Herr Kosanetzki stellte anhand der der Niederschrift beigefügten Powerpointpräsentation das amtlich festgestellte Wahlergebnis der Integrationsratswahl 2014 in Kamen vor.

 

Er wies daraufhin, dass von der LIGA NRW weitergehende Statistiken zur Wahl in NRW erst im Laufe des Septembers zur Verfügung gestellt werden können. Sobald diese vorliegen, werde er sie an die Mitglieder weiterleiten. Bisher lägen lediglich die Wahlbeteiligungszahlen aller Städte aus NRW vor. Und danach lag die Zahl der Wahlbeteiligten in Kamen im oberen Bereich aller Städte.

 

Bei Ansicht der vorgestellten Statistik fiel auf, dass die Zahl der Wahlberechtigten in 2014 gegenüber der Wahl 2010 doppelt so hoch war. Das ist eindeutig auf die Änderung des § 27 Abs. 3 GO NRW zurückzuführen, da durch diese Änderung der Personenkreis der Wahlberechtigten deutlich erweitert wurde.

 

Auf Anfrage von Herr Yücel, ob dieser Personenkreis auch für die Wahl 2014 wahlberechtigt sei, antwortete Herr Kosanetzki, dass eine Änderung nur erfolge, wenn der § 27 GO NRW  novelliert werde.

 

Auf Nachfrage erläuterte Frau Peppmeier, dass in der Vergangenheit eingebürgerte Deutsche nur bis 12 Tage vor dem Wahltag auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden konnten.

Diese Fristsetzung entspräche wie alle Regelungen zu Wahlverfahren, Wahlorganisation und Durchführung der Wahl dem kommunalen Wahlrecht und könne nur gesetzlich geändert werden.

 

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sei zwingend antragsgebunden, weil der Migrationshintergrund nicht generell automatisch als melderechtliches Merkmal geführt werden müsse.

 

Dennoch sei für ihn, so Herr Grosch, die deutliche Zunahme an Wahlberechtigten gegenüber 2010 nicht eindeutig erklärbar. Auch bemängelte er den Informationsablauf im Vorfeld der Wahl, insbesondere im Hinblick auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis als Voraussetzung zur Wahlbeteiligung. Hier seien in anderen Städten bessere Informationskampagnen zur Wahlbeteiligung gelaufen.

 

Herr Frieling wies  noch einmal darauf hin, dass durch die Änderung des § 27 (3) GO NRW, der Personenkreis der Wahlberechtigten deutlich zugenommen habe.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Von den 4.992 Wahlberechtigten waren 2.664 Ausländerinnen und Ausländer, 2.257 Doppelstaatler, 71 wurden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

 

Informationen im Vorfeld der Wahl erfolgten durch das Wahlamt, die örtliche Presse, die amtlichen Bekanntmachungen und auf der Hompage der Stadt Kamen.

 

Herr Özkir erinnerte an das Ergebnis der Wahlbeteiligungen der übrigen kreisangehörigen Kommunen die einen Integrationsrat gewählt haben. Danach hatte Kamen mit 17,7 % die höchste Wahlbeteiligung.

 

Das Ergebnis der Wahlbeteiligungen in NRW ist der Niederschrift beigefügt.