Beschluss:

 

Bei der Haushaltsstelle 200.940 10 – Kindgerechte Gestaltung von Schul­höfen – werden überplanmäßig 129.404,80 DM zur Verfügung gestellt.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist gedeckt durch die Landeszuweisung zur Bewältigung vordringlicher Probleme in Kindern und Jugendlichen zugute kommenden kommunalen Einrichtungen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen