Beschluss:

 

1.    Die Stadt Kamen überträgt das Gebäude Rathausplatz 5, 59174 Kamen, mit dem Grund­stück der Gemarkung Kamen, Flur 8, Flur­stücke 983 und 988 in Gesamtgröße von 368 qm, sowie einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 450 qm des Grundstückes der Ge­markung Kamen, Flur 8, Flurstück 976, mit Wirkung vom 01.07.2000 in das Vermögen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen.

 

2.    Der Übertragungswert wird auf 450.000 DM festgesetzt und am 01.10.2001 zur Zahlung fällig.
Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren an dem Objekt gehen ab dem 01.07.2000 auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kamen über.
Der Übertragungswert ist im Wirtschaftsplan 2001 des Eigenbetriebes zu veranschlagen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen


Herr Kloß war der Meinung, dass mit der Übertragung des Gebäudes lediglich eine Kapitalverlagerung vorgenommen werde, da der Verkauf nicht an einen Dritten erfolge. Der Eigenbetrieb besitze keine eigene Rechtspersönlichkeit. Nach der Eigenbetriebsverordnung sollten vielmehr Rücklagen gebildet werden, da demnächst im Hinblick auf die Lippever­bandsumlage bekanntlich Mehrkosten entstünden. Die Anschaffung von Immobilien sei durch die Bindung keine Rücklagenbildung. Das Geld gehöre aber dem Gebührenzahler. Insofern könne er der Übertragung nicht zustimmen.