1. Mitteilungen

 

14.1.1: Ausbau Hochstraße

Herr Neunert stellte anhand eines Lageplanes der Hochstraße, der im Ratsinformationssystem hinterlegt ist, die durch den Ausbau der Hochstraße geplanten Anpassungen der Lichtsignalanlagen (Zollpost, Dortmunder Allee-Unnaer Straße, Henry-Everling-Straße und Fußgängerampel Dortmunder Allee) dar. Die Vereinbarung mit Straßen.NRW sei mittlerweile unterschriftsreif. Das Büro Blanke-Ambrosius sei im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von der Stadt Kamen und vom Landesbetrieb mit den Ingenieurleistungen beauftragt worden. Die Stadt Kamen werde wahrscheinlich noch in 2014 die fertige Planung erhalten. Zur Zeit sei wichtig, dass der Förderantrag an die im Vertrag mit Straßen.NRW zu vereinbarende Kostenaufteilung angepasst werde. Anschließend folge die Ausführungsplanung. Ziel sei es, 2015 mit dem Bau zu beginnen.

 

Entgegen der bisherigen Planungen, mit dem Bau im Herbst 2014 zu beginnen, werde der Baubeginn erst im Frühjahr 2015 erfolgen, so Herr Brüggemann. Er verdeutlichte, dass die aktuell auf der Hochstraße durchgeführten Beseitigungen der Schlaglöcher nicht zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung der Maßnahme führen würden.

 

Herr Neunert ergänzte hierzu, dass es sich um eine Reparaturmaßnahme von Straßen.NRW handeln würde, um die Straße winterfest zu machen.

 

14.1.2: Wasserkurler Straße

Straßen.NRW habe auf Anfrage mitgeteilt, dass im nächsten Jahr die bereits begonnene Straßensanierung zwischen den Straßen Lindenallee und Massener Straße abgeschlossen werde, so Herr Neunert.

 

14.1.3: Beleuchtungsvertrag

Herr Brüggemann teilte mit, dass der Beleuchtungsvertrag mit den GSW erneuert werde und auf der Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung der GSW stehen würde. Ein Bericht werde folgen.

 

14.1.4: Straße Altenmethler

Die Straße Altenmethler werde ab dem 25.09.2014 für 3 Wochen gesperrt werden, da der Kreis Unna eine Straßendeckensanierung vornehmen würde, so Herr Liedtke.

 

14.1.5: Germaniastraße

Herr Neunert teilte mit, dass die bauausführende Firma ursprünglich den Plan gehabt hätte, den Ausbau bis Ende des Jahres fertig zu stellen. Umfangreiche, nicht geplante und im Vorfeld erkennbare Sanierungsmaßnahmen durch die Versorgungsträger hätten zu einer Verzögerung der Baumaßnahme geführt. In der 36. KW sei der 1. und 2. Bauabschnitt fertig gestellt worden. Die Asphaltdecke sei von der Robert-Koch-Straße bis zur Königstraße/In der Kaiserau eingebracht worden. Zur Zeit würden noch Restarbeiten (Baumroste, Beschilderung, Markierung etc.) ausgeführt werden. Die Bepflanzung würde im Herbst zur Pflanzzeit erfolgen. Aufgrund der Verzögerungen würde es einen neuen Bauzeitenplan geben, der allerdings mit der Firma noch nicht endgültig abgestimmt worden sei. Man würde jedoch auf die Baufirma einwirken, dass kürzere Bauabschnitte für den Straßenbau und die Gehwege eingeplant würden, um die Anlieger weniger zu belasten. Im 1. Bauabschnitt hätten kürzere Bauabschnitte aufgrund der Arbeiten durch die Versorgungsträger keinen Sinn gemacht. Aktuell würde der 3. Bauabschnitt im Bereich von Königstraße/In der Kaiserau bis Einsteinstraße mit den dazugehörigen Platz- und Kreisverkehrsbereichen laufen. Eine Fertigstellung dieses Abschnitts sei bis Ende des Jahres, je nach Wintereinbruch, geplant. Im nächsten Ausschuss würde ein neuer Bauzeitenplan vorgelegt werden.

 

 

2. Anfragen

 

14.2.1:

Herr Diederichs-Späh bedankte sich für die ausführliche Anlage zur Einladung. Er nehme die Ausführungen zum Thema „Integration der südlichen Mühlenstraße (K 41) an die angrenzende Tempo 30-Zone“ zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich nach dem Sachstand hinsichtlich einer geplanten Umstufung der südlichen Mühlenstraße von der Kreisstraße zur Gemeindestraße.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass der südliche Teil der Mühlenstraße in eine andere Straßenbaulast übergehen würde. Die Verträge hierzu seien noch nicht unterschrieben. Gleichwohl habe die Verwaltung den Kreis Unna gebeten, dieses Teilstück bereits in die Tempo-30-Zone zu integrieren.

 

14.2.2:

In den letzten Tagen seien Zeitungsberichte zum Thema „FOC in Werl“ veröffentlicht worden, so Herr Diederichs-Späh. In diesem Zusammenhang würden sich wohl die Aussagen aus einem Gutachten verdichten, dass dieses Center für den Einzelhandel nicht schädlich sei. In diesem Zusammenhang fragte er nach dem aktuellen Stand der Kooperationsgemeinschaft gegen dieses Center, in der die Stadt Kamen Mitglied sei.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass die Verwaltung die aktuellen Informationen auch nur aus der Zeitung hätte. Die Stadt Kamen sei Mitglied einer Gemeinschaft aus mehreren Städten und Gemeinden, die sich ausdrücklich nach parlamentarischer Begleitung gegen das FOC Werl ausgesprochen hätten. Federführend sei der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Herr Hunsteger-Petermann. Ein regelmäßiger Informationsaustausch sei vereinbart. Eine Klage gegen das FOC sei noch nicht anhängig, da die Stadt Werl noch nicht die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung des Centers geschaffen hätte. Hierzu müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Außerdem würde noch die regionalplanerische Zustimmung, die die Gegner aus heutiger Sicht nicht sehen würden, fehlen. Die Regional– und Landesplanung würden eher auf Seiten der Gegner stehen, so dass man die Planungen in aller Gelassenheit abwarten könnte.

 

14.2.3:

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass auf Druck der Stadt Dortmund die Lortzingstraße doch als LKW-Vorrangroute ausgewiesen worden sei. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage nach der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der Lindenallee. Außerdem sei die Kreuzung „Am langen Kamp/B 61“ am Rande ihrer Leistungsfähigkeit.

 

Herr Brüggemann bestätigte, dass die LKW-Vorrangroute über die Lortzingstraße mit Sorge zu sehen sei, da die Leistungsfähigkeit des auf Bergkamener Stadtgebietes befindlichen Kreuzungsbereiches Am Langen Kamp/B61“ grenzwertig sei. Die Stadt Dortmund habe sich leider dem Ansinnen der Stadt Kamen widersetzt.

 

14.2.4:

Herr Kühnapfel stellte dar, dass er vor Jahren bereits auf den regen Fahrzeugverkehr auf dem Feldweg Mühlenstraße Richtung Wilhelm-Bläser-Straße hingewiesen hätte. Bei diesem Verkehr würde es sich nicht nur um Zufahrtsverkehr zum Modelflugplatz handeln, sondern auch um Durchgangsverkehr in das Gewerbegebiet. In diesem Zusammenhang begrüßte er die errichtete Verengung an der Körnebrücke. Allerdings würden immer noch Fahrzeuge geparkt in der Feldflur stehen, weil die Fahrer dort ihre Hunde spazieren führen würden. Er bat darum, sich diesem Problem anzunehmen.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass an dem Feldweg das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufgestellt sei und somit die Zuständigkeit der Polizei gegeben sei. Herr Westerhoff von der Polizei Kamen nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Im Bezug auf die Sperrung der Körnebrücke sei noch nicht klar, ob die Sperrung aufrechterhalten werden könne, weil es dort auch andere Interessenbekundungen geben würde. Womöglich werde ein Verfahren anhängig werden.

 

14.2.5:

Frau Scharrenbach erkundigte sich im Hinblick auf die Realisierung der Ampelanlage an der Hochstraße nach der Höhe der Investitionskosten und den laufenden Betriebskosten.

 

Die Investitionskosten seien dem laufenden Haushalt zu entnehmen, antwortete Herr Brüggemann.

 

Herr Neunert ergänzte, dass die Kostenanteile zum jetzigen Zeitpunkt durch das Ingenieurbüro neu aufgestellt würden, da die Vereinbarung nunmehr vorliegen würde. Danach gehe der Antrag zum Fördergeber und eine Förderquote würde mitgeteilt werden. Die laufenden Betriebskosten würden 1.500 EUR jährlich betragen.

 

14.2.6:

Auf die Frage von Frau Scharrenbach nach dem Baubeginn am Nordring erläuterte Herr Neunert, dass noch an der Vereinbarung mit Straßen.NRW gearbeitet werden würde. Auch hier sei man annähernd so weit, wie bei der Hochstraße. Das Ingenieurbüro müsse noch die Kostenrechnung an den Vertrag anpassen. Es werde erst im Jahre 2015 mit dem Beginn der Baumaßnahme begonnen werden.

 

14.2.7:

Herr Margraf teilte mit, dass auf der Lenningser Straße aus Richtung Bönen in Richtung Kreisverkehr vor der Einmündung Heinrich-Schreiner-Straße ein Tempo 30-Schild aufgestellt worden sei. Dies bedeute, dass hinter der Einmündung Heinrich-Schreiner-Straße eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugelassen sei, obwohl in diesem Bereich eigentlich in beiden Fahrtrichtungen max. Tempo 30 gefahren werden dürfte.

 

Auf Nachfrage teilte der Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Abteilung Straßen, Verkehr mit, dass vermutlich beim Austausch des früher dort platzierten Tempo-50-Schildes das Tempo-30-Schild am falschen Pfosten, nämlich vor der Einmündung Heinrich-Schreiner-Straße montiert worden sei. Mittlerweile sei das Verkehrsschild an dem richtigen Pfosten in Richtung Kreisverkehr hinter der Einmündung der Heinrich-Schreiner-Straße befestigt worden.

 

14.2.8:

Auf die Anfrage von Frau Schaumann, dass die Ausschüsse künftig erst um 18.00 Uhr beginnen würden, erklärte Herr Lipinski, dass diesbezüglich eine Anregung vorliege. Allerdings sei vereinbart, dass die Thematik im Ältestenrat besprochen und ein Vorschlag unterbreitet werden solle, der dann hoffentlich von allen Fraktionen getragen werden würde.