8.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Jungmann teilte zu der Anfrage von Herrn Helmken aus der Ausschusssitzung vom 30.06.2014 bezüglich der Sperrfläche in der Kämerstraße vor der Hausnummer 45 mit, dass es sich um eine Fläche handelt, in der ein Schacht liegt, der von parkenden Autos regelmäßig zu­gestellt wurde. Auf Bitte des Eigentümers habe die Stadt die Schraffur angebracht um das stän­dige Überparken zu verhindern. Herr Jungmann wollte nochmal überprüfen, ob die Schraffur und Ausweisung zulässig ist.

 

 

 

8.2 Anfragen

 

Bezugnehmend auf entsprechende Presseartikel fragte Herr Diederichs-Späh nach dem Stand der Sanierung des Teerölbeckens in Massen und bat um Mitteilung zum Stand der Einrede ge­genüber der Veranlagung des Lippeverbandes bezüglich des Pumpwerkswassers aus Massen.

 

Herr Mösgen erklärte, dass ihm keine neuen Informationen bezüglich der Sanierungsmaßnah­men zur Entfernung des Teerölbeckens seitens des Kreises als federführende Behörde vorlä­gen. Auch die Rechtssituation zur Einrede gegen die Verbandsbeiträge sei unverändert. Die Stadtentwässerung stehe in Gesprächen mit dem Lippeverband. Der Betriebsleiter versicherte, dass die Ausschussmitglieder über Neuigkeiten zeitnah informiert werden.

 

Frau Hartig fragte nach, wer bei der weiteren Entwicklung alles beteiligt werde. 

 

Herr Mösgen betonte, dass ein Hauptanliegen der Stadt Kamen darin bestehe, den Gebühren­zahler nicht zu belasten. Die Situation sei jedoch sehr komplex und kompliziert. Ein Verursacher sei nicht heranzuziehen. Die grundsätzliche Ursache für die Kontamination des Geländes resul­tiere aus einem Teerölbecken, das vor ca. 90 Jahren unsachgemäß hinterlassen wurde; ein Verursacher sei hierfür nicht mehr greifbar. Die Verschmutzung verlaufe in einer Kette, an deren Ende die Kläranlage des Lippeverbandes stehe. Kamen leite das Wasser, dass ihr von einem Kanal von Straßen NRW über die Ortsgrenze von Unna zugeführt  werde, direkt in diese Klär­anlage ein. Auf Unnaer Gebiet leitet der Pumpwerksbetreiber das zur Polderbewirtschaftung geförderte und zum Teil kontaminierte Grund- und Drainagewasser über eine Druckrohrleitung und einen offenen Graben in den Kanal von Straßen NRW. Da sich Polder und Pumpwerk auf Unnaer Gebiet befänden, seien die Stadt Unna und der Kreis Unna für die Angelegenheit zu­ständig. Der bisherige Schriftverkehr und Verhandlungen haben noch keine konkreten Ergeb­nisse erzielt, insbesondere noch nicht zu dem Thema, wer was bezahlen muss. Herr Mösgen bewertete es als unbillig, wenn Kamen, für die aufgezwungene Durchleitung auch noch Kosten für die Klärung tragen müsste. Seines Erachtens müsse für Kamen, als Teil der Durchleitungkette, eine kostenneutrale Lösung gefunden werden.