Beschluss:

 

Bei der Buchungsstelle 31.03.02.533800 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wird ein überplanmäßiger Aufwand von 210.000 € zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Mösgen berichtete über die aktuelle Entwicklung zur ehemaligen Polizeikaserne an der Dortmunder Allee. Es handele sich nach Aussage des Landes hier um einen temporären Sonderfall. Die Unterbringung von ca. 200 Menschen sei für einen kurzen Zeitraum von 3 - 4 Wo­chen erforderlich. Das vorgesehene Gebäude sei in einem guten Zustand und wäre in 1-2 Wochen bewohnbar. Er be­tonte, dass die Veräußerungsabsicht des Gebäudes nicht davon berührt werde.

Herr Mösgen erläuterte kurz die Beschlussvorlage und führte dazu aus, dass die Flüchtlingszahl innerhalb von einem Jahr um 60 % angestiegen sei. Die größte Bevölkerungsgruppe in der Asylunterkunft Mausegatt sei die Gruppe der Serben. Er versicherte, dass die Verhältnisse im Mausegatt weiterhin menschenwürdig bleiben und die Kapazität der Unterbringung nicht ausge­reizt werde.

 

Herr Krause sprach sich aus humanitären Gründen für eine kurzfristige Unterbringung der Flüchtlinge in der ehemaligen Polizeikaserne aus.

 

Frau Scharrenbach dankte Herrn Mösgen für die kurze Berichterstattung. Sie betonte, dass es bei 200 Menschen keine alternative Möglichkeit der Unterbringung gäbe. Sie fragte, ob es für die Menschen ein begleitendes Unterstützungskonzept geben werde. Da bis Ende des Jahres noch 45.000 Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen erwartet werden, zweifelte Frau Scharrenbach an der Zusage, dass es sich hier um eine kurzfristige Unterbringung handele.

 

Herr Mösgen erläuterte kurz das Verfahren. Die ankommenden Flüchtlinge würden über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Diese Verteilung erfolge nach einem Verteilerschlüssel über meh­rere Städte. Die 200 Menschen würden nicht in Kamen bleiben, sondern werden an andere Städte weitergeleitet, die dann die Betreuung und Unterstützung übernäh­men. Somit sei ein begleitendes Unterstützungskonzept seitens der Verwaltung nicht erforder­lich.

 

Herr Grosch begrüßte die angebotenen städtischen Räumlichkeiten für Flüchtlinge. Er fragte nach, ob zusätzliche Kosten auf die Stadt Kamen zu kämen.

 

Herr Mösgen antwortete, dass durch die Unterbringung in der ehemaligen Polizeikaserne keine zusätzlichen Kosten entstehen werden, da es sich hier um Aufgaben des Landes handele.

 

Frau Schaumann befürwortete eine kurzfristige Unterbringung der Flüchtlinge in der Polizeika­serne. Allerdings äußerte sie Bedenken, dass die Aufenthaltsdauer von 3 – 4 Wochen eingehalten werde. Sie fragte, ob es einen Vertrag gebe, der die Dauer der Unterbringung regelt.

 

Der Bürgermeister antwortete, dass es keinen Vertrag geben werde, da hier das Land seine ei­gene Liegenschaft nutze. Er führte aus, dass das Land zum einen das Interesse habe, den Asylbewerbern zu helfen und zum anderen die Polizeikaserne zu veräußern. Er bestätigte, dass das Gebotsverfahren fortgesetzt werde.

 

Frau Dörlemann bewertete die ehemalige Polizeikaserne für die Flüchtlinge als nicht geeignet für Wohnzwecke. In Zukunft sei eine andere Gestaltung der Räumlichkeiten wün­schenswert.

 

Der Bürgermeister wies drauf hin, dass hier zwei getrennte Prozesse vorlägen. Zum einen die Spitzenlastunterbringung, dies sei eine reine Landesangelegenheit. Zum anderen die städtische Aufgabe, die Asylbewerber adäquat unterzubringen und zu versorgen. Da diese Asylbewerber nicht der Stadt Kamen zugewiesen seien würden, könne eine Aktivität der Stadt nicht zur Debatte stehen.