Beschluss:

 

Der Landbetrieb Straßen.NRW wird aufgefordert, seine ablehnende Haltung in Bezug auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in den Nachtstunden auf der L 654, ab Ortseingang Kamen bis zur Kreuzung Lünener Straße/Hochstraße, zu überprüfen.

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen spricht sich für das Absenken der Geschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 6.00 auf Tempo 30 aus. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr nach der Abstufung der Lünener Straße erneut die entsprechenden verkehrlichen Anordnungen zu verfügen.

 

Die Maßnahme soll für ein Jahr probehalber umgesetzt werden. Danach erfolgt eine erneute Befassung.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Krause stellte fest, dass ein derartiger gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion nicht häufig vorgelegt werde, es zeige jedoch ein gemeinsames Ziel und mache deutlich, dass der Weg dorthin nicht strittig sei. Mit diesem gemeinsamen Antrag, der bereits in ähnlicher Form im Jahr 2011 im Straßenverkehrsausschuss gestellt worden sei, werde die Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner an der Lünener Straße beabsichtigt. Durch die Herabstufung der Lünener Straße von einer Bundesstraße in eine Landesstraße sei durch Anwendung unterschiedlicher Rechtsgrundlagen eine neue rechtliche Bewertung vorzunehmen. Es werde die Forderung, in den Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr, ein Tempolimit von 30km/h anzuordnen, für richtig und zielführend gehalten. Nach einem Jahr Probebetrieb eine Analyse und Neubewertung vorzunehmen, sei sicherlich sinnvoll. Mit den dann gewonnenen Ergebnissen könne man ggf. die Argumentation der zuständigen Ministerien entkräften. Die Verwaltung werde gebeten, massiv bei Straßen.NRW im Sinne des gemeinsamen Antrages zu intervenieren.

 

Herr Liedtke erläuterte auf Nachfrage von Herrn Margraf, dass trotz der Abwertung der Lünener Straße in eine Landesstraße weiterhin Straßen.NRW Bochum zuständig sei. Es habe sich die Rechtsgrundlage geändert. Für Bundesstraßen gelte das Bundesfernstraßengesetz, für Landesstraßen das Straßen- und Wegegesetz NRW. Hierin könnte ein Ansatzpunkt für die Verhandlungen liegen.

 

Herr Margraf stellte fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion nicht weit genug gehen würde. Er hätte ein Durchfahrtsverbot ab 3,5 t in der Nacht gefordert.

 

Frau Schaumann äußerte für die FDP-Fraktion, dass sie den Antrag begrüßen und unterstützen werde, weil dieser inhaltlich richtig und auch Bestandteil des Lärmaktionsplanes sei.

 

Vor dem Hintergrund der Herabstufung der Bundesstraße in eine Landesstraße sei es notwendig, ein deutliches, politisches Signal an die anderen Ebenen zu geben, ergänzte Frau Scharrenbach. Das Nachtfahrverbot sei ausdrücklich zur Prüfung aufgenommen worden.