Beschluss:

 

Zu den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses sind Sachverständige der nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen