Herr Hasler bewertete sowohl das handelsrechtliche Ergebnis wie auch die nur sehr geringfü­gige Unterdeckung in der Betriebsabrechnung als Punktlandung. Zudem sei positiv, dass dem Gebührenzahler in 2013 auch ein Überschuss aus früheren Jahren in Höhe von 277 TEUR zu­rückgegeben worden sei. Es sei schwierig zu erläutern, warum der handelsrechtliche Über­schuss 2,6 Mio. € betrage, bei den Gebühren jedoch eine geringfügige Unterdeckung entstehe. Der große Unterschied sei im Wesentlichen auf die Positionen kalkulatorische Zinsen, kalkulato­rische Abschreibungen und die Auflösung der Sonderposten zurückzuführen. Insgesamt sei die Arbeit des Betriebes wieder sehr positiv ausgefallen. Das Eigenkapital habe sich um 700 TEUR erhöht, auch wenn die Eigenkapitalquote durch die Gewinnausschüttung gesunken sei. Die ge­ringfügige Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 6,83 % bewertete er als positives Sig­nal, die Gebühren nicht zu erhöhen. Herr Hasler bedankte sich abschließend bei den Mitarbei­tern des Eigenbetriebes für das gute Ergebnis. Seines Erachtens habe nun der Rat darüber zu entscheiden, wie mit dem Überschuss umzugehen ist.

 

Herr Eckardt schloss sich den Ausführungen an und zeigte sich erfreut, dass trotz immer gerin­ger werdender Abwassermengen, was zum großen Teil auf dem demographischen Faktor mit stetigem Rückgang der Bevölkerung zurück zu führen sei, die Gebühren seit 3 Jahren stabil blieben. Er hoffte, dass trotz voraussichtlich weiter sinkender Einwohnerzahl auch in Zukunft die Gebühren stabil gehalten werden können.