Beschluss:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2013 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2013 von 2.639.840,42 € wird in Höhe von 378.479,02 € der Allgemei­nen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.261.361,40 € auf das Wirtschaftsjahr 2014 vorgetragen.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Frau Schaub von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, stellte die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerung Kamen (SEK) zum 31.12.2013 vor (siehe ausführlich: Anlage 1):

 

Inhaltlich ist der Bericht in 3 Teile aufgeteilt: 1. Auftrag und Prüfung, 2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen und 3. Prüfungsergebnis, wobei die wesentlichen Prüfungsfeststellungen den Hauptteil ausmachen.

 

Punkt 1 - Auftrag und Prüfung - durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergaben sich aus der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 106 GO NRW (Gemeindeordnung NRW), der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätze-Gesetz) und der Beauftragung durch den Betriebsausschuss mit Zustimmung der GPA NRW (Gemeindeprüfungsanstalt NRW) in Herne.

 

Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes wurden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland die wesentlichen Geschäftsprozesse und deren Kontrollen identifiziert und geprüft und hieraus wie bereits im Abschluss 2012 die Prüfungsschwerpunkte Anlagevermögen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Derivate und Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen festgelegt.

 

Die ersten Aussagen zu Punkt 2 - Wesentliche Prüfungsfeststellungen - bezogen sich auf die beiden Zinsswaps, die die SEK abgeschlossen hat. Die Marktwerte dieser Swaps belaufen sich zum 31.12.2013 insgesamt auf – 2.259 TEUR.

 

Basierend auf einem Gutachten der Rechtsanwälte Rössner klagt die SEK (gemeinsam mit der Stadt Kamen, die ebenfalls Zinsswaps abgeschlossen hat) die Rückabwicklung der Swapgeschäfte ein, da der Abschluss der Finanzgeschäfte von der Betriebsleitung als von Anfang an unwirksam angesehen wird.

 

Das Landgericht Dortmund gab in erstinstanzlichem Urteil vom 02.08.2013 der eingereichten Klage überwiegend statt und stellte fest, dass die SEK aus dem streitgegenständlichen CHF- Swap keine Zahlungen mehr an die EAA (Erste Abwicklungsanstalt, Nachfolgerin der ehemaligen WestLB) schuldet. Der gleichzeitig betriebenen Widerklage der EAA wurde nicht stattgegeben. Gegen das Urteil des Landgerichtes Dortmund legten beide Parteien, SEK gemeinsam mit Stadt Kamen und EAA, Berufung bei der nächsthöheren Instanz (OLG Hamm) ein.

 

Dem Gebot der kaufmännischen Vorsicht entsprechend wurde bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2011 für den CHF-Swap eine Rückstellung in Höhe von 2.454 TEUR eingestellt und auch zum 31.12.2013 in unveränderter Höhe beibehalten. Sie deckt die vom Ergebnis des weiteren Klageverfahrens abhängigen finanziellen Risiken vollständig ab. Der Marktwert zum 31.12.2013 betrug - 2.030 TEUR.

 

Für einen Zahlerswap (Marktwert - 229 TEUR) wurde keine Drohverlustrückstellung gebildet, da er mit dem zugrundeliegenden Grundgeschäft eine Bewertungseinheit bildet.

 

Die erste Kernaussage der Wirtschaftsprüferin zum Lagebericht betraf den Jahresüberschuss, der mit 2.640 TEUR nahezu punktgenau den Planerwartungen entspricht. Insgesamt fällt damit die Eigenkapitalrendite mit 8,4 % (Vorjahr 8,8 %) und die Gesamtkapitalrendite mit 3,1 % (Vorjahr 3,3 %) angemessen hoch aus. Aus unterschiedlichen Gründen erreichten die Investitionen mit 4,7 Mio. EUR nicht die Ansätze des Wirtschaftsplanes (7,6 Mio. EUR). Daher brauchten aber auch nur Neukredite in Höhe von 3,0 Mio. EUR abgerufen werden. Im Rahmen der Betriebsabrechnung ergab sich eine sehr geringfügige Kostenunterdeckung von 15 TEUR, die in den nächsten 3 Jahren bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist.

 

Für 2014 plant die SEK Umsatzerlöse von rd. 12,0 Mio. EUR und prognostiziert einen Jahresüberschuss von 2,7 Mio. EUR. Aus dem Jahresgewinn 2013 soll in 2014 eine Gewinnausschüttung von 1,65 Mio. EUR an die Stadt Kamen gezahlt werden.

 

Die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurden von der Wirtschaftsprüferin Frau Schaub mit den folgenden wesentlichen Prüfungsfeststellungen abgeschlossen:

 

-       Die Buchführung entspricht nach den Feststellungen der Wirtschaftsprüfer den gesetz­lichen Vorschriften.

-       Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SEK.

-       Die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht wird von den Wirtschaftsprüfern für zutreffend ge­halten.

-       Es wurden keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt.

-       Die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG ergab keine Besonderheiten, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Mit dem Hinweis, dass für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 daher ein uneinge­schränkter Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer erteilt wurde, beendete Frau Schaub ihren Vortrag.

 

Herr Lehmann bat um Erläuterung zu der Abweichung des handelsrechtlichen Ergebnisses zum Ergebnis der Betriebsabrechnung. Frau Schaub erklärte, dass Gebühren und Beiträge im handelsrechtlichen Abschluss berücksichtigt werden, in der Betriebsabrechnung jedoch keine kostenrechnenden Größen darstellen.

 

Herr Diederichs-Späh bat um Auskunft zu der Erhöhung der Rückstellung für Prozesskosten für das Klageverfahren in Bezug auf Swaps auf rd. 82,6 TEUR. Frau Schaub verwies darauf, dass es sich um antizipierte Kosten für die nächste Klageinstanz in Bezug auf Derivategeschäfte handele.

 

Herr Mösgen ergänzte, dass voraussichtlich in der zweiten Hälfte der Sommerferien die erste Verhandlung vor dem OLG Hamm stattfinden werde. Die EAA habe auch außergerichtlich keine Angebote zur Beilegung des Streitverfahrens vorgelegt habe.

 

Herr Dietrichs-Späh verwies auf die erhöhte Position für Kanal- und Grundwasserkataster im Jahresabschluss 2013 und fragte nach den Gründen. Herr Jungmann erklärte, dass das Kanalkataster und insbesondere das Grundwasserkataster bereits so aufgebaut und geführt werden, wie es auch von der CDU-Fraktion beantragt worden sei.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob die Veranlagung der Abwassermengen des Pumpwerks Massen für die Lippeverbandsumlage der Stadt Kamen weiter relevant sei. Herr Mösgen erklärte, dass hierzu seitens des Kreises Unna und des Lippeverbandes keine neuen Informationen vorlägen, da die Problematik noch nicht endgültig geklärt sei. Insbesondere die Ermittlung der Mengen und die Belastung des auf Unnaer Gebiet eingeleiteten Wassers sei schwierig.

 

Herr Diederichs-Späh bat, jeder Fraktion jeweils einen Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zum Jahresabschluss der SEK zum 31.12.2013 zur Verfügung zu stellen. Herr Spielmann von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young wies eindringlich darauf hin, dass der Prüfbericht nur ausschussintern und vertraulich verwendet werden dürfe und jegliche Drittnutzung untersagt sei. Der Vorsitzende Herr Krause und der Betriebsleiter Herr Mösgen waren damit einverstanden, jeder Fraktion jeweils einen Prüfbericht zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Mösgen informierte, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Herne genau am Sitzungstage des Betriebsausschusses bereits ihre Zustimmung zu dem Prüfbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der SEK zum 31.12.2014 signalisiert habe.