Herr Liedtke erläuterte im Hinblick auf den Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 28.08.2014, dass am Autobahnkreuz ein Wall aus Z2-Material mit einer Oberflächenabdeckung errichtet worden sei. Dieses Material sei ausdrücklich als Baustoff für derartige Konstruktionen zugelassen. Im Stadtgebiet würde es keine weiteren Wälle in ähnlicher Bauart geben und es sei auch nicht die Errichtung weiterer derartiger Wälle geplant.

 

Zu den Fragen 3 und 4 der schriftlichen Anfrage vom 28.08.2014 der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN stellte Herr Liedtke dar, dass hierzu bereits zu Beginn der Sitzung aufgrund der Anfrage von Frau Ramm-Schulz Stellung genommen worden sei. Bei der Errichtung eines Lärmschutzwalles an der Schimmelstraße in Kamen-Methler sei entscheidend, welche Ergebnisse sich aus den Gesprächen mit den Grundstückseigentümern der benötigten Flächen ergeben würden, die Bürgermeister Hermann Hupe noch führen werde. Daher könnten die Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht präzise beantwortet werden.

 

Im Hinblick auf die Frage 1 der Anfrage erläuterte Herr Liedtke, dass eine Bauweise wie am Kamener Kreuz für den Bereich Schimmelstraße nicht vorgesehen sei. Er stellte nochmals klar, dass eine Oberflächenabdichtung am Wall des Kamener Kreuz erstellt worden sei, um eine Durchsickerung des Oberflächenwassers zu verhindern. Eine Bepflanzung sei dort nicht möglich. Da eine derartige Bauweise an der Schimmelstraße nicht geplant sei, würde sich die Frage 2 erübrigen.

 

Herr Lipinski ergänzte, dass es bereits an anderer Stelle, wie z.B. an der Heerener Straße, einen Lärmschutzwall der Art geben würde, wie er evtl. an der Schimmelstraße errichtet werden könnte.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich nach der Einbauklasse des geplanten Walles an der Schimmelstraße und nach dem neu errichteten Wall entlang der Gärten an der Blumenstraße/Schlägelstraße.

 

Herr Liedtke stellte klar, dass die Bauweise des Walles am Kamener Kreuz einmalig im Kamener Stadtgebiet sei. Alle anderen errichteten Wälle, wie z.B. am Frielinger Weg und an der Berthold-Brecht-Straße seien aus Z1.2-Material ohne Oberflächenabdeckung erstellt worden und eine Begrünung mit Sträuchern und Bäumen sei ausdrücklich vorgesehen. Auch der Wall an der Schimmelstraße werde diese Bauart erhalten.

 

Frau Dörlemann bedankte sich bei Herrn Liedtke für die Ausführungen und stellte für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN klar, dass sie sicherlich nicht gegen die Errichtung von Lärmschutzwällen sei, jedoch die Auswirkungen des verbauten Materiales auf die Anwohner, insbesondere im Hinblick auf die lange Lebensdauer dieser Wälle, zu berücksichtigen seien.

 

Herr Brüggemann zitierte aus dem Bericht des Kreises Unna zum Wall des Kamener Kreuzes: „Zur Herstellung des Walls wurden mineralische Stoffe, also Boden und Bauschutt, im Sinne der Richtlinien der Länder –Arbeitsgemeinschaft Abfall (Lager) - in einer Menge von […] eingebaut. Bei dem eingebauten Material handelt es sich um zugelassene Sekundär- und Recyclingstoffe der Kategorie Z2“. Derartiges Material, sollte es zu einer Errichtung eines Walles an der Schimmelstraße kommen, werde dort nicht eingebaut.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, wer die Kosten für die Errichtung eines Walles an der Schimmelstraße tragen würde.

 

Bei der Einbauklasse „Z0“ handele es sich um Mutterboden, der konstruktiv für die Errichtung eines Walles nicht geeignet sei, so Herr Liedtke. Die Wälle am Kamener Kreuz und an den anderen Stellen seien in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft entstanden. Es seien in den Wällen Materialien, wie z.B. Bodenaushub, verbaut worden, die auf anderen Baustellen angefallen seien. Dieses Material, obwohl nicht belastet, hätte ansonsten kostenintensiv zu weit entfernten Deponien transportiert und dort gelagert werden müssen. Somit sei es viel wirtschaftlicher, Z1.2-Material in einen Wall einzubauen, als es weit zu transportieren und zu deponieren. Es handele sich um eine klassische Win-Win-Situation.

 

Da die Ausführungsplanungen für den Wall an der Schimmelstraße noch nicht vorhanden seien, könne man über die genaue Ausgestaltung des Walles noch keine Aussagen treffen. Da es jedoch einige Engstellen geben würde, könne an einigen Stellen kein Wall mit 6m über Gleisniveau errichtet werden und stattdessen müsse man über eine Wall-Wand-Kombination, ggf. mit Gabionen, nachdenken. Diese Konstruktionen müssten in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass eine Kostenneutralität nur im Hinblick auf den technischen Aufbau des Walles zu sehen sei. Die ggf. zu zahlenden Grunderwerbskosten seien nicht berücksichtigt.

 

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass sich auf dem Wall des Kamener Kreuzes trotz der Folienabdeckung Büsche angesiedelt hätten und der Wall immer noch nicht abgenommen worden sei.

 

Herr Liedtke erläuterte hierzu, dass bis Ende 2014 die Abnahme zwischen der Kreishandwerkerschaft und dem Kreis Unna erfolgen werde. Die Pflanzen, die auf dem Wall gewachsen seien, würden nach der Abnahme vereinbarungsgemäß gemäht werden. Auf dem Wall sei nur vorübergehend, während der Bauphase, eine Folie vorhanden gewesen. Dort sei unter der Kultivierungsschicht eine Bitumenanspritzung vorgenommen worden. Die Pflege des Walles werde vom Kreis Unna durchgeführt; die 1. Pflege hätte noch die Kreishandwerkerschaft vorgenommen.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh nach dem Standort und Baubeginn des Walles an der Schimmelstraße, führte Herr Liedtke aus, dass der Wall zwischen der Lärmquelle und den zu schützenden Häusern errichtet werden müsse, ohne dabei Grundstücke der Bahn zu nutzen. Der Baubeginn hänge u.a. von den noch zu führenden Gesprächen mit den Grundstückeigentümern ab. Eine abschnittsweise Errichtung des Walles könne ggf. in Betracht kommen.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass die Verwaltung in dieser Sitzung vortrage, dass es noch kein konkretes Ergebnis darüber gebe, was, wann und wo im Hinblick auf die Errichtung eines Walles an der Schimmelstraße erfolge; die Ziellinie sei jedoch klar.