Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.1 Ka „Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße“.

 

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 36 ha und liegt östlich und westlich der Henry-Everling-Straße. Im Norden grenzt das Gewerbegebiet "Zollpost" an, im Westen die Hochstraße B 233, im Süden die Heerener Straße L 663 und östlich das Gewerbegebiet Gutenbergstraße. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans sind in dem beigefügten Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke erläuterte, dass seine Ausführungen sowohl für den Tagesordnungspunkt 9 als auch für den Tagesordnungspunkt 10 gelten würden. Die Verwaltung schlage vor, entsprechend der Beschlussvorlagen, für beide Bebauungspläne Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Nach den aktuellen und bekannten Entwicklungen in den Baumarktsegmenten, insbesondere im Hinblick auf den neuen Baumarkt „Hornbach“ im Bereich Zollpost, sei die Verwaltung der Ansicht, dass mit dem Instrumentarium der Bebauungsplanung insbesondere auch die Zulässigkeit von Bau­märkten gesteuert werden solle. Vor Jahren habe es im Stadtgebiet noch 3 Baumärkte (Prakti­ker – Henry-Everling-Straße, Hellweg Baumarkt – Zollpost und Castorama – Kamen Karree) gegeben. Die Verkaufsflächen hätten sich auf fast 25.000 Quadratmeter addiert, was völlig überdimensioniert gewesen sei. Dies habe sich auch durch die Schließungen einiger Baumärkte gezeigt.

 

Herr Liedtke stellte anhand der Lagepläne zu den Bebauungsplänen Nr. 04.1 Ka „Gewerbege­biet Ost/Henry-Everling-Straße“ und Nr. 06.1 Ka „Zollpost“ (Anlagen zur Einladung) die Inhalte der Beschlussvorlagen mit den Festsetzungen der Bebauungspläne und den tatsächlichen Nut­zungen dar. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die Zielrichtung im Bereich „Henry-Everling-Straße“ bei klassischem Gewerbe gemäß § 8 BauNVO liege und der Bereich „Zollpost“ als Sondergebiet ausgewiesen werden solle. Die Detaildarstellung werde sich im wei­teren Verfahrensverlauf ergeben.

 

Auf die Frage von Frau Schaumann, warum geplant sei, im Bereich „Henry-Everling-Straße“ den nicht zentrenrelevanten Einzelhandel auszuschließen, erläuterte Herr Liedtke, dass groß­flächiger Einzelhandel an der Henry-Everling-Straße in städtebaulicher Hinsicht nicht die richtige Wahl der Mittel sei. Aber hier seien die Planungen im Verfahren noch abzuwarten, über die die Ausschussmitglieder noch informiert würden.

 

Zu der von Frau Schaumann angesprochenen Zeitschiene für den Erlass der Bebauungspläne teilte Herr Liedtke mit, dass die Dauer bis zur Fertigstellung der Bebauungspläne von den In­halten und dem Aufwand abhängig seien. Im Schnitt dauere die Aufstellung eines Bebauungs­planes 2-5 Jahre in Deutschland. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wie z.B. „Zollpost“ be­nötige sicherlich aufgrund der Einzelhandelsstrukturen mit den zentrenrelevanten Sortimenten mehr Zeit, da die Beteiligungsverfahren aufwendiger seien. Schneller sei der Bebauungsplan „Henry-Everling-Straße“ zu realisieren, da er sich im Hinblick auf die zulässige Nutzung relativ einfach darstellen würde.

 

Herr Margraf erkundigte sich, ob die sog. Factory-Outlets oder Werksverkäufe auch unter den Begriff des Einzelhandels fallen würden.

 

Factory-Outlets gehörten zum zentrenrelevanten Einzelhandel und seien im Gebiet Zollpost si­cherlich nicht vorstellbar, so Herr Liedtke. Beim Werksverkauf handele es sich um einen Son­derfall, da es für einen Werksverkauf auch ein entsprechendes Werk brauche. Im Fall Kettler an der Henry-Everling-Straße sei dies sicherlich möglich.

 

Frau Scharrenbach erläuterte, dass die CDU-Fraktion das Thema der Aufstellungsbeschlüsse intensiv besprochen habe. Nach Ansicht ihrer Fraktion würde es im Stadtgebiet Kamen zu wenig ausgewiesene Gewerbegebiete geben. Es seien noch einige Flächen in Königsborn 2/5 und im Technopark vorhanden. Die CDU-Fraktion habe den Erwerb des Autobahnpolizeigeländes an der Dortmunder Allee durch die Stadt Kamen oder eine Projektgesellschaft empfohlen, um dort eine Kombination „Handwerker – Wohnen“ zu entwickeln. Mit der anstehenden Realisierung der Südkamener Spange ab dem Frühjahr nächsten Jahres sei noch eine Gewerbefläche im Flä­chennutzungsplan oberhalb der Südkamener Spange ausgewiesen, sodass es Sinn mache, mit der Realisierung der Südkamener Spange auch in die Realisierung dieses Gewerbegebietes über die Aufstellung eines Bebauungsplanes einzusteigen. Gleichzeitig sei auch der Be­bauungsplan „Gutenbergstraße“ im Verfahren. Es stehe noch die Gesamtverkehrssteuerung für das Quartier Südkamen /Kamen-Süd aus. Außerdem sei noch nicht geklärt, was mit dem im Bebauungsplan 4.1 Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße nicht genutzten Gebäuden und offen stehenden Grundstücken passieren solle. Das Land NRW habe seit letztem Jahr den sog. „Flächenpool Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, wo es zumindest für die Stadt Kamen aus Sicht der CDU-Fraktion Sinn machen würde, sich um eine Aufnahme zu bewerben, damit zumindest die Praktikerfläche irgendwann wiederbelebt werden könne. Zu den genannten Punkten seien bisher keine Aussagen von Seiten der Verwaltung getroffen worden. Trotz der getroffenen An­merkungen werde die CDU-Fraktion den Aufstellungsbeschlüssen zustimmen. Der ausdrückli­che Wunsch der CDU-Fraktion sei jedoch, dass alle genannten Punkte zeitnah in diesem Aus­schuss besprochen würden.

 

Herr Liedtke bedankte sich bei Frau Scharrenbach für die teilweise berechtigen Hinweise und Anregungen, widersprach jedoch der Auffassung der CDU-Fraktion, dass die Stadt Kamen ak­tuell zu wenig Gewerbeflächen ausgewiesen habe. Für die Ausweisung von Gewerbeflächen seien die Erschließung und Erreichbarkeit zentrale Voraussetzungen. Korrekt sei, dass in Kamen-Heeren-Werve und im Technopark noch einige freie Flächen vorhanden seien, wo aktu­ell die Vermarktung laufe. Das Kamen Karree sei mittlerweile belegt. Im Hinblick auf die Praktikerfläche und das ehemalige Autobahnpolizeigelände befinde sich die Wirtschaftsförde­rung aktuell in Gesprächen. Sobald es wichtige Informationen gebe, würden diese den Aus­schussmitgliedern mitgeteilt werden. Die Fläche am Buschweg nördlich der Südkamener Spange sei sowohl im Flächennutzungsplan als auch in einem rechtsgültigen Bebauungsplan (Nr. 8) als GE-Fläche ausgewiesen, sodass sie erschlossen werden könnte. Sie stehe allerdings aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung. Möglicherweise könnte durch den Bau der Spange und der Errichtung eines Kreisverkehres an der Dortmunder Allee eine andere Er­schließungsqualität dieses kleinen Gewerbegebietes erreicht werden. Zur Zeit würden Gesprä­che zur möglichen Aktivierung dieser Flächen geführt. An der Gutenbergstraße liege Bestand vor und daher sei die Notwendigkeit entstanden, einen Eingriff gegen einen großflächigen Ein­zelhandel mit der Erstellung eines neuen Bebauungsplanes vorzunehmen. Das Verfahren wäre bereits abgeschlossen, wenn nicht der Kreis Unna überraschend einen umfangreicheren Um­weltbericht angefordert hätte, der mittlerweile vorliegen würde. Eine erneute öffentliche Ausle­gung des Bebauungsplanes werde bis Ende 2014 erfolgen und danach könne der Beschluss erfolgen. Eine zentrale, große Potentialfläche liege südlich von 3M (Barenbräuker). Die Ent­wicklung der Sportplatzfläche im Bereich „Hemsack“ komme aufgrund der schlechten Verkehrs­anbindung nicht in Betracht.

 

Herr Krause erläuterte für die SPD-Fraktion, dass die heute zu fassenden Aufstellungsbe­schlüsse erforderlich seien, um die Bebauungspläne den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Eine Zustimmung zu den beiden Aufstellungsbeschlüssen durch seine Fraktion werde erfolgen.

 

Die beiden Bebauungspläne hätten insbesondere die Nutzungs- und Zentrenverträglichkeit im Fokus, so Herr Kissing. Er frage sich daher, inwieweit in diesen Bereichen auch eine verbes­serte Infrastruktur und Erschließungsqualität im Hinblick auf die innere Verkehrsführung erreicht werden könnte. Es sei z.B. nicht möglich, von dem Bereich Zollpost in den Bereich der Henry-Everling-Straße zu gelangen. Auch sei der Radverkehr zwischen Unna und Kamen in diesem Bereich schwierig. In den Bereichen Zollpost und Henry-Everling-Straße seien riesige versie­gelte Flächen vorhanden. Ggf. könnte man dort durch die Errichtung von Trennsystemen und der Anlage von Versickerungsmulden eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Qualität erreichen.

 

Herr Liedtke teilte im Hinblick auf die versiegelten Flächen mit, dass diese Problematik über einen Umweltbericht abgewickelt werden würde. Flächenabkopplungen und Dachbegrünungen könnten Möglichkeiten darstellen. Es sei fraglich, ob es gelingen würde, die beiden Gebiete mit­einander räumlich zu verknüpfen, da keine Flächen zur Verfügung stehen würden. Es sei wahr­scheinlich möglich, eine verbesserte Qualität für Fußgänger und Radfahrer herzustellen. Durch die verkehrlichen Veränderungen auf der Hochstraße im Bereich der Anschlussstelle Henry-Everling-Straße – Unnaer Straße werde sich die Erschließungsqualität des großen Gewerbege­bietes Henry-Everling-Straße deutlich verbessern. In der Vergangenheit habe es Anfragen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Logistikbereich gegeben, die wegen der Betriebszeiten abgelehnt werden mussten, weil sich die Verkehre auch in den Nachtstunden abwickeln würden. Diese nächtlichen Betriebszeiten, verbunden mit entsprechendem nächtlichen Verkehrsauf­kommen auf der Unnaer Straße und damit einhergehender Belastung des Wohngebietes Unnaer Straße seien unzulässig. Die neue Erschließungsqualität werde genau diesen Umstand ändern und eine deutliche Nutzungsverbesserung bewirken.

 

Herr Liedtke bestätigte auf Anfrage von Herrn Diederichs-Späh, dass es mittlerweile einen Ansprechpartner für die Praktikerimmobilie gebe und die Wirtschaftsförderung Gespräche führe.

 

Herr Diederichs-Späh regte an, einmal jährlich den Ausschussmitgliedern einen Bericht über den Verfahrensstand der einzelnen Bebauungspläne zu geben, um den Überblick behalten zu können.

 

Herr Brüggemann sagte den Ausschussmitgliedern zu, in einer der nächsten beiden Sitzungen eine Aufstellung der 15 Bebauungspläne zu geben, die sich zur Zeit in der Entwicklung befinden würden, auch im Hinblick auf die finanziellen und personellen Ressourcen. Neben der Erarbei­tung dieser Bebauungspläne sei der Fachbereich Planung noch mit zahlreichen Sondermaß­nahmen beschäftigt.

 

Herr Liedtke erläuterte zu der Anmerkung von Herrn Diederichs-Späh, dass bei der Aufzäh­lung der noch vakanten Gewerbeflächen das interkommunale Gewerbegebiet Unna-Kamen nicht erwähnt worden sei, weil kein Quadratmeter auf Kamener Stadtgebiet liegen würde. Trotz­dem würde es eine Vereinbarung mit der Stadt Unna und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna (kurz: WFG) geben.

 

Herr Diederichs-Späh ergänzte zu den Ausführungen von Herrn Brüggemann, dass eine solche Aufstellung der vakanten Bebauungspläne auch gerne in schriftlicher Form erfolgen könne.