Sitzung: 16.03.2000 Familien- und Sozialausschuss
Beschluss:
Mitteilungen
Herr Brüggemann informierte den Ausschuss darüber, dass sich aufgrund des 2. Modernisierungsgesetzes, über welches erstmalig am 15.03.2000 beraten wurde, eine Änderung der Zuständigkeit im Bereich der Sozialhilfe ergeben soll. Demnach soll die unmittelbare Verantwortung bei den Kommunen liegen (Zusammenführung von Finanz- und Aufgabenverantwortung). Bei strukturbedingten Härten ist ein entsprechender Härteausgleich möglich. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten; der Ausschuss wird laufend hierüber informiert.
Anfragen
Anfragen wurden nicht gestellt.