Der Bürgermeister übergab die Sitzungsleitung an Herrn Wiedemann.

 

Die nachstehenden Mitglieder des Rates haben gem. § 31 Gemeindeord­nung NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen:

 

Thomas Blaschke, Britta Dreher, Rainer Fuhrmann, Rosemarie Gerdes, Petra Hartig,

Hans-Dieter Heidenreich, Hermann Hupe, Renate Jung, Wilhelm Kemna, Annette Mann,

Ursula Müller.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Dem Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. Entlastung erteilt.

 

2.    Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

 

 

Herr Wiedemann übergab die Sitzungsleitung zurück an den Bürgermeister.