Beschluss:

 

Die vorgelegte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Madeja führte aus, dass die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags bereits in der Vergangenheit für kontroverse Diskussionen ge­sorgt habe. Seiner Fraktion sei die Zustimmung zu einer entsprechenden Regelung schon immer schwer gefallen. Um den örtlichen Handel nicht zu benachteiligen, habe aber die Zustimmung unter Auflagen erteilt werden müssen. Der Antrag auf Genehmigung eines 2. verkaufsoffenen Sonntags anlässlich der Frühjahrskirmes verlange eine Abwägung der Interessen der Kaufmannschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Be­denken seien auch von den Kirchen angemeldet worden. Der Antrag sei in der Fraktion intensiv beraten worden. Die Mehrheit der Ratsmitglieder in der Fraktion stimme dem Antrag zu. Die Entscheidung resultiere aus­drücklich aus der Verantwortung für die Kaufmannschaft der Stadt. Die SPD-Fraktion habe großen Wert auf eine Gewissensentscheidung gelegt. Daher werde es keinen Fraktionszwang in der Abstimmung geben. In einem Schreiben an den Heimat- und Verkehrsverein habe die SPD-Frak­tion ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie im Rahmen der jetzt bestehenden Rechtslage über diesen 2. verkaufsoffenen Sonntag hinaus keinem weiteren verkaufsoffenen Sonntag zustimmen werde.

 

Herr Kissing legte dar, dass auch in der CDU-Fraktion intensiv diskutiert worden sei. Die Abstimmung erfolge auch in seiner Fraktion nach indivi­dueller Bewertung. In der Presse sei bereits die Verknüpfung mit der gesellschaftspolitischen Werteentscheidung deutlich gemacht worden. Die CDU-Fraktion sehe sowohl die Interessen der Kaufmannschaft in Konkur­renz zu anderen Einkaufslagen als auch die Bedenken der Kirchen, der Gewerkschaften und das Kulturverständnis für den Sonntag mit seinem hohen Stellenwert für die Menschen. Dieser Stellenwert sollte erhalten werden. Ein 3. verkaufsoffener Sonntag werde sich seiner Einschätzung nach in Kamen nicht durchsetzen lassen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erkenne die Notwendigkeit der Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten, sagte Herr Kühnapfel. Daher sei ein verkaufsoffener Sonntag mitgetragen worden. Ein 2. verkaufs­offener Sonntag werde aber abgelehnt, da der Sonntag eine wichtige soziale Funktion habe. Zudem seien Arbeitnehmerinteressen bei einer Auswei­tung der verkaufsoffenen Sonntage nicht gewährleistet. Der Wett­bewerb in Kamen solle immer stattfinden und attraktiviert werden. Ein weiterer verkaufsoffener Sonntag sei dafür nicht das geeignete Mittel.

 

Herr Bremmer erklärte, dass die F.D.P.-Fraktion in dem 2. verkaufs­offenen Sonntag ein Mittel zur Attraktivierung für die Innenstadt und ein Zeichen für die Flexibilisierung der Öffnungszeiten sehe. Ein 3. verkaufs­offener Sonntag stünde aber auch in Zukunft nicht zur Debatte. Unter der Voraussetzung, dass die Arbeitnehmerinteressen gewahrt werden, stimme seine Fraktion dem 2. verkaufsoffenen Sonntag zu.

 

Als wünschenswert bezeichnete Herr Ebbinghaus eine EU-Regelung, die die Schließung des Sonntags in ganz Europa festlege.