Sitzung: 18.09.2014 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 110/2014
Beschluss:
Bei der Buchungsstelle 31.03.02.533800 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wird ein überplanmäßiger Aufwand von 210.000 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Mösgen berichtete über die aktuelle
Entwicklung zur ehemaligen Polizeikaserne an der Dortmunder Allee. Es handele
sich nach Aussage des Landes hier um einen temporären Sonderfall. Die
Unterbringung von ca. 200 Menschen sei für einen kurzen Zeitraum von 3 - 4 Wochen
erforderlich. Das vorgesehene Gebäude sei in einem guten Zustand und wäre in
1-2 Wochen bewohnbar. Er betonte, dass die Veräußerungsabsicht des Gebäudes nicht
davon berührt werde.
Herr
Mösgen erläuterte kurz die Beschlussvorlage und führte dazu aus, dass die Flüchtlingszahl
innerhalb von einem Jahr um 60 % angestiegen sei. Die größte Bevölkerungsgruppe
in der Asylunterkunft Mausegatt sei die Gruppe der Serben. Er versicherte, dass
die Verhältnisse im Mausegatt weiterhin menschenwürdig bleiben und die
Kapazität der Unterbringung nicht ausgereizt werde.
Herr Krause sprach sich aus humanitären
Gründen für eine kurzfristige Unterbringung der Flüchtlinge in der ehemaligen
Polizeikaserne aus.
Frau Scharrenbach dankte Herrn Mösgen für
die kurze Berichterstattung. Sie betonte, dass es bei 200 Menschen keine
alternative Möglichkeit der Unterbringung gäbe. Sie fragte, ob es für die
Menschen ein begleitendes Unterstützungskonzept geben werde. Da bis Ende des
Jahres noch 45.000 Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen erwartet werden,
zweifelte Frau Scharrenbach an der Zusage, dass es sich hier um eine
kurzfristige Unterbringung handele.
Herr Mösgen erläuterte kurz das Verfahren.
Die ankommenden Flüchtlinge würden über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
Diese Verteilung erfolge nach einem Verteilerschlüssel über mehrere Städte.
Die 200 Menschen würden nicht in Kamen bleiben, sondern werden an andere Städte
weitergeleitet, die dann die Betreuung und Unterstützung übernähmen. Somit sei
ein begleitendes Unterstützungskonzept seitens der Verwaltung nicht erforderlich.
Herr Grosch begrüßte die angebotenen
städtischen Räumlichkeiten für Flüchtlinge. Er fragte nach, ob zusätzliche
Kosten auf die Stadt Kamen zu kämen.
Herr Mösgen antwortete, dass durch die
Unterbringung in der ehemaligen Polizeikaserne keine zusätzlichen Kosten
entstehen werden, da es sich hier um Aufgaben des Landes handele.
Frau Schaumann befürwortete eine
kurzfristige Unterbringung der Flüchtlinge in der Polizeikaserne. Allerdings äußerte
sie Bedenken, dass die Aufenthaltsdauer von 3 – 4 Wochen eingehalten werde. Sie
fragte, ob es einen Vertrag gebe, der die Dauer der Unterbringung regelt.
Der Bürgermeister antwortete, dass es
keinen Vertrag geben werde, da hier das Land seine eigene Liegenschaft nutze.
Er führte aus, dass das Land zum einen das Interesse habe, den Asylbewerbern zu
helfen und zum anderen die Polizeikaserne zu veräußern. Er bestätigte, dass das
Gebotsverfahren fortgesetzt werde.
Frau Dörlemann bewertete die ehemalige
Polizeikaserne für die Flüchtlinge als nicht geeignet für Wohnzwecke. In
Zukunft sei eine andere Gestaltung der Räumlichkeiten wünschenswert.
Der Bürgermeister wies drauf hin, dass hier zwei getrennte Prozesse vorlägen. Zum einen die Spitzenlastunterbringung, dies sei eine reine Landesangelegenheit. Zum anderen die städtische Aufgabe, die Asylbewerber adäquat unterzubringen und zu versorgen. Da diese Asylbewerber nicht der Stadt Kamen zugewiesen seien würden, könne eine Aktivität der Stadt nicht zur Debatte stehen.