Herr Körbel erläuterte, dass das Büro plan-lokal im Anschluss an die Ratssitzung im Juli von der Verwaltung gebeten worden sei, bezogen auf das Quartier „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“, ein Angebot für die Erstellung einer Studie vorzulegen. Betrachtet wer­den solle dabei der weitere Umgang mit diesem Quartier und eventuelle Fördermöglichkeiten. Es wurde daher ein Konzept für die Erstellung einer Vorstudie erstellt. Die Methodik solle eine ergebnisoffene Behandlung der Thematik ermöglichen. Es gebe viele verschiedene Beteiligte, wie die Wohnungsgesellschaften und die Bürgerschaft mit unterschiedlichen Interessen, die in die Untersuchung einbezogen werden müssten. Projekthintergrund sei das Handlungskonzept Wohnen.

 

Anhand eines Lageplanes und verschiedener Fotos, die in der Präsentation im Ratssystem hin­terlegt sind, stellte Herr Körbel das Quartier „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“ im Hinblick auf die Wohn- und Infrastruktur vor. Die Einzelheiten zu den Themenbereichen „Vorschlag zu einem Projektablauf, Klärung der Aufgabenstellung, Bestandsaufnahme/-analyse, strategisch-konzep­tionelle Handlungsansätze, Dokumentation, Expertengespräche und Strategie-Workshop“ kön­nen ebenfalls der im Ratssystem hinterlegten Präsentation entnommen werden.

 

Herr Lipinski dankte Herrn Körbel für seine Ausführungen.

 

Herr Krause bedankte sich bei Herrn Körbel für die Vorstellung eines Konzeptes zur Erstellung einer Vorstudie für das Wohnquartier „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“. Die Ausführungen würden sich mit den bisherigen Äußerungen der SPD-Fraktion dahingehend decken, dass zu­nächst eine Bestandsaufnahme zu erstellen sei. Aus Erkenntnissen daraus sei wiederum ein Handlungskonzept zu entwickeln, um das gemeinsame Ziel der Wohnumfeldverbesserung zu erreichen. Eine Stigmatisierung dieses Wohnbereiches sei in diesem Zusammenhang zu ver­meiden. Zu gegebener Zeit müsse in einen wohnungspolitischen Dialog mit allen Beteiligten eingestiegen werden. Die dargestellten Zeitabläufe seien sicherlich richtig und erhielten die Zu­stimmung der SPD-Fraktion.

 

Frau Scharrenbach begrüßte für die CDU-Fraktion, dass das Büro plan-lokal im Anschluss an die letzte Ratssitzung am 03.07.2014 beauftragt worden sei, eine Vorstudie zu erstellen. Seit der Beschlussfassung über das Handlungskonzeptes Wohnen, die erst im März 2014 nach einer über 2-jährigen Vorlage des Handlungskonzeptes Wohnen erfolgt sei, habe die CDU-Fraktion den Ausschussmitgliedern frühzeitig vorgeschlagen, für dieses Wohnquartier tätig zu werden. Es werde zur Kenntnis genommen, dass der Bereich nicht als Sanierungsgebiet ausgewiesen wer­den solle. Die CDU-Fraktion freue sich über das Signal der SPD-Fraktion, einen gemeinsamen wohnungspolitischen Dialog führen zu wollen.

 

Auf die Frage von Herrn Standop nach Finanzierungsmöglichkeiten für Privateigentümer erläu­terte Herr Körbel, dass das Land ein Wohnungsbauförderprogramm aufgelegt habe und man sicherlich mit einer aktivierenden Strategie einige Eigentümer dazu bewegen könne, hieraus Mittel, die teilweise sogar tilgungsfrei gewährt würden, zu beantragen. Außerdem sei über Fas­sadenprogramme und Inanspruchnahme von KfW-Mitteln, z.B. bei energetischen Maßnahmen, die Finanzierung für Privateigentümer möglich.

 

Weiterhin erkundigte sich Herr Standop, ob bei den Überlegungen die Themen „Rückbau, Um­bau und Abriss“ eine Rolle spielen würden und ggf. hierzu auch Vorschläge unterbreitet würden. Herr Körbel stellte dar, dass nach dem Grundgesetz das Eigentum zwar verpflichte, jeder Ei­gentümer jedoch selbstbestimmt über sein Eigentum bestimmen könne. Man könne also schwerlich einen Eigentümer dazu verpflichten, ein Bestandsobjekt abzureißen.

 

Herr Standop erkundigte sich bei Herrn Körbel, ob er die Planungen rund um die Großwohn­siedlung Clarenberg in Dortmund, südlich des Stadtteils Dortmund-Hörde, kenne. Herr Körbel erläuterte, dass die soziale Situation in dem Wohngebiet sicherlich vergleichbar mit dem Unter­suchungsgebiet in Kamen sei, die bauliche Substanz allerdings nicht, da dort lediglich die LEG als einziger Wohnungseigentümer maßgeblich beteiligt gewesen sei. Alle Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch biete, seien in der Wirklichkeit oft „stumpfe Schwerter“. Er sei zuversichtlich, dass man im Rahmen des Gesamtkonzeptes Gespräche führen könne und ggf. einige Eigentü­mer dazu anregen könne, den baulichen Zustand der Immobilie zu verbessern, wobei ein Total­abriss wahrscheinlich nicht in Frage komme.

 

Auf Nachfrage von Frau Schaumann ergänzte Herr Körbel, dass das Wohnungsbauförde­rungsprogramm die Förderung auch von Quartiersentwicklungsmaßnahmen durch Eigentümer vorsehe.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh nach einer Terminschiene für die Fertigstellung des Konzeptes, erläuterte Herr Brüggemann, dass Herr Körbel eine Terminplanung vorlegen könne, wenn das Büro Plan-lokal beauftragt worden sei. Heute gehe es ausschließlich um die Vorstel­lung einer möglichen Angebotsstruktur. Der Auftrag sei noch nicht vergeben. Es bestehe jedoch die Absicht der Verwaltung, dies zeitnah zu tun, zumal die positiven Bewertungen dazu durch die vorangegangenen Wortbeiträge keinen Widerspruch durch die Ausschussmitglieder erken­nen ließen. Die Auftragsvergabe sei als laufendes Geschäft der Verwaltung zu sehen, unter Be­rücksichtigung der vergaberechtlichen Bestimmungen.

 

Herr Diederichs-Späh erläuterte, dass bereits in der Ratssitzung vor den Sommerferien durch Herrn Mösgen berichtet worden sei, dass bereits mehrere Fachabteilungen der Verwaltung mit dem Thema „Blumenstraße 5“ beschäftigt seien. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob diese Behördenvertreter auch in die Beratungen eingebunden würden.

 

Herr Körbel antwortete, dass das Planungsbüro umgehend mit den Arbeiten beginnen könne, sobald der Auftrag erteilt worden sei. Wie lange die Erstellung der Vorstudie dauere, sei zur Zeit schwer abschätzbar, da langwierige Kommunikationsprozesse anstehen würden, da viele Ei­gentümer einzubeziehen seien. Am Ende stehe eine Empfehlung der weiteren Vorgehensweise. Es werde derzeit kein umfängliches „Integriertes Handlungskonzept“ erstellt.

 

Herr Mösgen habe ebenfalls dargestellt, dass zumindest ein Eigentümer insolvent sei und es deshalb schwierig sei, finanzielle Mittel zu akquirieren, so Herr Diederichs-Späh. Er richte da­her die Frage an Herrn Brüggemann, ob es zum Objekt „Blumenstraße 5“ Neuigkeiten geben würde. Herr Körbel habe die Gesamtsituation des Bereiches Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße dargestellt, ein einzelnes Objekt, wie das Haus Blumenstraße 5, würde dabei keine Rolle spie­len.

 

Es müsse unterschieden werden zwischen ordnungspolitischen Ansätzen in einem einzigen Haus, das sich fehlentwickelt habe und einem Bereich, der entsprechend des Handlungskon­zeptes Wohnen zu entwickeln sei, so Herr Brüggemann. Auf Wunsch der Politik sei die Thema­tik zur Quartiersentwicklung „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“ aufgerufen worden. Die Ver­waltung habe entsprechend reagiert.
Zur Zeitschiene erläuterte er, dass binnen weniger Monate keine moderierbaren Ergebnisse zu erwarten seien. Das Verfahren mit umfangreichen Kommunikationsprozessen (u. a. Quartiers­management, Bürgerbeteiligung) sei bereits aus der Erarbeitung des „Integrierten Handlungs­konzeptes Heeren Werve“ bekannt. Allerdings würde der Ausschuss regelmäßig über den Stand des Verfahrens informiert werden. Die Äußerungen von Herrn Mösgen in der letzten Ratssitzung hätten sich ausschließlich auf das Objekt Blumenstraße 5 und die ordnungsrechtlichen Kriterien bezogen. Er selbst habe das Verfahren nicht weiter verfolgt und könne nicht sagen, ob mittler­weile z.B. die Müllberge beseitigt worden seien und die Absicht, das Haus freizuziehen, vollzo­gen sei.

 

Herr Standop regte bei Herrn Körbel an, in den Gesprächen mit den Wohnungsgesellschaften anzufragen, ob einige Mieter die Immobilien teilweise erwerben wollen.

 

Dies könne das Büro plan-lokal nicht leisten, da sie keine Makler seien, antwortete Herr Körbel.

 

Frau Scharrenbach äußerte, dass Herr Brüggemann Anfang August 2014, als der Verkehrsmi­nister Groschek die Stadt Kamen besucht habe, formuliert hätte, dass frühestens Anfang/Mitte 2015 die Stadt Kamen soweit sein könne, Fördermittel zur Aufwertung des Viertels zu beantra­gen. Vor dem Hintergrund, was bisher dargestellt worden sei, sei eine Beantragung erst Ende 2015/Anfang 2016 zu erwarten. Sie richtete die Frage an Herrn Brüggemann, ob diese Planung realistisch sei.

 

Die ersten Umsetzungen seien nicht im 1. Halbjahr 2015 zu erwarten, wohl aber der Antragszeit­raum für die Fördermittel, so Herr Brüggemann. Zunächst sei jedoch der Auftrag für die Erstel­lung einer Vorstudie, wie vorgestellt, zu erteilen.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass es in dem Untersuchungsgebiet in der Vergangenheit bereits mehrfach Eigentümerwechsel gegeben habe. Vor wenigen Wochen seien einige Häuser in ein anderes Eigentum übergegangen. Man hoffe auf eine vernünftige Gesprächsgrundlage mit den neuen Eigentümern.

 

Herr Lipinski bedankte sich nochmals für den Vortrag bei Herrn Körbel.