Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beschließt gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen, den Ortsheimatpfleger Herrn Karl-Heinz Stoltefuß als sachverständigen Bürger und die Ortsheimatpflegerin Frau Edith Sujatta als stellvertretende sachverständige Bürgerin im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 3 Denkmalschutzgesetz NRW zu bestellen.

Rechtsstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen