Beschluss:

 

 


Mitteilungen

 

Herr Brüggemann informierte den Ausschuss darüber, dass sich aufgrund des 2. Moderni­sierungsgesetzes, über welches erstmalig am 15.03.2000 beraten wurde, eine Änderung der Zuständigkeit im Bereich der Sozialhilfe ergeben soll. Demnach soll die unmittelbare Verant­wortung bei den Kommunen liegen (Zusammenführung von Finanz- und Aufgabenverant­wortung). Bei strukturbedingten Härten ist ein entsprechender Härteausgleich möglich. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten; der Ausschuss wird laufend hierüber informiert.

 

 

Anfragen

 

Anfragen wurden nicht gestellt.