Sitzung: 09.09.2014 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 084/2014
Beschluss:
Zu den Sitzungen des
Schul- und Sportausschusses werden unter Berücksichtigung von § 85 Abs. 2 S. 3
Schulgesetz NRW als Vertreter/Vertreterin der Schulen zur ständigen Beratung
wie folgt berufen:
- Der/die Schulleiter/in bzw. dessen Stellvertreter/in der
weiterführenden Schulen sowie der Förderschule
- Für die Grundschulen benennen die Schulleiter/innen aus ihrer
Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter und eine Stellvertreterin/einen
Stellvertreter als Vertreter/in aller Grundschulen zur ständigen Beratung
- Der/die Vorsitzende des Sportverbandes Kamen e.V. bzw. der/die
Stellvertreter/in
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen