Herr Steffen brachte in einem sehr ausführlichen Vortrag dem Gremium sowohl die recht­lichen Voraussetzungen der Hilfe zur Arbeit als auch die verschiedenen Programme im Bereich der Hilfe zur Arbeit nahe. Bezüglich seiner Ausführungen wird auf die dem Protokoll beigefügten Folien verwiesen.

 

Er wies insbesondere im Bereich der Lohnkostenzuschüsse darauf hin, dass dies leider bei Arbeitgebern viel zu wenig genutzt wird. Offensichtlich ist diese Möglichkeit den Arbeitgebern noch nicht hinreichend bekannt. Hier wird zukünftig verstärkt daran gearbeitet, diesen ent­sprechende Informationen weiterzugeben.

 

Die Anfrage von Frau Lenkenhoff, warum hier keine Vorstellung der Programme durch die Stelleninhaberinnen erfolgen würde, wurde von Herrn Brüggemann dahingehend beant­wortet, dass es gängige Praxis sei, dass Berichte grundsätzlich durch die Fachbereichs- bzw. Gruppenleiter/innen erfolgen und auch hier von diesem Grundsatz nicht abgewichen werden soll.