „damit weiterhin innerhalb des von der Rechtsprechung als zulässig angesehenen Korridors“ befinde, fragte Herr Eckardt nach, was unter diesem Korridor zu ver­stehen sei.

Abschließend bedankte er sich bei allen Mitarbeitern des Eigenbetriebes für die gute Arbeit.

 

Der Betriebsleiter beantwortete zunächst die Frage nach dem rechtlich noch zulässigen Korri­dor für den kalkulatorischen Zinssatz. Vor einigen Jahren habe die Rechtsprechung noch ohne Nachweis einen kalkulatorischen Zinssatz von 7 % zugelassen. Mit der Zeit gehe dieser recht­lich nach oben gedeckelte Zinssatz zurück, da die Bemessungsgrundlage, der durch­schnittliche Zinssatz für sehr langfristige öffentliche Anleihen, aufgrund des schon seit längerer Zeit herr­schenden niedrigen Zinsniveaus kontinuierlich sinke. Die Stadt sei auch nicht frei in ihrer Ent­scheidung, den Zinssatz freiwillig zu senken, da die Gemeindeprüfungsanstalt insbesondere für Kommunen im Nothaushalt fordere, auch das Potential einer angemessenen Eigenkapitalver­zinsung voll auszuschöpfen.

 

Über die Zusatzkosten für anteilige Abwasserabgabe, die der Störfall (Einleitung von Nickel) auf der Kläranlage Bönen verursacht habe, sei die Betriebsleitung erst im Rahmen der Mitteilung der zu erwartenden Lippeverbandsumlage und Abwasserabgabe für 2015 informiert worden. Bei einer Überprüfung der Wasserqualität in der Kläranlage Bönen sei durch den Lippeverband ein erhöhter Nickelwert festgestellt worden. An der Anlage seien Unna, Kamen und Bönen ange­schlossen. Trotz intensiver Prüfung konnte jedoch nicht festgestellt werden, wer der Verursacher war. Darum sei die entsprechende höhere Abwasserabgabe auf alle Einleiter anteilig umgelegt worden.

 

Herr Mösgen bestätigte die Aussage von Herrn Eckardt, dass die Umsetzung des Investitions­plans insbesondere auch von der vorhandenen Personalkapazität abhänge. In 2015 werde der jetzige technische Leiter, Herr Jungmann, Mitte des Jahres den Betrieb verlassen und in den Ruhestand treten. Für seine Nachfolge sei Herr Neuhaus, der bereits als Mitarbeiter des Eigen­betriebs tätig ist, vorgesehen. Nach dem Wechsel fehle somit zunächst eine Stelle. Die Be­triebsleitung wolle die derzeitige Personalsituation jedoch fortführen und das notwendige ge­plante Investitionsvolumen weiterhin vorsehen. Die SEK habe einen ausreichenden Überblick über den Zustand des Kanalnetzes; es könne jedoch nicht genau festgelegt werden, ob 5, 6 oder 7 Millionen Euro jährlich in den Kanalbau zu investieren seien, da dies auch davon ab­hänge, ob sich der städtische Straßenbau oder andere Kooperationspartner an den Arbeiten beteiligten oder anderweitig evtl. Fördermittel bereitgestellt würden. Vor diesem Hintergrund be­wertete der Betriebsleiter das Volumen als vernünftig.

 

Herr Diedrichs-Späh bedankte sich für die gute Arbeit des Eigenbetriebes und fragte nach, ob die dargestellte Problematik des starken Rückganges von Schmutzwassermengen auf Dauer auch dazu führen könnten, dass Kanäle nicht mehr ausreichend gespült würden. Die geplanten Investitionen seien gut, die ermittelten Schadstellen zeigten hierfür die Notwendigkeit auf. Zu­dem bewertete er die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes sehr positiv.

 

Herr Mösgen teilte die Sorgen bezüglich des technischen Bereiches. Der Eigenbetrieb habe seine Kanäle überprüft mit dem Ziel evtl. Kompensationserträge durch weitere technische Nut­zung z. Bsp. von Abwasserwärme oder als zusätzliche Leitungstrasse für Versorger zu erwirt­schaften. Das größere Problem stelle aber dar, genügend Wasser für den Betrieb selbst bereit­zustellen. Gebührentechnisch müsse sozusagen der letzte Bürger, der angeschlossen bliebe, alle Kosten zahlen.

 

Herr Jungmann wies darauf hin, dass Kamen zu 90 % Mischwassersysteme unterhält. Seines Erachtens dürfe nicht alles Niederschlagswasser durch genehmigtes Abklemmen der Regen­wasseranschlüsse aus den Kanälen entfernt werden; dann funktioniere die Abwasserableitung nicht mehr.

 

Der Personalratsvorsitzende der Stadt, der im Betriebsausschuss die Sichtweise der Arbeitneh­merschaft des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen vertritt, Herr Fleißig, informierte, dass das nach Landespersonalvertretungsgesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsver­fahren in Bezug auf die Stellenübersicht der SEK durchgeführt wurde und der Personalrat in seiner Stellungnahme dem Plan positiv zustimmend zur Kenntnis genommen habe. Es werde begrüßt, dass die vorhandenen Stellen bestehen blieben, wobei aus dem Plan nicht ersichtlich werde, ob in 2015 die Stelle lfd. Nr. 6 besetzt werden solle. Zumindest signalisiere der Plan eine Option auf entsprechende Stellenbesetzung.

 

Herr Helmken fragte nach, warum bei der Ausführung von Kanaluntersuchungen und Kanalsa­nierungs- und Unterhaltungsarbeiten nicht mehr Betriebe aus Kamen oder näherer Umgebung  beauftragt werden, sondern überwiegend an Firmen Aufträge vergeben werden, die weitere Anfahrtswege haben und für die somit höhere Anfahrtspauschalen anfielen. Herr Jungmann wies darauf hin, dass die meisten Kanaluntersuchungs- und Sanierungsbetriebe technisch rela­tiv gleich ausgestattet seien, jedoch in dem Aufgabengebiet die handelnden Menschen mit ihrer Kompetenz und Kenntnis wichtig seien. Bei den regelmäßigen und rechtlich vorgeschriebenen, umfassenden TV-Untersuchungen würden Jahresverträge vergeben, die eine ausreichende Personal- und Ausstattungskapazität voraussetzten. Kurzfristig würden weitere Untersuchungs­gebiete ausgeschrieben. Für kleinere Gebiete würde die SEK auch Kamener Betriebe einsetzen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte Herr Krause den Wirtschaftsplan zur Ab­stimmung.