Herr Steffen stellte dem Gremium in seinem Vortrag anhand von zahlreichen Statistiken und Diagrammen die Entwicklungen in der Sozialhilfe im vergangenen Jahr dar. Positiv wurde festgehalten, dass sich sowohl die Zahl der Hilfeempfänger im Vergleich zu den Vorjahren weiter verringert hatte, als auch die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe weiterhin gesunken seien.

 

Herr Plümpe fragte an, ob von Seiten des Fachbereichs Jugend und Soziales darauf geachtet wird, dass bei Personen, die bereits im laufenden Bezug sind, weiterhin Kranken­versicherungsschutz besteht. Er machte den Vorschlag, dass im Bereich der Krankenver­sicherungen eine ähnliche Vorgehensweise wie im Bereich der Zwangsräumungen ange­dacht wird, d. h. dass von den Krankenversicherungen vor dem endgültigen Ausschluss aus der Versicherung aufgrund nicht gezahlter Versicherungsbeiträge eine Mitteilung an das zuständige Sozialamt erfolgen sollte.

 

Dieser Vorschlag wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und soll überdacht werden.

 

Die Frage von Frau Bartosch nach dem Anteil der Hilfeempfänger an der Bevölkerung im Jahr 1988, damit hier ein Vergleich mit dem Anteil der Hilfeempfänger an der Bevölkerung im Jahr 1999 möglich ist, konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden. Eine durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass der Anteil der Hilfeempfänger an der Gesamtbevölkerung im Jahre 1988 3,25 % betrug.