Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO:

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Kamen über die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) für einen Bereich öst­lich der Lindenallee/Heidestraße im Ortsteil Kamen-Methler (die Grenzen des Satzungsbereiches sind in dem anliegenden Plan dargestellt) und nach Prüfung und Abwägung über die gem. § 34 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB geäußerten Anregungen und Bedenken ent­sprechend der jeweils beigefügten Stellungnahme der Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kühnapfel verwies auf die im Planungs- und Umweltausschuss von seiner Fraktion, insbesondere zur Eingriffsbilanzierung, angemeldeten Bedenken. Seine Fraktion befürworte ansonsten die Satzung und möchte auch zustimmen. Er bitte aber künftig um Berücksichtigung bei anderen Planungen.