Herr Steffen stellte dem Ausschuss eine Ergebniskontrolle der Zielvereinbarung des Kreises Unna im Bereich der Sozialhilfe für das Jahr 1999 vor.

 

Durch den Einsatz von Hilfeplanungen und Fallmanagement wird versucht, das Ziel “Hilfe zur Selbsthilfe” zu erreichen. Insbesondere soll in einem ausführlichen Erstgespräch durch die Sachbearbeiter/innen der Umfang und die Art der erforderlichen Hilfen festgestellt werden. Weitere Schritte werden nach der Besonderheit des Einzelfalls, ggf. durch die Beteiligung interner und externer Stellen, und auf der Grundlage der Erarbeitung von individuellen Hilfe­plänen unter Einbeziehung der Hilfesuchenden unternommen. Ziel ist die Verbesserung der individuellen Situation und die Verselbständigung der Hilfeempfänger.

 

Die Zahl der gemeinnützigen Arbeitsstellen ist im Jahr 1999 auf über 70 Stellen in unter­schiedlichen Bereichen erhöht worden. Die Bewirtschaftung dieser Stellung erfolgt durch die “Hilfe zur Arbeit”. Es waren im Durchschnitt 63 Personen gemeinnützig tätig, wobei der Einsatz in diesem Bereich regelmäßig auf ein halbes Jahr beschränkt ist.

 

Bei Weigerung des Hilfeempfängers, Tätigkeiten aufzunehmen, erfolgte unter den Gegeben­heiten des Einzelfalls eine stufenweise Kürzung des Regelsatzes des Hilfeempfängers. Hier wurde vor der Kürzung der Hilfe regelmäßig geklärt, ob die Verweigerungshaltung des Hilfe­empfängers nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist, z. B. auf eine psychosoziale Erkrankung oder Sucht.

 

Im Jahr 1999 wurden insgesamt 88 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäfti­gungsverhältnisse vermittelt, davon 5 Personen in

AB-Maßnahmen, 17 Personen im Bereich des Landesprogramms, 54 Personen in Regel­arbeitsplätze, 8 Personen in Regelarbeitsplätze mit Lohnkostenzuschüssen und 4 Personen in das Kreisprogramm. Durch diese Zahl der Vermittlung wurde die Vorgabe von 7,5 % in der Zielvereinbarung mit einer Vermittlungsquote von 11 % eindeutig erreicht.

 

Zum Abschluss stellte Herr Steffen die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Kreis Unna im Jahre 1999 im Vergleich zu den Ausgaben 1997 und 1998 anhand einer Folie dar und hielt als Ergebnis fest, dass es kreisweit zu Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe gekommen ist.

 

Frau Lungenhausen stellte fest, dass der Abschluss der Zielvereinbarung eine gute Sache war und sich als noch erfolgreicher herausgestellt hat, als erwartet worden ist. Ihre Anfrage, ob von den in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelten 88 Per­sonen auch Personen aus dem Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten berücksichtigt werden konnten, wurde von Herrn Steffen bejaht. Insbesondere wies er darauf hin, dass Personen, die vorher teilweise eine recht negative Einstellung zu der gemeinnützigen Tätigkeit hatten, später vermittelt werden konnten.

 

Frau Lungenhausen beantragte zu prüfen, ob durch geeignete und dem jeweiligen Einzelfall gerecht werdende Lohnkostenzuschüsse noch bessere Vermittlungszahlen erreicht werden können.