Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 Ka „Zollpost”

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 11 ha und wird begrenzt durch:

- die Unnaer Straße (B 233) im Westen,

- die BAB 1 im Süden sowie

- die Straße Zollpost.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem vorgelegten Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen