Sitzung: 30.03.2000 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 42/2000
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO:
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Kamen über die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) für einen Bereich östlich der Lindenallee/Heidestraße im Ortsteil Kamen-Methler (die Grenzen des Satzungsbereiches sind in dem anliegenden Plan dargestellt) und nach Prüfung und Abwägung über die gem. § 34 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB geäußerten Anregungen und Bedenken entsprechend der jeweils beigefügten Stellungnahme der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Kühnapfel verwies auf die im Planungs- und Umweltausschuss von seiner Fraktion, insbesondere zur Eingriffsbilanzierung, angemeldeten Bedenken. Seine Fraktion befürworte ansonsten die Satzung und möchte auch zustimmen. Er bitte aber künftig um Berücksichtigung bei anderen Planungen.