Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.1 Ka „Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße“.

 

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 36 ha und liegt östlich und westlich der Henry-Everling-Straße. Im Norden grenzt das Gewerbegebiet "Zollpost" an, im Westen die Hochstraße B 233, im Süden die Heerener Straße L 663 und östlich das Gewerbegebiet Gutenbergstraße. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans sind in dem vorgelegten Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen